aus: ZFWU, Zeitschrift fr Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2/2001, S217- 238 www.immobilienbetrug.de - www.bankopfer.de - www.bankenkriminalit„t.de Grundvorgang und Folgen massenhaft betriebener Immobilienfinanzierung Prof. Dr. Gnther Schanz Institut fr Unternehmensfhrung / Universit„t G”ttingen Platz der G”ttinger Sieben 3 37073 G”ttingen Tel.: ++49(0)551/394712 Fax: ++49(0)551/395418 Email: gschanz@gwdg.de Prof. Dr. Gnther Schanz, geb. 1943, ist Direktor des Instituts fr Unternehmensfhrung der Universit„t G”ttingen. Hauptarbeitsgebiete sind Unternehmensfhrung, Organisation, Personalwirtschaft, Grundlagenprobleme der Betriebswirtschaftslehre sowie betriebswirtschaftliche Ostasienforschung Stichworte: Bankenethik, Immobilienbetrug, Individualethik, Institutionenethik, Rechtsordnung, Wirtschaftskriminalit„t Der Beitrag handelt von betrgerischen Verk„ufen von Immobilien an etwa 300.000 Empf„nger kleiner und mittlerer Einkommen. Gemeinsame Grundlage bildete stets ein so genanntes Treuhandmodell. In mindestens 50 Prozent aller F„lle war daran die Bayeriche Hypotheken- und Wechselbank bzw. deren Rechtsnachfolgerin, die Bayerische Hypo- und Vereinsbank, beteiligt. Es wird dargestellt, wie sich dieses Institut seiner Verantwortung fr den entstandenen wirtschaftlichen und psychischen Schaden stellt. The article deals with fraudulent sales of real estate to aproximately 300.000 recipients of low and middle income. In all cases a common pattern was followed ("Treuhandmodell"). Within this model some german banks acted not only as lenders (of loans), but together with "trustees" also as initiators. Sales people, often trained by banks, promised the investors/victims among other things a bank-approved investment and, most importantly, a guaranteed rental income. Only a few years later, after the collapse of the housing projects (Wohnanlagen), more and more of them became unable to make further payments. - In at least 50 percent of all cases Bayerische Hypotheken- und Wechselbank (HypoBank) and - after the merger with Bayerische Vereinsbank - Bayerische Hypo- und Vereinsbank (HypoVereinsbank) is deeply involved in the fraud. It is not only a legal question, but also a question of business ethics, how this financial institute deals with its responsibility for the economic damage and the mental harm that was caused by its adventurous financing practices. 1.Einfhrende Tatbestandsbeschreibung Dass sich rund um Immobilien ein weites Feld fr kriminelle, auf jeden Fall moralisch fragwrdige Handlungen auftut, ist wohlbekannt. Im Folgenden ist von einem noch wenig bekannten, gleichwohl aber besonders spektakul„ren Fall des Immobilienbetrugs zu berichten, der geradezu zwangsl„ufig die Frage nach der Wirtschaftsethik im Allgemeinen und der Bankenethik im Besonderen aufwirft. Die Betroffenheit der Gesch„digten reicht regelm„áig weit ber einen Totalverlust der Investitionssumme hinaus. Die Zahl der Betrugsopfer drfte sich auf etwa 300.000 belaufen - zumeist Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Fr nicht wenige von ihnen hat sich der gutgl„ubige Erwerb einer relativ kleinen Eigentumswohnung oder eines Appartements als eine die wirtschaftliche Existenz massiv bedrohende, teilweise sogar ruin”se Angelegenheit erwiesen; hinzu kommt das psychische Leid, das s„mtliche Investoren ber Jahre hinweg erfahren haben und dessen Ende fr die meisten noch l„ngst nicht abzusehen ist. Zahlreiche Opfer stammen aus den neuen Bundesl„ndern. Fr die in das System involvierten Banken handelte es sich um ein Massengesch„ft, dessen (angenommene) Lukrativit„t die branchenbliche Vorsicht bei der Vergabe von Krediten offensichtlich v”llig verdr„ngte. šber einzelne Aspekte des nahezu identischen Grundvorgangs, durch den aus Investoren massiv betroffene Opfer geworden sind, ist von den Printmedien und vom Fernsehen in der jngeren Vergangenheit schon verschiedentlich berichtet worden. Die beteiligten Banken gaben dabei in aller Regel eine ausgesprochen schlechte Figur ab. Zu einer wichtigen Informationsquelle hat sich darber hinaus das Internet entwickelt. Aber nicht nur dies: Dieses Medium erm”glicht eine wirksame Organisation der Gesch„digten sowie den schnellen Austausch von Erfahrungen. Zahlreiche regionale und berregionale Arbeitskreise mit dem Ziel der Zusammenfhrung und der Aufkl„rung von Gesch„digten sind so entstanden. Es werden mehr und mehr Belege gesammelt, die "den fl„chendeckenden Immobilienbetrug von Konstanz bis Flensburg, von Aachen bis Zittau" (Internetzitat) an das Licht der ™ffentlichkeit bringen. Das Internet fungiert dabei auch als Instrument der Bloástellung, als moderner Pranger gewissermaáen. Wer mag, kann sich von der Pr„senz der Gesch„digten mhelos selbst einen Eindruck verschaffen. Die im Titel aufgefhrten Web-Sites stellen dabei nur eine kleine Auswahl dar: Hilfeschreie aus dem Internet allesamt. Faktisch ist davon auszugehen, dass die von einzelnen Banken als Massengesch„ft betriebenen ruin”sen Finanzierungspraktiken ein Politikum ersten Ranges darstellen. Wenn sie als solches bislang noch nicht (vollumf„nglich) wahrgenommen werden, so mag dies auch daran liegen, dass weder Grundvorgang noch Folgen gesamthaft darzustellen versucht worden sind. Die sich mehrenden Fachartikel befassen sich praktisch ausschlieálich mit komplexen rechtstechnischen Einzelheiten, die das wirkliche Ausmaá der Betroffenheit auch nicht ann„hernd erahnen lassen. Dieses kann erst dann sichtbar werden, wenn neben dem Erwerbsmodell auch die regelm„áige Entwicklung der Investitionsobjekte zu Schrottimmobilien und die damit verbundenen Folgen fr die gutgl„ubigen Erwerber nachgezeichnet werden. Der Versuch einer in diesem Sinn gesamthaften Darstellung wird im Folgenden unternommen. Nicht die juristischen Details, sondern Fragen wirtschafts- und speziell bankenethischer Art stehen im Vordergrund. Wie der Leser bald feststellen wird, spielt dabei das Kreditvergabegebaren der HypoVereinsbank eine besondere Rolle; jener Bank, von der ohne šbertreibung und bewusst doppeldeutig formuliert gesagt werden kann, dass sie in die zu beschreibende Finanzierungspraxis abgrundtief verstrickt ist. In die Darstellung flieát insofern Insiderwissen ein, als der Autor selbst Opfer ist. Der Entschluss, dies hier (und auch bei anderen Gelegenheiten) zu offenbaren, fiel nicht leicht. Ob dies zwangsl„ufig zu Lasten der Objektivit„t geht, mag der Leser selbst entscheiden. Fest steht, dass im hier auszubreitenden Zusammenhang pers”nliche Betroffenheit Dinge einzubringen erlaubt, an die der "Distanzforscher" - so sehr er sich auch bemht - nie wirklich heranzukommen vermag. Und auáerdem: Offen an den Tag gelegte Entrstung kann im vorliegenden Fall nicht schaden. 2.Das Erwerbsmodell In dem Erwerbsmodell, das als Plattform fr massenhafte Immobilienfinanzierung und die damit zwangsl„ufig verknpfte Schadensverursachung dient(e), sind Banken nur ein Baustein - allerdings der wichtigste. Wenn das raffinierte Zusammenspiel der verschiedenen Beteiligten heute in seinen Grundzgen recht gut bekannt ist, so ist dies maágeblich dem engagierten Bemhen und der ™ffentlichkeitsarbeit einiger weniger Rechtsanw„lte zu verdanken (vgl. insbesondere Fuellmich/Rieger 1999). Der potenzielle Erwerber hatte im Grunde genommen berhaupt keine Chance, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das mit ihm betriebene Spiel zu durchschauen; dies auch dann nicht, wenn ihm ein hohes Maá an Gesch„ftserfahrenheit zu bescheinigen ist. Seine wichtigste Informationsgrundlage bildete in der Regel ein keineswegs unseri”s anmutender Verkaufsprospekt, und es liegt schon aus Grnden der Authentizit„t nahe, dies eingangs am Beispiel eines konkreten Objektes zu beschreiben. Erst im Anschluss daran wird dann die Allianz der Schadensverursacher einer n„heren Betrachtung unterzogen. 2.1Darstellung des Erwerbsobjekts im Verkaufsprospekt Die nun vorzutragende Geschichte beginnt Anfang der 90-er Jahre. Sie betrifft das Objekt Am Forum, Homburg/Saar und steht stellvertretend fr viele andere Wohnanlagen. Allesamt nach dem gleichen Grundmuster konzeptioniert, ereilte sie sp„ter in Gestalt des unaufhaltsamen Abstiegs zu einer Schrottimmobilie ein weitestgehend identisches Schicksal: Stets ging es um den Verkauf einer kleinen Eigentumswohnung bzw. Appartements als systematischer Teil eines gr”áeren Objektes. Im Fall Homburg/Saar waren es 317 Einheiten (plus 107 Kfz-Stellpl„tze und 32 Garagen) mit Wohnfl„chen zwischen 22 und 36 qm. Die Errichtung - verteilt auf insgesamt zehn verschiedene vier- bis fnfgeschossige Bauk”rper - begann 1991 und wurde zgig abgeschlossen. Der Kaufpreis lag zwischen etwa DM 88.000 und DM 163.000; im zweiten Fall unter Einschluss einer Garage. Im Verkaufsprospekt wurde Homburg (durchaus unverd„chtig) als eine aufstrebende, dynamische deutsche Kreisstadt, zugleich Sitz der Medizinischen Fakult„t der Universit„t des Saarlandes vorgestellt, deren ausgezeichnete Infrastruktur - rund 1.800 Gewerbebetriebe mit 32.000 Arbeitspl„tzen, darunter bekannte Unternehmen - fr eine anhaltende Expansion im Wirtschaftsleben sorgen wrde. Speziell Homburgs Bedeutung als Universit„tsstadt habe in der jngeren Vergangenheit dermaáen zugenommen, dass die vorhandenen Wohneinheiten die Nachfrage "l„ngst nicht mehr decken k”nnen". Auch der Hinweis auf den hohen Freizeitwert Homburgs und seiner Umgebung erschien keineswegs aus der Luft gegriffen. Kurz: Der potenzielle Investor durfte davon ausgehen, ein ebenso attraktives wie zukunftssicheres Objekt zu erwerben. Dahingehend wurde er zus„tzlich mit dem Hinweis best„rkt, in Gestalt von Grundbesitz schtze man "erfahrungsgem„á sein Verm”gen nicht nur gegen eine anhaltende Inflation, sondern es kann darber hinaus einen beachtlichen Wertzuwachs erfahren". Nicht ohne Grund wrden daher erfahrene und auf Sicherheit bedachte Anleger vorwiegend in den Bereich der Immobilien investieren - ein fataler Irrtum, wie sich wenige Jahre sp„ter herausstellen sollte. Im Prospekt wurde ferner ein fr vermutlich nicht wenige Anleger kaufentscheidender Aspekt angesprochen: dass "durch verschiedene Vertragspartner ein Service- und Leistungspaket zur Entlastung des Anlegers angeboten" wird. Im Sinne eines BFH-Urteils stelle dieses Bndel von Einzelvertr„gen ein einheitliches Vertragswerk dar - eine Formulierung, die gewiss nicht dazu angetan war, Misstrauen aufkommen zu lassen. Auf die einzelnen Bestandteile des Vertragswerks muss an dieser Stelle nicht n„her eingegangen werden, zumal sie in sp„teren Ausfhrungen noch eine Rolle spielen. Hinzuweisen ist lediglich auf die Notwendigkeit des Abschlusses einer Kapitallebensversicherung sowie auf eine Mietgarantie. Was Erstere anbelangt, so wurde im Prospekt ausgefhrt, es sei vorgesehen, "den abzuschlieáenden Darlehensvertrag fr das Kaufobjekt durch eine Versicherung dergestalt zu unterlegen, dass die blicherweise anfallende Tilgung des Darlehens fr dessen gesamte Laufzeit (29 Jahre; G.S.) ausgesetzt wird und nach Ablauf der Versicherung aus dem Versicherungsguthaben die Abl”sung erfolgt". Letztere, die vertraglich zugesicherte und sp„ter wohl nur in wenigen Ausnahmef„llen tats„chlich 'werthaltig' gewordene Mietgarantie (fr eine Dauer von fnf Jahren) drfte ebenfalls ein fr viele Erwerber mitentscheidendes Kaufargument gewesen sein. Wie wohl in allen F„llen, denen das zu skizzierende Erwerbsmodell zu Grunde liegt, enth„lt auch der Verkaufsprospekt fr die Wohnanlage Homburg/Saar Hinweise auf steuerrechtliche Aspekte. Ob diese bei den Investoren im Vordergrund standen oder nicht - mitentscheidend waren sie allemal. Und da war es beruhigend zu lesen, das Konzept nutze "konsequent die sich aus den bestehenden Steuergesetzen, der Finanzrechtsprechung und der langj„hrigen Verwaltungspraxis ergebenden steuerlichen Auswirkungen." Dass in diesem Zusammenhang auch (seinerzeit) neueste h”chstrichterliche Entscheidungen angefhrt wurden, verlieh der Darstellung zus„tzlich einen seri”sen Anstrich. Der Finanzierung des Kaufpreises - sp„testens hier geraten einzelne Banken ins Blickfeld - kommt im Rahmen des Erwerbsmodells selbstverst„ndlich eine Schlsselrolle zu. Weil dabei stets ein weitestgehend einheitliches Muster zur Anwendung kam, wird darauf im folgenden Abschnitt eingegangen. 2.2Die Allianz der Sch„diger Fr den gutgl„ubigen Erwerber nur teilweise erkennbar, hatte er es mit einem Notar, einem Treuh„nder und "Konzeption„r", einer Vertriebsgesellschaft, einem Bautr„ger, einer Bank und sp„ter dann auch mit einer Hausverwaltung zu tun. In aller Regel handelte es sich dabei um ein eingespieltes Team; eine aus Opfersicht verh„ngnisvolle Allianz von Sch„digern. Auch wenn dabei nicht allen Beteiligten unterstellt werden muss, sie h„tten den (langfristigen) wirtschaftlichen Ruin der Erwerber des eigenen (meist kurzfristigen) Vorteils wegen (zu dieser Ethikposition vgl. Weise 2000: 11) bewusst einkalkuliert, steht auáer Frage, dass eben dies billigend in Kauf genommen wurde. Fr diese Vermutung spricht unter anderem, dass es ganz offensichtlich keine einzige Wohnanlage gibt, die sich - entstanden auf der Grundlage des zu skizzierenden Erwerbsmodells - als funktionsf„hig erwiesen hat. G„be es solche, so w„ren diese von den in das Betrugsmodell systematisch eingebundenen Banken in den verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen, in die sie sich zunehmend verwickelt sehen, l„ngst benannt worden. Das ist jedoch nicht der Fall. Insofern kann ohne weitere Bedenken unterstellt werden, dass das Scheitern des Erwerbsmodells einem systematischen Muster folgt. Strukturvertriebe Aus der Sicht des gutgl„ubigen K„ufers der Immobilie wurde der Erwerb in aller Regel von einem Vertriebsmitarbeiter in Gang gesetzt. Dass dieser in Wirklichkeit lediglich ein Baustein(chen) eines straff organisierten Systems - Baustein eines Strukturvertriebs, wie man heute meist sagt - war, konnte er keinesfalls erkennen. In nicht wenigen F„llen drfte es sich um einen dem potenziellen Erwerber schon l„nger bekannten (hauptamtlichen) Versicherungsvertreter oder Finanzdienstleister gehandelt haben. šber das skrupellose Vorgehen von Strukturvertrieben ("Strukkies") konnte mittlerweile viel in Erfahrung gebracht werden. Angesichts dessen, dass hier vorrangig nach Bankenethik gefragt wird, kann darauf verzichtet werden, ber Details aus der reichhaltigen Trickkiste zu berichten, deren man sich bei Bedarf und zum Zweck der Erlangung einer Verkaufsprovision bediente. Stets waren es die gleichen Kernargumente, mit denen man das Vertrauen eines potenziellen Erwerbers zu gewinnen suchte - und h„ufig genug auch gewann. Dies deutet auf systematische Schulung hin, und es ist heute auch l„ngst bekannt, dass finanzierende Banken daran aktiv beteiligt waren (vgl. Abschnitt 4.1). Sie bestanden darin, dass es sich um eine bankgeprfte Immobilie handelt, um die sich der Erwerber, weil zun„chst von einem Treuh„nder, sp„ter dann von einer Hausverwaltung professionell gemanagt (vgl. unten), nicht selbst kmmern muss, eine Mietgarantie festen Bestandteil des Konzepts darstellt, die Investition - hier nicht weiter ausgeleuchtet - auch steuerlicher Grnde wegen auáerordentlich attraktiv ist und man sich davon ggf. zu einem sp„teren Zeitpunkt problemlos durch Verkauf wieder trennen kann (... was vielfach auch gleich mit einem entsprechenden verbalen Hilfsangebot verbunden wurde). Um diese Kernargumente herum rankten sich auf das Opfer mehr oder weniger geschickt zugeschnittene weitere Versprechungen. Auf einen Nenner gebracht: Selbst solchen Erwerbern, die an der einen oder anderen Stelle gedankliche Abstriche vom Versprochenen machten, musste das unterbreitete Angebot zwangsl„ufig vertrauenswrdig und die Immobilie als solide Investition erscheinen. Treuh„nder und "Konzeption„re" Ganz anders als es ihr Name erwarten l„sst, nehmen Treuh„nder im vorzustellenden Erwerbsmodell eine moralisch und wohl auch strafrechtlich besonders fragwrdige Position ein; sie spielen darin eine das "Wesen der Treuhandschaft geradezu verh”hnende Rolle" (Fuellmich/Rieger 1999: 428). Ihre Schlsselstellung zeigt sich andeutungsweise bereits darin, dass das Erwerbsmodell mittlerweile meist einfach Treuhandmodell genannt wird. Bei den Treuh„ndern handelt(e) es sich regelm„áig um Wirtschaftsprfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften, gelegentlich auch um Rechtsanwaltskanzleien - in den meisten F„llen agierten sie auch als Modellinitiatoren bzw. als "Konzeption„re". Mit ihnen - und nur mit ihnen - wurde ein Treuhand- bzw. Gesch„ftsbesorgungsvertrag abgeschlossen, der sie unwiderruflich dazu bevollm„chtigte, s„mtliche im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb stehenden Vertr„ge fr den Erwerber abzuschlieáen. Anlass fr besondere Vorsicht konnte und brauchte dies zum Erwerbszeitpunkt allerdings nicht sein, denn schlieálich war ein professionelles und "pflegeleichtes" Investment versprochen worden. Wesentlicher Inhalt des Gesch„ftsbesorgungsvertrags war die Vermittlung der fr die Finanzierung erforderlichen Kredite und deren Abwicklung. Nicht in allen F„llen fungierten Treuh„nder auch als "Konzeption„re" der Immobilienobjekte. Im Fall der Anlage Am Forum, Homburg/Saar beispielsweise oblag dem als Steuerberatungsgesellschaft firmierenden Treuh„nder lediglich die Abwicklung der sich aus dem Gesch„ftsbesorgungsvertrag ergebenden Vorg„nge, w„hrend als Modellinitiator ein (sich im Verkaufsprospekt selbst so bezeichnender) "Konzeption„r" auftrat. Dass dieser (personell) praktisch identisch mit dem (sp„ter ins Spiel kommenden) Verwalter und Mietgaranten war, lieá sich nicht erkennen. Obwohl sich fr die Investoren wegen zweifellos schuldhaften Verhaltens der Treuh„nder eigentlich hinreichend viele Ansatzpunkte fr eine juristische Verfolgung ihrer Interessen ergeben, ist dieser Weg praktisch aussichtslos. Ihn einzuschlagen liefe vielmehr darauf hinaus, wovor der Volksmund seit eh und je warnt: Gutes Geld wrde schlechtem hinterher geworfen (vgl. unten). Notare Gesch„ftsbesorgungsvertr„ge - im hier zu beschreibenden Fall zwischen Treuh„ndern und Erwerbern einer kleinen Wohneinheit als Bestandteil einer gr”áeren Anlage - bedrfen der notariellen Beurkundung. Die Form, wie diesem Erfordernis teilweise Rechnung getragen wurde, hat das juristische Schrifttum um einen vom Verein fr Existenzsicherung gepr„gten Begriff bereichert: So genannte Mitternachtsnotare waren am Werk. Bezeichnet wurden sie so, weil sie sich zur st„ndigen Verfgung des Vertriebs bereit hielten; ggf. also auch in den sp„ten Abendstunden oder an Wochenenden und sogar an Feiertagen, denn der Kauf sollte m”glichst schnell unter Dach und Fach gebracht werden. Allerdings drfte diese Art der Abwicklung eher die Ausnahme als die Regel gewesen sein, denn zumindest fr gesch„ftserfahrene Erwerber w„re sie wohl eher dazu angetan gewesen, Misstrauen aufkommen zu lassen. In der berwiegenden Zahl der F„lle verlief die notarielle Beurkundung v”llig unspektakul„r. Ihr Erfordernis war im Prinzip sogar dazu angetan, den Erwerber in dem Glauben zu best„rken, dass alles "mit rechten Dingen" zugeht. Dass durch eine einzige zu leistende Unterschrift - denn alles Andere erledigte dann der Treuh„nder - ein h„ufig existenzgef„hrdender, auf jeden Fall seelisch aufreibender Prozess in Gang gesetzt wurde, begann sich in aller Regel erst nach etwa drei bis vier Jahren abzuzeichnen... Vermittelt wurde der Notariatstermin brigens regelm„áig durch den Vertrieb; sogar der Transport dorthin ist nicht selten durch diesen organisiert worden. Die Unterzeichnung erfolgte stets in Gegenwart eines Vertriebsmitarbeiters, und aus heutiger Sicht ist natrlich auch leicht zu erkennen, weshalb so verfahren wurde. Als es darum ging, eine notariell beglaubigte Unterschrift zu leisten, stellte sich das Ganze als unverd„chtiges Bemhen dar, den Vorgang m”glichst angenehm zu gestalten - als Dienst am Kunden. Banken Banken nehmen im Erwerbsmodell schon deshalb die Schlsselstellung schlechthin ein, weil ohne ihre Beteiligung das gesamte Konzept berhaupt nicht h„tte "funktionieren" und seine katastrophalen Folgen zeitigen k”nnen. Dabei steht - und zu diesem Urteil muss man bereits angesichts der Modellstruktur, sp„testens aber vor dem Hintergrund der mittlerweile vorliegenden Erkenntnisse ber das wirkliche Ausmaá ihrer Verstrickung kommen - zweifelsfrei fest, dass sie die gutgl„ubigen Erwerber in ein offenes Messer haben laufen lassen. Nicht in Gestalt von einzelnen Kreditsachbearbeitern, wohl aber als Institutionen haben sie sich damit zutiefst unmoralisch verhalten - was noch weiter dazulegen sein wird. Banken traten im Erwerbsmodell als Bautr„ger-, Vor- und Endfinanzierer auf; in vielen F„llen gleichzeitig. Der Vorgang der Bautr„gerfinanzierung muss hier nicht n„her betrachtet werden. Zur Vorfinanzierung ist zu sagen, dass es sich dabei um das von den Erwerbern aufzubringende Eigenkapital handelte, das nach vorliegenden Erkenntnissen regelm„áig zehn Prozent des Gesamtaufwands ausmachte. Das Hauptgesch„ft der involvierten Banken war (und ist, denn die Vertr„ge sind allesamt auf eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren angelegt) natrlich die Endfinanzierung. In vielen F„llen, aber keineswegs durchg„ngig, erfolgte sie fr s„mtliche Erwerber einer Wohnanlage durch ein einziges Institut. Die Kreditsumme belief sich auf mindestens 90 Prozent des Kaufpreises, in vielen F„llen sogar auf dessen volle H”he. Angesichts der sonst blichen Praxis der Immobilienfinanzierung f„llt dies zwar v”llig aus dem Rahmen, musste seinerzeit aber nicht zwangsl„ufig Misstrauen erregen. Wenn einem Erwerber beispielsweise versichert wird, dass die Investoren (wie er selbst) vorrangig Akademiker sind, so bestand dazu angesichts des (damals) finanziell berschaubaren Engagements kein Anlass. Um den Gesamtvorgang und das Ausmaá der Verstrickung von einzelnen Banken wirklich zu verstehen, ist an dieser Stelle daran zu erinnern, dass kein Erwerber in direktem Kontakt mit dem vom Treuh„nder "ausgew„hlten" Fremdfinanzierer stand. Damit konnte - und sollte, wie man aus heutiger Sicht wohl sagen muss - auch keine Beratung ber die mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken stattfinden. Angesichts der Modellkonstruktion glaubten sich die Banken hier offensichtlich juristisch auf der sicheren Seite. Unabh„ngig davon stellt sich die Frage nach den (un)ethischen Prinzipien, die einer derartigen Vergabepraxis zu Grunde lagen: "Kredite aus der Ferne" titelte "Der Spiegel" (Nr. 13, 1998) seinerzeit treffend. Dabei ist dies, was bislang hier sichtbar gemacht wurde, ohnehin nur der eher unspektakul„re Teil der skandal”sen Involviertheit einzelner Kreditinstitute in einen groá angelegten Fall von Immobilienbetrug. Bevor weitere Einzelheiten vorgetragen werden, ist das Geschehen rund um die gutgl„ubig erworbene, zudem "bankgeprfte" Immobilie n„her zu beleuchten. Dabei sollte endgltig deutlich werden, weshalb es vollauf gerechtfertigt erscheint, die Erwerber bzw. Investoren als Opfer zu bezeichnen. Der Schaden, der ihnen in sch”ner Regelm„áigkeit entstanden ist und weiter entsteht, geht weit ber die H”he des in Anspruch genommenen Kredits hinaus. 3. Der unaufhaltsame Abstieg des Investitionsobjekts zur Schrottimmobilie Hintergrund der folgenden Ausfhrungen ist abermals die Wohnanlage Am Forum, Homburg/Saar. Abgesehen von eher kleineren Unterschieden, die sich beispielsweise daraus ergeben, wann und ob es den Eigentmern gelingt, das Heft selbst in die Hand zu nehmen, ob sich unter ihnen engagierte und sachkundige Einzelpersonen finden oder wie sich die Belegung des Objekts mit Mietern konkret darstellt, folgt die Entwicklung der verschiedenen Investitionsobjekte jedoch stets einem identischen Muster. Es liegt nahe, dies anhand dreier Phasen deutlich zu machen. 1.1Phase 1: Zeit der Stille Dass sich der Investor in ein beraus riskantes Abenteuer eingelassen hat, konnte er in der Regel erst nach einer Weile bemerken. Seine durchschnittliche Schonzeit drfte sich auf etwa drei Jahre belaufen haben. Nennen wir diese Phase hier - bewusst mehrdeutig - eine Zeit der Stille. Wie im Verkaufsprospekt angekndigt, setzte im Fall Homburg die šberweisung der Garantiemiete pnktlich ab dem Tag der Bezugsfertigkeit der Anlage (bzw. der einzelnen Bauk”rper) ein. Ferner wandte sich der (in K”ln ans„ssige) Verwalter alsbald an jeden einzelnen Eigentmer mit dem Ersuchen, zum Zweck einer "optimalen Betreuung" der Errichtung einer objektnahen Unterverwaltung zuzustimmen - dies verbunden mit der beruhigenden Versicherung, die bergeordnete Verantwortlichkeit zur ordentlichen Abwicklung liege weiterhin bei ihm selbst. Den Eigentmern seinerzeit vom Verwalter wohlweislich nicht mitgeteilt wurde, dass der Unterverwalter auch die Mietgarantien bernehmen wrde. Dies erfuhren sie erst aus einem sp„teren Schreiben des Unterverwalters, was zum damaligen Zeitpunkt allerdings kein Anlass sein konnte, umgehend t„tig zu werden. Dass sich der Verwalter die Vergabe der Unterverwaltung durch (teilweise oder v”llige) Einbehaltung der fr die Mietgarantie zur Verfgung stehenden Mittel honorieren lieá, konnte erst nach Konkurs des Unterverwalters im Jahr 1995, also nach etwa drei Jahren, in Erfahrung gebracht werden... Im Vorfeld dieses Konkurses waren Unregelm„áigkeiten bei der šberweisung der Garantiemiete erste Indizien dafr, dass mit der Unterverwaltung m”glicherweise etwas schief lief. Schriftliche oder telefonische Erkundigungen wurden mit dem Hinweis auf vorbergehende Liquidit„tsschwierigkeiten, vor allem resultierend aus unregelm„áig eingehenden Zahlungen der Mieter, begrndet. Dass der einzelne Eigentmer bei alledem weitgehend hilflos war, h„ngt wesentlich damit zusammen, dass es bis zum Konkurs der Unterverwaltung nicht zur Einberufung von Eigentmerversammlungen kam. Dies ist brigens kein auf Homburg geschr„nkter Einzelfall, sondern hat Methode: Die Eigentmer sollten, solange es eben geht, von der Bndelung ihrer Interessen systematisch abgehalten werden, obwohl das Wohnungseigentumsgesetz vom Verwalter ausdrcklich verlangt, mindestens einmal pro Jahr eine Versammlung der Wohnungseigentmer einzuberufen (õ 24 WEG). An den Verwalter gerichtete Anfragen, warum es zu keiner Einberufung kommt, wurden im Fall der Anlage Homburg mit Abrechnungsproblemen, resultierend aus dem unterschiedlichen Fertigstellungszeitpunkt der einzelnen Bauk”rper, vielleicht nicht befriedigend, aber immerhin recht plausibel beantwortet. Damit konnte es selbstverst„ndlich auch nicht zur Bestellung eines Verwaltungsbeirats kommen; ein Muster, das s„mtliche auf der Grundlage des skizzierten Erwerbsmodells entstandenen Wohnanlagen erkennen lassen. Damit blieb den Eigentmern auch verborgen, dass sich die Leerstandsquote in der Anlage kontinuierlich erh”hte; ein Vorgang, der eng mit dem Wandel der Mieterstruktur in Zusammenhang stand und der fr das rasante Tempo des Niedergangs s„mtlicher Objekte mitentscheidend ist, die seinerzeit auf der Grundlage des Treuhandmodells errichtet wurden. 1.1Phase 2: Miteigentmer werden zum unkalkulierbaren Risiko Mit dem Konkurs des Unterverwalters war die Zeit der Stille zwar abrupt zu Ende, aber was dann nach und nach ber die Eigentmer hereinbrechen sollte, lieá sich auch nicht ann„hernd voraussehen. Manchen von ihnen mag der Verwalter, der damit wieder auf den Plan treten musste, zun„chst wie ein Retter aus einer verfahrenen Situation erschienen sein: Er erstellte unter anderem, bestimmt fr das zust„ndige Amtsgericht und getrennt fr jeden Eigentmer, eine Forderungsanmeldung zum Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren ber das Verm”gen des Unterverwalters. Dass es mangels Masse nicht m”glich war, die aufgelaufenen Forderungen - bei einem der gr”áeren Appartements beliefen sie sich auf ca. DM 8.000 - zu befriedigen, stellte sich alsbald heraus. Dem von einzelnen Eigentmern vorgetragenen Verlangen, endlich eine Eigentmerversammlung einzuberufen und eine Eigentmerliste herauszugeben, widersetzte sich der Verwalter zun„chst trickreich. In einem „uáerst mhsamen und auch kostspieligen Prozess gelang es dann allerdings nach und nach, dass zun„chst einzelne, dann immer mehr Eigentmer miteinander in Kontakt kamen - ebenfalls ein verallgemeinerungsf„higer Vorgang. Auch angesichts der sich sehr schnell verschlechternden wirtschaftlichen Situation der Anlage konnte der Verwalter die Einberufung einer Versammlung schlieálich nicht l„nger verhindern. Dabei erfuhren die Eigentmer erstmals, dass die Leerstandsquote bereits bei etwa 50 Prozent lag. Die miserable wirtschaftliche Situation war aber auch maágeblich darauf zurckzufhren, dass weder der Unterverwalter noch der Verwalter in der Vergangenheit irgendetwas unternommen hatten, um von s„umigen Eigentmern die Zahlung des Hausgeldes zu erwirken. Auch dies geh”rt zu den verallgemeinerungsf„higen Erfahrungen, denn durch eine solchermaáen an den Tag gelegte Laxheit l„sst sich die l„ngst eingetretene Schieflage eines Objektes noch eine gewisse Zeit lang verheimlichen und an den nach wie vor zahlungswilligen und -f„higen Eigentmern weiter verdienen. Weshalb es berhaupt so viele s„umige Miteigentmer gab, lieá sich zun„chst nicht erkennen. Bei der ersten, nach etwa vier Jahren endlich m”glich gewordenen Versammlung stellt sich heraus, dass - mit einer einzigen, eher zuf„llig zustande gekommenen Ausnahme - s„mtliche Eigentmer ihren Wohnsitz relativ weit weg von Homburg/Saar hatten und sich zudem praktisch ber die gesamte Bundesrepublik verteilten. Auch dieses strukturelle Merkmal hat das Objekt Am Forum, Homburg/Saar mit allen anderen Wohnanlagen gemeinsam, die auf der Grundlage des skizzierten Erwerbsmodells erreichtet wurden: Es sollte, so lange es eben m”glich ist, eine wirksame Bndelung der Eigentmerinteressen verhindert werden. Ein Verwaltungsbeirat konnte aus verschiedenen (auch verfahrenstechnischen) Grnden w„hrend der ersten Versammlung noch nicht gebildet werden. Immerhin fanden informelle Gespr„che zwischen einzelnen engagierten Eigentmern statt. Dabei war man sich einig, dass das Nahziel in einer m”glichst schnellen Trennung von der bisherigen Verwaltung bestehen msse. Angesichts einer ebenso offensichtlichen wie eklatanten Missachtung der Eigentmerinteressen sollte man meinen, dass dies relativ einfach zu bewerkstelligen sein msste. Dem ist - wiederum verallgemeinerungsf„hig - jedoch keineswegs so. Da eine Anlage permanent einer Verwaltung bedarf, muss hier zun„chst Ersatz gefunden werden. Dies erweist sich schon deshalb als schwierig, weil potenzielle Interessenten auf relativ detaillierte Informationen ber den Objektzustand angewiesen sind; auf Informationen also, die in dieser Phase nur der bisherige Verwalter hat - und die er keineswegs herauszugeben bereit ist. Um die Geschichte kurz zu machen: Erfahrungsgem„á k”nnen (Erst-)Verwalter aus ihren lukrativen Vertr„gen nur „uáerst mhsam herausgedr„ngt werden. Eine ordnungsgem„áe Aktenbergabe drfte die seltene Ausnahme darstellen - falls es sie berhaupt gegeben haben sollte. Damit gehen regelm„áig Informationen ber Zahlungsein- und -ausg„nge von Eigentmern und Mietern, ber (bezahlte oder nicht bezahlte) Rechnungen und Verschiedenes mehr unwiederbringlich verloren. In Homburg/Saar gelang es schlieálich, sowohl einen Nachfolger zu finden und einen Verwaltungsbeirat zu etablieren. Dass der sich den Eigentmerinteressen so offensichtlich zuwider handelnde (Erst-)Verwalter seinerseits noch Schadensersatzansprche geltend macht und diese nach Stand der Dinge m”glicherweise vor Gericht sogar noch durchzusetzen vermag, geh”rt zu jenen Facetten des Gesamtvorgangs, bei denen der gesunde Menschenverstand endgltig kapituliert... Dass die Erfahrungen der Eigentmer mit dem zweiten Verwalter am Ende sogar noch schlimmer als mit seinem Vorg„nger sein wrden, war eine ganze Weile lang nicht absehbar: Bislang unterlassene Instandsetzungsarbeiten wurden zgig durchgefhrt, das „uáere Erscheinungsbild der Anlage verbessert, die hohe Leerstandsquote zu senken versucht und Verschiedenes mehr. Allerdings kamen dadurch auf die Eigentmer umgehend hohe Kosten zu. Die mit Bestellung eines Verwaltungsbeirats nach und nach hergestellte Transparenz lieá ferner ein grunds„tzliches, alle Anlagen desselben Typs gleichermaáen betreffendes Problem erkennen: Wie bereits angedeutet, waren zahlreiche Eigentmer in der Vergangenheit ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Hausgeld gegenber der Eigentmergemeinschaft nicht nachgekommen; dies meist deshalb, weil sie dazu auf Grund ausbleibender Mieteinnahmen auf der einen Seite und kontinuierlich anfallender Darlehenszinsen sowie Beitr„gen zur Lebensversicherung auf der anderen gar nicht in der Lage waren. Anf„ngliche Versuche der Gemeinschaft, gegen s„umige Eigentmer gerichtlich vorzugehen, wurden alsbald eingestellt, denn trotz gewonnener Prozesse erwiesen sich Pf„ndungen mit dem Nebenergebnis fruchtlos, dass die klagende Gemeinschaft als Zweitschuldner auch noch die vollen Gerichtskosten zu tragen hatte. Man kann sich leicht vorstellen, worauf das allm„hliche Herausbrechen von immer mehr zahlungsunf„higen Miteigentmern aus der Solidargemeinschaft zwangsl„ufig hinausl„uft: Auf den stets kleiner werdenden Rest kommen kontinuierlich wachsende Sonderzahlungen zu, denn die ausbleibenden Beitr„ge fr Wohngeld und Sonderumlagen mssen wegen gesamtschuldnerischer Haftung anteilig bernommen werden. Wenn es nicht irgendwie gelingt, die Notbremse zu ziehen, wird von dieser Lawine jeder Eigentmer erfasst. Rein rechnerisch ist es lediglich eine Frage der Zeit, wann eine auf Grundlage des skizzierten Erwerbsmodells errichtete Anlage auch den letzten von ihnen ruiniert! Dass sich, dies vor Augen, zu den zahlungsunf„higen auch mehr und mehr zahlungsunwillige Eigentmer gesellen, kann nicht berraschen. Dabei w„re es ungerechtfertigt, solches Verhalten pauschal als Mangel an Solidarit„t und insofern als moralisch fragwrdig zu werten. Vielmehr handelt es sich um etwas, was man mit einiger Berechtigung als einen Fall von aufgezwungener Rationalit„t (oder: aufgezwungener Entsolidarisierung) bezeichnen kann, denn wer will schon sich und seine Familie geradewegs in den Abgrund reiáen lassen? Zu den Erfahrungen in Phase 2 geh”rt brigens auch, dass sich ein Treuh„nder gewissermaáen von heute auf morgen aus dem Staub machen kann. Um Aufkl„rung bemhte Eigentmer der Homburger Anlage mussten jedenfalls feststellen, dass weder telefonische noch postalische Anfragen ihr Ziel erreichten - wegen Insolvenz, wie sich sp„ter herausstellen sollte... 1.1Phase 3: Das Unheil nimmt seinen Lauf Gegen die Einsicht, dass eine Wohnanlage in der ursprnglich vorgesehenen Form nicht l„nger fortgefhrt werden kann, wehren sich viele Eigentmer und klammern sich statt dessen an die Hoffnung auf Besserung. Im Fall des Objektes Am Forum, Homburg/Saar schien diese zun„chst auch berechtigt. Allerdings gelang es - aus welchen Grnden auch immer - dem neuen Verwalter nicht, auf die Mieterstruktur nachhaltig Einfluss zu nehmen und die Leerstandsquote auf ein akzeptables Maá zu reduzieren - im Gegenteil. Sowohl F„higkeit als auch Bereitschaft, die kontinuierlich wachsenden Belastungen in Form von Sonderumlagen zu tragen, sanken rapide; teilweise wohl auch darauf zurckzufhren, dass zumindest bei einigen Eigentmern der Verdacht aufkam, der Verwalter k”nnte sein eigenes, ihren Interessen diametral zuwider laufendes Spiel treiben. Die Anzeichen dafr wurden immer deutlicher. Kritische Eigentmer wurden von ihm - untersttzt von willigen Rechtsanw„lten, die es besser h„tten wissen mssen - mit "strafbewehrten Unterlassungserkl„rungen" traktiert und grob verleumdet. Zum Leidwesen fr die Eigentmergemeinschaft wurden auch die schlimmsten Befrchtungen noch bertroffen: Aus Homburg/Saar kam eines Tages die Nachricht, dass sich der Verwalter unter Mitnahme von Gemeinschaftsgeldern ins Ausland abgesetzt hat, nicht ohne zuvor nahezu s„mtliche Akten - darunter auch die des Verwaltungsbeirats, weil diese bei ihm praktisch vollst„ndig gelagert waren - zu vernichten. Dies geschah 1999. Heute hat die Anlage ihren dritten Verwalter und einen neuen Verwaltungsbeirat. Die Eignerstruktur hat sich deutlich dadurch gewandelt, dass viele Appartements zwangsweise versteigert werden mussten oder fr einen geradezu l„cherlich niedrigen Betrag verkauft wurden; nicht selten fr weniger als ein Zehntel des ursprnglichen Kaufpreises und mit (erforderlicher) Einwilligung der finanzierenden Bank. Dass Letztere dabei von einem ihr einger„umten Vorkaufsrecht regelm„áig keinen Gebrauch macht, kann kaum berraschen. Ob Anlagen wie die in Homburg/Saar langfristig berlebensf„hig sind, erscheint zweifelhaft. Vielleicht droht manchem Objekt sogar der Abriss als konsequentes Ende eines Prozesses, der sich volkswirtschaftlich als Kapitalvernichtung gr”áten Stils darstellt. Fr die Ersteigentmer ist das Abenteuer "Immobilie" natrlich nicht beendet, wenn sie sich durch (zwangsweisen) Verkauf davon getrennt haben. Ihnen sitzt nach wie vor die finanzierende Bank im Nacken, ferner mss(t)en sie Lebensversicherungsbeitr„ge aufbringen, um am Ende seiner Laufzeit das Darlehen zurckzahlen zu k”nnen. Es ist Zeit, sich dieser Problematik zuzuwenden. Wegen seiner abgrundtiefen Verstrickung liegt es nahe, sie am Beispiel eines im Freistaat Bayern residierenden Instituts darzulegen. 4.Leben Sie. Wir kmmern uns um die Details... Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank (Kurzbezeichnung: HypoVereinsbank), deren tiefe Verstrickung in Gestalt massenhaft betriebener Immobilienfinanzierung auf der Grundlage des skizzierten Erwerbsmodells es im Weiteren zu beleuchten gilt, ist aus der im September 1998 erfolgten Fusion zwischen den beiden Mnchener Groábanken Bayerische Vereinsbank und Bayerische Hypotheken- und Wechselbank (Kurzbezeichnung: HypoBank) hervorgegangen. Um das Vertrauen ihrer Kunden wirbt sie - in dieser Hinsicht keinen Aufwand scheuend - mit dem sinnigen Spruch "Leben Sie. Wir kmmern uns um die Details". Die gutgl„ubigen Erwerber und heute arg gebeutelten Opfer der Finanzierungspraktiken dieses Instituts als Rechtsnachfolger der ehemaligen HypoBank mssen diese Botschaft als schlimme Verh”hnung empfinden - oder einfach als schlechten Witz! 1.1Wie die HypoVereinsbank zu einem "Workout Portfolio" kam Die auf dem Treuhandmodell basierende Immobilienfinanzierung wurzelt praktisch ausschlieálich im Kreditvergabegebaren der traditionell schwerpunktm„áig im Immobiliengesch„ft t„tig gewesenen Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank. Pikanterweise drfte es auf die verschiedentlich offen ausgelebte Rivalit„t zwischen den beiden bayerischen Finanzinstituten zurckzufhren sein, die dafr (mit)entscheidend war: Massenhaft betriebenes, in Treuhandmodelle eingebettetes Immobilienkreditgesch„ft schien die M”glichkeit zu bieten, mit dem Dauerrivalen gleichzuziehen oder dessen Vorsprung zumindest zu verringern. Dass es sp„ter zu einem (vom Freistaat Bayern und der Allianz Versicherungs AG gef”rderten) Zusammenschluss kommen wrde, konnte seinerzeit niemand ahnen... Eine erste Bew„hrungsprobe hatte das neu entstandene Institut fast unmittelbar nach der erfolgten Fusion zu bestehen, als Ende Oktober 1998 wegen Falschbewertung von Immobilienbesitz(!) ein zus„tzlich notwendiger Wertberichtberichtigungsbedarf in H”he von 3,5 Mrd. DM bekannt gegeben werden musste. Nur einer aus Vorstandssicht geschickten Handhabung in Gestalt der Bestellung eines sp„ter t„tig werdenden Sonderprfers war es zu verdanken, dass die erste Hauptversammlung am 6. Mai 1999 verh„ltnism„áig glimpflich verlief. Abgesehen davon, dass es auch in diesem Fall um Immobilien ging, hat dieser Vorgang mit dem hier zu beschreibenden Fall inhaltlich jedoch nichts zu tun. Im Gesch„ftsbericht fr das Jahr 1998 findet sich dennoch eine Bemerkung, die sich darauf bezieht: "Fr Verunsicherung an den Kapitalm„rkten haben auch irrefhrende Medienberichte ber Risiken der von Strukturvertrieben vermittelten Immobilienfinanzierungen gesorgt. Diese unrichtigen Darstellungen haben wir mit Nachdruck zurckgewiesen. Die HypoVereinsbank hat im Rahmen ihrer Risikovorsorge fr alle erkennbaren Risiken vorgesorgt." Auch wenn es nicht entschuldbar ist: Es mag sein, dass der Vorstand der Bank seinerzeit davon noch nicht umfassend unterrichtet war, was es mit den "von Strukturvertrieben vermittelten Immobilienfinanzierungen" und ihren Risiken auf sich hat. "Irrefhrend" und "unrichtig" waren die damals erschienenen und sich sp„ter h„ufenden Medienberichte keineswegs. Zwischenzeitlich hat sich - ganz im Gegenteil - vielmehr gezeigt, dass die Verwicklung der ehemaligen HypoBank viel umfassender und der durch ihre Kreditvergabepraxis angerichtete Schaden wesentlich gr”áer ist, als es die ersten Berichterstattungen der Medien vermuten lieáen. Dass die ehemalige HypoBank in deutlich mehr als 100.000 F„llen Darlehen bereit gestellt hat, die sich wenige Jahre sp„ter als Problemkredite erwiesen haben, ist heute nicht ernsthaft zu bestreiten. Einige Filialen, etwa Wrzburg, haben sich dabei besonders hervorgetan, vermutlich Indiz fr die "Rhrigkeit" ihrer Leiter. Dieses Institut - und damit auch die HypoVereinsbank - ist damit schon rein quantitativ mit Abstand am st„rksten in diese fragwrdige Art der Immobilienfinanzierung verstrickt. Es dauerte eine ganze Weile, bis ans Licht kam, dass diese Verstrickung weit ber die bloáe Vergabe von Darlehen hinausgeht: Treuh„nder/"Konzeption„re", Strukturvertriebe und die HypoBank schnrten gemeinsam jenes Paket, das sp„ter dann als Treuhandmodell bezeichnet werden sollte. Dokumentarisch eindeutig belegt ist, wie eng speziell die Zusammenarbeit mit einzelnen Vertriebsgesellschaften war (vgl. auch Abschnitt 4.2). Sie „uáerte sich insbesondere drin, dass deren Mitarbeiter durch Referenten der Bank systematisch geschult und auf diese Weise mit erfolgversprechenden Verkaufsargumenten ausgestattet wurden. Wenn dies erst nach einiger Zeit ruchbar wurde, so nicht zuletzt deshalb, weil im Zuge der Fusion zwischen den beiden Groábanken zahlreiche Akten vernichtet wurden, aus denen eben dies hervorgeht. Vollumf„nglich ist das allerdings nicht gelungen. So wurde beispielsweise im Rahmen eines WISO-Berichts, ausgestrahlt vom ZDF am 19. Februar 2001, einer breiten ™ffentlichkeit durch Einblendung eines Dokuments folgender Wortlaut zur Kenntnis gebracht: "Die HypoBank ist bereit, ..., Schulungen anzubieten. Referenten und Schulungsmaterial werden kostenlos durch die HypoBank gestellt." Fr die mit der Materie befassten Verbraucheranw„lte steht heute l„ngst fest, dass die Strukturvertriebler als "Vermittler", "Zufhrer" oder gar als "Drckerkolonnen" - Bezeichnungen, die interessanterweise in Bankendokumenten auftauchen - den Kreditinstituten, allen voran der HypoBank, systematisch zugearbeitet haben. Auch hier ist ein in der genannten Sendung eingeblendete Mitteilung des internen Informations- und Weisungsdienstes der HypoBank aufschlussreich, wonach "das Vermittlergesch„ft ... sogar ertragreicher (ist) ... wie das eigenakquirierte Gesch„ft." Das Ausmaá der Verstrickung speziell der HypoBank wird noch deutlicher, wenn man von dem zwischenzeitlich ebenfalls bekannt gewordenen Tatbestand - Rechtsanw„lten bekannte Informanten sind ehemalige Mitarbeiter - erf„hrt, dass dieses Institut sogar an der Festlegung der Preise fr die verkauften Immobilien aktiv mitwirkte. Ihr Interesse an m”glichst hohen Darlehenssummen fhrte dabei - ein geradezu unglaublicher Vorgang - regelm„áig zu Kalkulationen, die deutlich ber dem Verkehrswert lagen! Was sich einige Jahre lang als blendendes Gesch„ft darstellte, erwies sich sp„testens dann als „uáerst riskante Kreditvergabepraxis, als mehr und mehr Erwerber wegen der Entwicklung der Wohnanlagen nicht mehr in der Lage waren, die Darlehenszinsen aufzubringen. Ferner wurde zunehmend deutlich, dass auch mit der Rckzahlung vieler Kredite nicht zu rechnen war, erkennbar daran, dass viele Eigentmer die zur sp„teren Abl”sung der Darlehen abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen nicht l„nger weiterfhren konnten oder wollten. (Wegen der erforderlichen Abtretung erlangt die Bank von solchen Vorg„ngen automatisch Kenntnis.) Zur Bereinigung der von der HypoBank bernommenen Immobilienlasten hat sich die Rechtsnachfolgerin sp„ter gen”tigt gesehen, ein so genanntes Workout-Portfolio zu definieren. Nach auáen hin sucht die HypoVereinsbank den Eindruck zu vermeiden, dass zu diesem Portfolio auch die von Strukturvertrieben vermittelten Immobilienfinanzierungen geh”ren. Intern wird dies l„ngst anders gehandhabt: Der Briefwechsel mit gesch„digten Erwerbern f„llt in die Zust„ndigkeit der Abteilung "Workout Immobilien" - dies zumindest dann, wenn sie es mit der Zentrale in Mnchen oder der Niederlassung Dsseldorf zu tun haben! 1.1Wie die HypoVereinsbank mit ihrer Erblast umgeht Zum Zeitpunkt der Fusion der beiden Institute im Jahr 1998 konnte man noch davon ausgehen, dass dem neuen Vorstand das Ausmaá der Verstrickung in die fragwrdige Immobilienfinanzierung auf der Basis des Treuhandmodells nicht bekannt war (vgl. Abschnitt 4.1). Heute ist eine Berufung auf fehlendes Wissen nicht l„nger m”glich. Allein die Zahl laufender oder sich abzeichnender gerichtlicher Auseinandersetzungen, von der Bank betriebener Zwangsvollstreckungsverfahren sowie zwischenzeitlich notgedrungen geschlossener Vergleiche mit zahlungsunf„higen Darlehensnehmern ist unbersehbar groá. Bislang gibt es allerdings keinerlei Anzeichen dafr, dass die Bank zu ihrer Erblast steht. Dies k”nnte damit zusammen h„ngen, dass man unter allen Umst„nden einen Dammbruch verhindern will, der den Vorstand in arge Bedr„ngnis und das Institut m”glicherweise sogar in existenzgef„hrdende Schwierigkeiten bringen wrde. Vorerst hat man es n„mlich "nur" mit ein paar tausend Gesch„digten zu tun, die sich - meist notgedrungen, um sich gegen Vollstreckungen zu wehren - anwaltlich vertreten lassen. Eingeschchtert durch unverhohlene Drohungen mit "Zwangsmaánahmen" legen die weitaus meisten Betroffenen Zurckhaltung an den Tag, wrden diese aber selbstverst„ndlich bei ersten Anzeichen von (ggf. erzwungenen) "Zugest„ndnissen" aufgeben. Auf eine moralisch „uáerst fragwrdige Art von "Entgegenkommen" l„sst sich das Institut nur in jenen F„llen ein, in denen es berhaupt keine Chance gibt, dass das Darlehen jemals zurckgezahlt werden kann. "Wenn eine soziale Notlage vorliegt, werden wir helfen" lautet das von einem Sprecher der Bank ausgegebene (heuchlerische) Motto. Die offizielle Version, mit der sich die HypoVereinsbank ihrer Erblast zu entledigen sucht, kann einer Stellungnahme des Vorstandes zu einem Gegenantrag zur Hauptversammlung des Instituts im Mai 2001 entnommen worden. Von einem Kleinaktion„r wird dort verlangt, dem Leitungsorgan wegen schwerwiegender Vers„umnisse im Schadensmanagement zu Lasten von Kunden und Aktion„ren keine Entlastung zu erteilen. Wegen gravierender Beratungsfehler und unrealistischer Prognosen zur Wertentwicklung beim Vertrieb von Wohnungen sei mit hohen Schadenersatzforderungen zu rechnen. Die Stellungnahme des Vorstands besteht zun„chst in der lapidaren Feststellung, es gebe "keinerlei Anhaltspunkte" fr das Bestehen von Schadenersatzverpflichtungen. Man kann dies als die Rechtsposition des Instituts interpretieren. Dann allerdings folgt eine wahrhaft infame Behauptung: "Soweit sich in Einzelf„llen(!) das immer bestehende Risiko einer unerwarteten Marktentwicklung im Immobilienbereich realisiert hat, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der Bank" - infam deshalb, weil angesichts einer unbersehbar groáen Zahl betroffener Opfer von Einzelf„llen gesprochen wird. Es ist brigens exakt das gleiche Argument, mit dem jene Gesch„digten einzuschchtern versucht werden, die von der Bank Schadenersatz fordern oder eine weitere Zahlung von Darlehenszinsen verweigern. Dies ist beileibe nicht die einzige dreiste Lge, der man sich zur pauschalen Abwehr von Forderungen bedient. Gelegentlich kommt es dabei auch zu argen Peinlichkeiten: In der bereits erw„hnten WISO-Reportage des ZDF ber das Kreditvergabegebaren der Bank wird deren Sprecher gefragt, ob externe Vermittler in der Vergangenheit systematisch geschult worden seien. Die Antwort: "Es ist so, dass es solche Schulungen in organisierter Form in der alten HypoBank nicht gegeben hat." Das unmittelbar danach eingeblendete Dokument (vgl. Abschnitt 4.1) beweist das genaue Gegenteil... Angesichts eines derartigen Umgangs mit der Wahrheit dr„ngt sich die Frage auf, ob das Institut seinen Mitarbeitern - sei es ein Sprecher der Bank oder seien es die mit der Abwicklung des Workout-Portfolios befassten Fachkr„fte - nicht eine „uáerst fragwrdige Spielart von Loyalit„t abverlangt. Muss sich auf einem solchen Boden nicht zwangsl„ufig eine Unternehmenskultur entwickeln, die jedes Potenzial fr eine positive Ethik vermissen l„sst? Kultur und Ethik werden bekanntlich stark von den an der Spitze des Unternehmens stehenden Personen gepr„gt. Was soll man in dem hier relevanten Zusammenhang dann von der folgenden Žuáerung halten, zu der es im Rahmen eines Interviews des Nachrichtensenders ntv am 19. Januar 2001 mit dem Vorsitzenden des Vorstands gekommen ist? Die Frage, ob es bei der HypoVereinsbank noch "Probleme mit Immobilien" gebe, beantwortete dieser wie folgt: "Der Keller ist sauber. Da gibt es nichts, was es noch zu bereinigen gilt." Diese Žuáerung fiel brigens im Zusammenhang mit der seinerzeit gerade unter Dach und Fach gebrachten Akquisition der Bank Austria. Ob deren Aktion„re, die ja per Aktientausch abgefunden wurden, im Vorfeld davon unterrichtet wurden, dass die HypoVereinsbank in Gestalt fragwrdig finanzierter Immobilien sehr wohl noch einen hohen Wertberichtigungsbedarf hat? Im šbrigen hat es nicht an Versuchen gefehlt, den Vorstandsvorsitzenden jener Bank, deren Ethikverst„ndnis hier auf dem Prfstand steht, pers”nlich und ausfhrlich ber die verzweifelte Lage zu informieren, in dem sich die auf Basis des Treuhandmodells entstandenen Objekte befinden. Vor diesem Hintergrund und im Wissen darum muss man es zwangsl„ufig als blanken Zynismus empfinden, wenn die Existenz eines unbersehbar groáen Problems - wie erinnerlich geht es um mehr als 100.000 allein von der HypoBank (fehl)finanzierte kleine Eigentumswohnungen - mit einer flapsigen Bemerkung weggeleugnet wird. K”nnte nicht auch dies etwas mit der Erblast der HypoVereinsbank zu tun haben? Unter Federfhrung eines Vorstandsmitglieds dieses Instituts sucht sich der Bankenverband seit geraumer Zeit mit aller Macht gegen die Einfhrung einer neuen Rechnungslegungsvorschrift zu wehren, die eine Bilanzierung fast aller Finanzinstrumente zu Zeitwerten (Full Fair Value Accounting) vorsieht (Handelsblatt vom 8.5.2001, S. 42). Sie betr„fe auch das Kreditportfolio und wrde unter anderem die Pflicht zur sofortigen Offenlegung jener Ausleihungen begrnden, mit deren Rckzahlung wegen faktischer Insolvenz der Erwerber von Immobilien nicht mehr zu rechnen ist, alle die F„lle also, in denen die Bank wegen "sozialer Notlage" zu "helfen" sich gezwungen sieht. Es darf wohl unterstellt werden, dass an dieser Art von Transparenz keinerlei Interesse besteht. Oder sch„rfer formuliert: Je gr”áer der bilanzpolitische Spielraum, desto besser l„sst sich vor den Aktion„ren und der ™ffentlichkeit verschleiern, wie hoch das Ausmaá der Verstrickung in die geschilderten Kreditvergabepraktiken in Wirklichkeit ist! 5.Resmee Wo individuelle Moral (so kl„glich) versagt, sollten da nicht Recht und Gesetz helfen k”nnen? Msste es nicht etwa m”glich sein, dass die in unsere Rechtsordnung einflieáende Institutionenethik es vermag, (fehlende) Individualethik angemessen zu substituieren? In einem Rechtsstaat ist dies eine auf der Hand liegende Erwartung. Bislang gibt es dafr kaum Anhaltspunkte; dies auch angesichts des Tatbestands, dass mittlerweile zahlreiche Fachartikel erschienen sind, die sich mit "Bankenhaftung bei gescheiterten Immobilientreuhandmodellen" (Lambsdorff/Stsser 2001) und verwandten juristischen Problemen befassen (vgl. ferner etwa Ahr 2000; Fuellmich/Rieger 1999a; K”ndgen 2000; Lange/Franck 2000; Spickhoff/Petershagen 1999) und deren Autoren, wenn nicht gerade dem Lager der Bankenanw„lte zuzurechnen, praktisch bereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass sich Banken das Verhalten von Strukturvertriebsmitarbeitern bei einer als Distanzgesch„ft abgewickelten Finanzierung von Immobilien (einschlieálich Immobilienbeteiligungen) sehr wohl zurechnen lassen mssen. Haupthindernis fr die Durchsetzung der Interessen betrogener Investoren gegenber den darlehensgebenden Instituten ist eine vom 11. Senat des Bundesgerichtshofs ("Bankensenat") eingenommene Position, die als "Trennungstheorie" bezeichnet wird. In die Welt gesetzt wurde dieses an Knstlichkeit kaum zu berbietende Konstrukt brigens von Juristen, die im Dienst von Banken stehen: Weil Darlehens- und Kaufvertr„ge zwei voneinander unabh„ngige Gesch„fte seien, k”nnten Banken auch keine falschen Angaben des Vertriebs - etwa zu Mieteinnahmen oder Steuervorteilen - angelastet werden. "Knstlich" ist eine derartige Problemsicht deshalb, weil Wohnung und Darlehen von ein und demselben Vermittler als Paket angeboten wurden und damit auch kein Zweifel daran bestehen kann, dass es sich um ein wirtschaftlich einheitliches Gesch„ft handelt. Es wrde zu weit fhren, an dieser Stelle darber zu spekulieren, warum der 11. Senat des BGH eine Position einnimmt, von der doch auf der Hand liegt, dass sie zum Freibrief fr Nachfolgeaktivit„ten … la Treuhandmodell taugt. Wer nach einer Antwort im Internet sucht, wird schnell fndig: T„terschutz rangiert vor Opferschutz. Das Internet durchzieht brigens noch eine weitere Botschaft, die Interesse finden msste: Wenn es um die Deckung von Fremdbedarf geht - nie wieder eine Immobilie! Literatur > Ahr, E. (2000): Welches Verhalten von Strukturvertriebsmitarbeitern oder anderen Finanz- und Immobilienvermittlern muss sich eine Bank, die Immobilien oder Immobilienbeteiligungen im Wege des so genannten Distanzgesch„fts finanziert, zurechnen lassen?, in: Verbraucher und Recht, 15. Jg., Heft 8, S. 263-267. > Fuellmich, R./Rieger, St. (1999): Treuhandmodelle als Quelle fr Massensch„den in Milliardenh”he, in: Zeitschrift fr Wirtschaftsrecht, 20. Jg., Heft 11, S. 427-434. > dies. (1999a): Die Haftung der Banken fr massenhaft fehlerhafte Treuhandmodellfinanzierungen, in: Zeitschrift fr Wirtschaftsrecht, 20 Jg., Heft 12, S. 465-476. > K”ndgen, J. (2000): Die Entwicklung des Bankkreditrechts in den Jahren 1995-1999, in: Neue Juristische Wochenschrift, 53. Jg., Heft 7, S. 468-482. > Lambsdorff, H.G./Stsser, J. (2001): Bankenhaftung bei gescheiterten Immobilientreuhandmodellen - Verschuldenszurechnung externer Vertriebsmitarbeiter, in: Verbraucher und Recht, 16 Jg., Heft 1, S. 3-11. > Lange, W./Franck, M. (2000): Widerruflichkeit von Darlehensvertr„gen zur Finanzierung nach dem Haustrwiderrufsgesetz, in: Wertpapier-Mitteilungen, 54. Jg., Heft 48, S. 2364-2369. > Spickhoff, A./Petershagen, J. (1999): Bankenhaftung bei fehlgeschlagenen Immobilienerwerber-Treuhandmodellen, in: Betriebs-Berater, 54. Jg., Heft 4, S. 165-173. > Weise, P. (2000): Individualethik oder Institutionenethik: Die Resozialisierung des homo oeconomicus, in: Zeitschrift fr Wirtschafts- und Unternehmensethik, Jg. 1, Heft 1, S. 9-30. Zum Autor Prof. Dr. Gnther Schanz Institut fr Unternehmensfhrung / Universit„t G”ttingen Platz der G”ttinger Sieben 3 37073 G”ttingen Tel.: ++49(0)551/394712 Fax: ++49(0)551/395418 Email: gschanz@gwdg.de Prof. Dr. Gnther Schanz, geb. 1943, ist Direktor des Instituts fr Unternehmensfhrung der Universit„t G”ttingen. Hauptarbeitsgebiete sind Unternehmensfhrung, Organisation, Personalwirtschaft, Grundlagenprobleme der Betriebswirtschaftslehre sowie betriebswirtschaftliche Ostasienforschung