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Die Briefe des Ehepaares Nagel, Seite 26


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Ute u. Peter Nagel

Maienweg 309

22335 Hamburg

Tel. 040 - 59 35 10 75

(von 14.00 bis 18.00 h)

 

 

 

An die Botschaft der

Vereinigten Staaten von Amerika

 

Neustädtische Kirchstraße 4

 

10117 Berlin                                                                                          Hamburg, den 28. 02. 03

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

nachfolgendes Schreiben übersende ich Ihnen aus gegebener Veranlassung kürzlich stattgefundenen Tagung des Nato-Sicherheitsraten in München, mit der Bitte um Weiterleitung an den amtierenden Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten, Herrn Rumsfeld.

 

Dear Mr. Rumsfeld,

 

vor einiger Zeit haben Sie im Zusammenhang mit der Irak- Krise die Bundesrepublik Deutschland auf eine Stufe gestellt mit den Ländern Kuba und Libyen.

 

Darüber, ob die Gleichstellung im Zusammenhang mit der Irak - Krise berechtigt ist, kann man sicherlich streiten. In anderer Hinsicht ist Ihre Gleichstellung aber auf jeden Fall berechtigt, nämlich hinsichtlich unserer höchstrichterlichen Justiz und unserer maßgeblichen Politiker in CDU und SPD auf dem Gebiet des Bankrechts, genauer: Bankunrechts.

 

Banken betreiben in der Bundesrepublik mit Unterstützung des im Jahre 1989 auf Wunsch der Banken etablierten XI. Bankensenats beim Bundesgerichtshof, ( im Fachjargon: Bankenschutzsenat) und mit Unterstützung unserer maßgeblichen Politiker aus SPD und CDU einen organisierten Massenbetrug, dem seit der Wende über 300.000 unwissende Durchschnitts und Geringverdiener zum Opfer gefallen sind, u.a. leider auch die Amerikanerin Madalynn Carey, die nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in die USA vor dem United States District Court for the Southern District of New York Klage gegen die Bayerische Hypo - und Vereinsbank AG (damals: Hypo-Bank) erhoben hat, die den bankfinanzierten,organisierten Massenbetrug

 



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am schlimmsten betrieben hat und auch Ihre Landsfrau, Mrs. Carey, die einige Zeit in Deutschland beruflich tätig war, zu einer der vielen Hunderttausend Betrugsopfern machte.

 

Der bankfinanzierte, organisierte Massenbetrug, den es nur in Deutschland gibt, und  der in den USA und allen anderen zivilisierten Staaten völlig undenkbar wäre, besteht darin, daß Banken unter Einschaltung betrügerischer Vermittler (Strukturvertriebe) durch unerbetene Hausbesuche Immobilien-Kredite "im Paket" mit Vermietungsobjekten vertreiben, wobei den in Immobiliengeschäften völlig unerfahrenen Durchschnitts - und Geringverdienern unter Verwendung von sog. "persönlichen Berechnungen" vorgelogen wird, daß die Kreditzinsen fast vollständig durch Mieten und Steuerersparnisse gedeckt sind und die Objekte durch Miet- und Wertsteigerungen schon bald einen höheren Wert haben werden als die Kreditsummen. Diese Werbeangaben entsprechen jedoch nicht der Wahrheit, da die Kreditsummen rund doppelt so hoch sind wie der Verkehrwert der Objekte und die Kreditzinsen rund 3x so hoch wie die am Markt erzielbaren Mieten, so daß die durch die unerbetenen Haustür-Werber mit Wissen der Banken (die ja den Minderwert der Objekte genau kennen) getäuschten Kunden in dem Moment wirtschaftlich ruiniert sind, in dem sie den Darlehensvertrag unterzeichnen. Daran können auch die von den betrügerischen Vermittlern angepriesenen Steuervorteile nichts ändern, zumal die angesprochenen Durchschnitts- und Geringverdiener ohnehin keine Steuern in einer für den Erwerb von "steuerbegünstigten Kapitalanlagen" erforderlichen Höhe zahlen.

 

Mit den falschen Renditeberechnungen und Argumenten "bankgeprüft" sowie "drohender Verfall der staatlichen Altersrente", werden aber alle etwaigen Bedenken, eine Immobilie ohne einen Cent  Eigenkapital voll auf Kredit zu erwerben, beiseite gewischt.

 

Natürlich gab und gibt es auch in Deutschland Gesetze, die einen solchen bankfinanzierten, organisierten Massenbetrug durch Einschaltung betrügerischer Hauswerber unmöglich machen würden. Alle diese Gesetze sind aber durch unsere "Volksvertreter" (in Wahrheit: Bankenvertreter) und den im Jahre 1989 auf Wunsch der Banken neu etablierten XI. Senat (Bankenschutzsenat) beim BGH außer Kraft gesetzt worden.

 

1.) Abschaffung der §§ 278, 123 I BGB.

 

Bei Anwendung dieser §§ wäre der bankfinanzierte, organisierte Massenbetrug selbstverständlich nicht möglich, weil die Banken nach diesen Bestimmungen für die  falschen Werbeangaben haften müßten, so daß die getäuschten Darlehensnehmer an die ruinösen Darlehensverträge nicht gebunden wären.

 

Das OLG München hat in einem sorgfältig begründeten Urteil vom 20. 04. 99 (WM 99/1818 ff) in einem solchem Haustür-Betrugsfall auch festgestellt, daß der betrogene Darlehensnehmer an den Kreditvertrag nicht gebunden ist. Dieses Urteil stand im Einklang mit einer jahrzehntelangen Rechtsprechung für derartige Betrugsfälle (BGH NJW 78/2144 ff, WM 81/869 f; NJW - RR 92/1005 ff; WM 96/2105 ff; WM 98/1673 ff) sowie den maßgeblichen juristischen Kommentaren, ( u.a. Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1980, § 123, Rnr 35; Palandt, BGB, § 123, Rnr. 13). 

 

Der XI. Bankenschutzsenat unter seinem derzeitigen Vorsitzenden, Gerd Nobbe, hat das juristisch unangreifbare Urteil des OLG München vom 20. 04. 99 jedoch mit einer geradezu absurden "Begründung" aufgehoben und zu Gunsten der Bank und zum Nachteil des getäuschten Kreditnehmers entschieden. (Urteil  -XI ZR 174/99- v. 27. 06. 00, WM 00/1685 ff).

 

Dazu mußte der Nobbe-Senat sogar einen neuen Begriff erfinden, den man in keinem Gesetz und in keinem juristischen Lehrbuch und Kommentar findet, nämlich den Begriff "betreffen".

 

Mit diesem erfundenen Begriff hat sich der Nobbe-Senat über den vom OLG München festgestellten Kausalzusammenhang zwischen der betrügerischen Werbung und dem darauf beruhenden

 



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 Entschluß des Kunden, den Darlehensvertrag zur Finanzierung der Erwerbskosten für die angepriesene "steuerbegünstigte Kapitalanlage" abzuschließen, hinweggesetzt, was ein klaren Fall von Rechtsbeugung bedeutet, denn an einen von einem OLG festgestellten Kausalzusammenhang ist der BGH als Revisionsgericht gebunden.

 

Das OLG München hatte zutreffend und für den BGH bindend festgestellt, daß die Vortäuschung eines hohen Wertes der angebotenen Immobilienfondsbeteiligung und das Verschweigen des tatsächlichen Wertes der zu vermietenden Fondsimmobilie kausal für den Entschluß des getäuschten Kunden gewesen sind, den Darlehensvertrag zur Finanzierung der Erwerbskosten für die Fondsbeteiligung abzuschließen (ebenso OLG Nürnberg, WM 99/2305).

 

Der Nobbe-Senat konnte natürlich nicht sagen, daß die o.g. Falschwerbung für den Darlehensvertrag nicht kausal gewesen ist, weil er, wie oben ausgeführt, insoweit an die Feststellungen des OLG München gebunden war und außerdem nur schallendes Gelächter geerntet hätte.

 

Darüber war sich der Nobbe-Senat natürlich im Klaren und deshalb erfand er das juristische Unwort "betreffen" und bestimmte selbstherrlich, daß das Verschweigen des niedrigen Objektwerts und die Vortäuschung einer in Wahrheit nicht vorhandenen Werthaltigkeit der angebotenen Fondsbeteiligung nur den Kaufvertrag (Beitritt zum Fonds) "beträfen" , aber nicht den zur Finanzierung der "Kapitalanlage" bestimmten Darlehensvertrag (es darf gelacht werden).

 

Wegen der Aufhebung des Urteils des OLG München mit dem erfundenen Begriff "betreffen" habe ich am 22. 04. 02 Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Vorsitzenden Richter des "Bankenschutzsenats", Gerd Nobbe, erstattet, die im Internet nachgelesen werden kann unter "www. IVB1.de" (durchscrollen bis Lösungen, Schreiben des Ehepaars N.).

 

Wie nicht anders erwartet, ist die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Gerd Nobbe wegen Rechtsbeugung von der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem fadenscheinigen Argument abgelehnt worden, Gerd Nobbe habe sich bei seinem gesetzesbrecherischem Urteil vom 27. 06. 00 -XI. ZR 174/99- (WM 00/1685 ff) nicht von sach fremden Erwägungen leiten lassen. Auch dieser Rechtfertigungsgrund ist ebenso, wie das juristische Unwort "betreffen" frei erfunden, denn in keinem Lehrbuch oder Kommentar ist jemals geschrieben worden, daß z.B. ein Straftäter freigesprochen werden müsse, wenn er behaupte, er habe sich nicht von "sachfremden Erwägungen" leiten lassen.

 

Außerdem ist der erfundene Rechtfertigungsgrund auch aus tatsächlichem Grund nicht gegeben, denn der Vors. Richter des Bankenschutzsenats, Gerd Nobbe, steht zumindest indirekt auf der Lohnliste der Banken. Dieses ergibt sich zweifelsfrei aus der Tatsache, daß nur wenige Monate nach dem gesetzesbrecherischen Urteil vom 27. 06. 00 zum Vorteil der mit betrügerischen Vermittlern zusammenarbeitenden Bank und zum Nachteil des getäuschten Verbrauchers am 27. 10. 00 im Luxushotel "Crowne Plaza" , Köln, ein RWS-Seminar stattfand, bei dem der Vors. Richter des Bankenschutzsenats, Gerd Nobbe, als Hauptreferent zum Thema: "Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bankrecht" sprach. Träger der RWS- Seminare ist die "IG Frankfurter Kreditinstitute", was Gerd Nobbe angeblich nicht gewußt haben will. Dies ist natürlich eine reine Schutzbehauptung, wenn man bedenkt, daß Teilnehmer dieser RWS-Seminare hauptsächlich Bankjuristen, Bankanwälte, leitende Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder von Banken sind.

 

Die angesehene Zeitschrift "Die Zeit", die herausgefunden hatte, daß die "IG Frankfurter Kreditinstitute" hinter den RWS-Seminaren steht, hat Gerd Nobbe auch gefragt, wie hoch den sein Honorar (Judaslohn) für sein Referat auf dem RWS-Seminar gewesen ist. Die Auskunft dar

 



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über hat er natürlich verweigert. Ich verweise hierzu auf den Artikel "Abrechnung am 09. 04.2002" in der "Zeit" vom 27. 03. 02, S. 21/22. Sehr instruktiv ist außerdem der Artikel  "Viele Tausend arme Schweine - mit Drückermethoden haben Banken Hunderttausenden Sparern Schrottimmobilien angedreht" im "Stern " 48/2001, S. 260 ff.

 

2.) Abschaffung des § 56 Abs. 1, NR. 6, der Gewerbeordnung und des Widerrufsrechts nach der EU-Haustürgeschäfterichtlinie.

 

Da Fachleute schon immer wußten, daß an der Haustür "im Paket" mit angeblich lukrativen Renditeobjekten angebotene Finanzierungskredite entgegen den Werbeanpreisungen ruinös sind, hatte der Gesetzgeber in § 56 Abs 1. Nr. 6 der Gewerbeordnung das Anbieten von Krediten durch Reise-Vermittler (Haustürwerbern) verboten, weil er eine sinnlose Massenverschuldung nicht wollte. Die Banken hatten natürlich schon seit vielen Jahren versucht, eine Aufhebung des Verbots zu erreichen, denn sie wollten ja durch Zusammenarbeit mit betrügerischen Vermittlern Immobilienkredite wie Zeitschriften oder Staubsauger an der Haustür vertreiben.

 

Kurz vor der Wende, d.h. vor dem Wegfall der Mauer hatten sie ihr Ziel erreicht, denn der Deutsche Bundestag hob den § 56, Abs 1, Nr.6 der Gewerbeordnung bis auf einen unbedeutenden Resttatbestand auf Verlangen der Banken auf.

 

Inzwischen gab es allerdings die EU-Haustürgeschäftsrichtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12. 85, in welcher für Haustürgeschäfte für den Verbraucher ein Widerrufsrecht geschaffen worden ist. Der deutsche Gesetzgeber hatte mit dem Haustürwiderrufsgesetz zum Ärger der Banken das Widerrufsrecht der EU-Richtlinie in nationales Recht transferiert.

 

Als dann im Jahre 1991 die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht transferiert wurde, gelang es den Banken, beim Gesetzgeber durchzudrücken, daß das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz  -obwohl es auf EU-Recht beruhte- , vollständig aufgehoben und zum  "Ausgleich" ein minderwertiges Widerrufsrecht in das Verbraucherkreditgesetz eingefügt wurde, welches für sog.  "Reakredite" gar nicht gelten und für alle übrigen Kredite auch bei fehlender Widerrufsbelehrung automatisch nach Ablauf eines Jahres erlöschen sollte.

 

Allerdings haben die Banken und die bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Politiker insoweit die  "Rechnung ohne den Wirt" gemacht; denn in seinem vielbeachteten Urteil vom 13. 12. 01 -RS C-481/99 (BGH) stellte der EuGH entgegen dem Votum des XI. Bankenschutzsenats vom 29. 11. 1999 (WM 00/26 f) fest, daß der deutsche Gesetzgeber nicht berechtigt gewesen ist, das auf der EU-Haustürgeschäftsrichtlinie beruhende Widerrufsrecht völlig abzuschaffen (Realkredite) bzw. durch bloßen Zeitablauf zum Erlöschen zu bringen (sonstige Kredite).

 

Interessant ist natürlich, daß unsere ehemalige Bundesjustizministerin, Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, die nach Presseberichten, den amerikanischen Präsidenten Bush mit Hitler verglich und in Bezug auf die USA von einem lausigen Rechtssystem gesprochen haben soll, sich im Gerichtsverfahren vor dem EuGH auf die Seite der verbraucherschädigenden Banken und gegen die betrogenen Verbraucher stellte.

 

Nachdem der EuGH sein "Machtwort" gesprochen hatte, blieb dem Nobbe-Senat natürlich nichts anderes übrig, als öffentlich zu erklären, er werde das Urteil des EuGH vom 13. 12. 01 selbstverständlich respektieren.

 

Dies sind aber nur Lippenbekenntnisse, denn der Nobbe-Senat sucht nach wie vor nach Wegen, die betrogenen Darlehensnehmer trotz des Urteils des EuGH, nach Erklärung des Widerrufs im Ergebnis an den - gar nicht existierenden- Verpflichtungen gegenüber der Bank festzuhalten und das Widerrufsrecht somit wirkungslos "verpuffen" zu lassen.

 

Dies geschieht zum einen dadurch, daß der Nobbe-Senat bei kreditfinanzierten Wohnungen, bei denen durchweg eine Grundschuld  an der überteuerten Eigentumswohnung für den Kredit bestellt wird, d.h. bei den oben erwähnten sog. "Realkrediten", einfach den Tatbestand eines verbundenes Geschäftes leugnet und außerdem unterstellt, die betrogenen "Darlehensnehmer" hätten das Darlehen empfangen, obwohl es auf Grund vorheriger Absprache zwischen Bank und Verkäufer, an den Verkäufer ausgezahlt worden ist. Aus dem zu Unrecht

 



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geleugneten Tatbestand eines verbundenen Geschäfts und dem fingierten Empfang der Darlehenssumme trotz Auszahlung an den Verkäufer wird dann die Verpflichtung des betrogenen "Darlehensnehmers" abgeleitet, das Darlehen trotz Ausübung des Widerrufsrechts in voller Höhe mit Zinsen zurückzahlen zu müssen (vgl. Urteil -XI ZR 47/01- vom 12. 11. 02, S. 10 ff).

 

Bei Krediten ohne Bestellung einer Grundschuld, wie dies bei Krediten zur Finanzierung von weit überteuerten Fondsanteilen an geschlossenen Immobilienfonds durchweg der Fall ist (weil der Fondsanteil nicht mit einer Grundschuld belastet werden kann), kommt der Nobbe-Senat um den Tatbestand eines verbundenen Geschäfts nicht herum, weshalb es auch belanglos ist, ob er die Darlehenssumme an die betrügerische Fondsverwaltung bzw. an den vorgegebenen "Treuhänder", dem getäuschten Anteilserwerber wie eine Auszahlung an ihn selbst zurechnet oder nicht. Hier versucht der Nobbe-Senat deshalb den Tatbestand einer Haustürwerbung zu leugnen. Zwar kann er natürlich nicht leugnen, daß die betrogenen Käufer/Darlehensnehmer in ihrer Wohnung von den betrügerischen Vermittlern geworben worden sind. Der Nobbe-Senat unterstellt jetzt aber im Widerspruch zur oben zitierten jahrzehntelangen Rechtsprechung (z.B. NJW 78/2144 f; WM 96/2105 ff, 2106), die er auch selbst noch vor kurzem vertreten hat (vgl. Urteil vom 14. 11. 00, NJW 01/358 f) und in der Literatur nachzulesen ist (Staudinger, § 123 Rnr 35; Palandt, § 123 Rnr 13), daß die Vermittler im Verhältnis zur Bank grundsätzlich am Geschäft unbeteiligte "Dritte" anzusehen seien und die Haustürwerbung der Vermittler der Bank nicht zuzurechnen sei (vergl. Urteil -XI ZR 3/01- vom 12. 11. 02, S. 10 ff). Natürlich steht diese "Rechtsansicht" eindeutig im Widerspruch zu der Regelung in Art. 1 u. 2 der EU-Haustürgeschäfterichtlinie, was dem bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Nobbe-Senat aber egal ist.

 

Die Hoffnung Hunderttausender von den Banken (in Zusammenarbeit mit betrügerischen Vermittlern) mit Unterstützung der deutschen Justiz und des deutschen Gesetzgebers betrogener Kreditopfer liegt jetzt ebenso wie während der Nazi-Diktatur und des sog. "Kalten Krieges" erneut bei den USA. Wir hoffen, daß in New York im Verfahren von Mrs. Madalynn Carey gegen die Hypo-Vereinsbank endlich stattfindet, was in Deutschland nicht mehr geschieht, seitdem der von den Banken hochbezahlte (durch Honorare für Referate auf Bankenseminaren) Bankenbüttel Gerd Nobbe im Jahre 1999 den Vorsitz im XI. Bankenschutzsenat übernahm, nämlich eine objektive Urteilsfindung durch ein unabhängiges Gericht.

 

Wir schämen uns auch, daß eine Angehörige der USA, denen das Deutsche Volk so viel zu verdanken hat, in Deutschland von einer deutschen Großbank in Zusammenarbeit mit betrügerischen Vermittlern in ein ruinöses Darlehensgeschäft zur Finanzierung einer weit überteuerten Eigentumswohnung als angeblich lukrative "steuerbegünstigte Kapitalanlage" hineingezogen und sogar nach ihrer Rückkehr in die USA von der betreffenden Großbank mit Mahnschreiben und Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt wurde.

 

Auf jeden Fall steht fest, daß Deutschland mit der Etablierung des XI. Bankenschutzsenats zu einer der schlimmsten "Bananenrepubliken" der Welt geworden ist (mit Gerd Nobbe als oberstem "Bananenzüchter"),  so daß in dieser Hinsicht, dear Mr. Rumsfeld, Ihr Vergleich mit Kuba und Libyen berechtigt ist. Sogar das alte "Mafia"-Land Italien steht moralisch weit über Deutschland, denn in Italien wird die Mafia bekämpft und gehen Staatsanwälte, die dieses tun, mit kugelsicheren Westen ins Bett. In Deutschland "kuschen" dagegen die höchsten Richter und die Spitzenpolitiker aus SPD und CDU vor den mit betrügerischen Haustür-Werbern zusammenarbeitenden Banken.

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Peter Nagel

 

 

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Thuesday,06.03.2003, Munich, Germany