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Ute u. Peter Nagel
Maienweg 309
22335 Hamburg
Tel. 040 - 59 35 10 75
(von 14.00 bis 18.00 h)
An die Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Neustädtische Kirchstraße 4
10117 Berlin Hamburg, den 28. 02.
03
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgendes Schreiben übersende ich Ihnen aus gegebener
Veranlassung kürzlich stattgefundenen Tagung des Nato-Sicherheitsraten in München,
mit der Bitte um Weiterleitung an den amtierenden Verteidigungsminister der
Vereinigten Staaten, Herrn Rumsfeld.
Dear Mr. Rumsfeld,
vor einiger Zeit haben Sie im Zusammenhang mit der Irak- Krise die Bundesrepublik
Deutschland auf eine Stufe gestellt mit den Ländern Kuba und Libyen.
Darüber, ob die Gleichstellung im Zusammenhang mit der Irak - Krise berechtigt
ist, kann man sicherlich streiten. In anderer Hinsicht ist Ihre Gleichstellung
aber auf jeden Fall berechtigt, nämlich hinsichtlich unserer höchstrichterlichen
Justiz und unserer maßgeblichen Politiker in CDU und SPD auf dem Gebiet des
Bankrechts, genauer: Bankunrechts.
Banken betreiben in der Bundesrepublik mit Unterstützung des im Jahre 1989
auf Wunsch der Banken etablierten XI. Bankensenats beim Bundesgerichtshof, (
im Fachjargon: Bankenschutzsenat) und mit Unterstützung unserer maßgeblichen
Politiker aus SPD und CDU einen organisierten Massenbetrug, dem seit der Wende
über 300.000 unwissende Durchschnitts und Geringverdiener zum Opfer gefallen
sind, u.a. leider auch die Amerikanerin Madalynn Carey, die nach ihrer Rückkehr
aus Deutschland in die USA vor dem United States District Court for the Southern
District of New York Klage gegen die Bayerische Hypo - und Vereinsbank AG (damals:
Hypo-Bank) erhoben hat, die den bankfinanzierten,organisierten Massenbetrug
-2-
am schlimmsten betrieben hat und auch Ihre Landsfrau, Mrs.
Carey, die einige Zeit in Deutschland beruflich tätig war, zu einer der vielen
Hunderttausend Betrugsopfern machte.
Der bankfinanzierte, organisierte Massenbetrug, den es nur in Deutschland
gibt, und der in den USA und allen anderen
zivilisierten Staaten völlig undenkbar wäre, besteht darin, daß Banken unter
Einschaltung betrügerischer Vermittler (Strukturvertriebe) durch unerbetene
Hausbesuche Immobilien-Kredite "im Paket" mit Vermietungsobjekten
vertreiben, wobei den in Immobiliengeschäften völlig unerfahrenen Durchschnitts
- und Geringverdienern unter Verwendung von sog. "persönlichen Berechnungen"
vorgelogen wird, daß die Kreditzinsen fast vollständig durch Mieten und Steuerersparnisse
gedeckt sind und die Objekte durch Miet- und Wertsteigerungen schon bald einen
höheren Wert haben werden als die Kreditsummen. Diese Werbeangaben entsprechen
jedoch nicht der Wahrheit, da die Kreditsummen rund doppelt so hoch sind wie
der Verkehrwert der Objekte und die Kreditzinsen rund 3x so hoch wie die am
Markt erzielbaren Mieten, so daß die durch die unerbetenen Haustür-Werber mit
Wissen der Banken (die ja den Minderwert der Objekte genau kennen) getäuschten
Kunden in dem Moment wirtschaftlich ruiniert sind, in dem sie den Darlehensvertrag
unterzeichnen. Daran können auch die von den betrügerischen Vermittlern angepriesenen
Steuervorteile nichts ändern, zumal die angesprochenen Durchschnitts- und Geringverdiener
ohnehin keine Steuern in einer für den Erwerb von "steuerbegünstigten Kapitalanlagen"
erforderlichen Höhe zahlen.
Mit den falschen Renditeberechnungen und Argumenten "bankgeprüft"
sowie "drohender Verfall der staatlichen Altersrente", werden aber
alle etwaigen Bedenken, eine Immobilie ohne einen Cent Eigenkapital voll auf Kredit zu erwerben, beiseite
gewischt.
Natürlich gab und gibt es auch in Deutschland Gesetze, die einen solchen bankfinanzierten,
organisierten Massenbetrug durch Einschaltung betrügerischer Hauswerber unmöglich
machen würden. Alle diese Gesetze sind aber durch unsere "Volksvertreter"
(in Wahrheit: Bankenvertreter) und den im Jahre 1989 auf Wunsch der Banken neu
etablierten XI. Senat (Bankenschutzsenat) beim BGH außer Kraft gesetzt worden.
1.) Abschaffung der §§ 278, 123 I BGB.
Bei Anwendung dieser §§ wäre der bankfinanzierte, organisierte
Massenbetrug selbstverständlich nicht möglich, weil die Banken nach diesen Bestimmungen
für die falschen Werbeangaben haften
müßten, so daß die getäuschten Darlehensnehmer an die ruinösen Darlehensverträge
nicht gebunden wären.
Das OLG München hat in einem sorgfältig begründeten Urteil vom 20. 04. 99
(WM 99/1818 ff) in einem solchem Haustür-Betrugsfall auch festgestellt, daß
der betrogene Darlehensnehmer an den Kreditvertrag nicht gebunden ist. Dieses
Urteil stand im Einklang mit einer jahrzehntelangen Rechtsprechung für derartige
Betrugsfälle (BGH NJW 78/2144 ff, WM 81/869 f; NJW - RR 92/1005 ff; WM 96/2105
ff; WM 98/1673 ff) sowie den maßgeblichen juristischen Kommentaren, ( u.a. Staudinger,
BGB, 12. Aufl. 1980, § 123, Rnr 35; Palandt, BGB, § 123, Rnr. 13).
Der XI. Bankenschutzsenat unter seinem derzeitigen Vorsitzenden, Gerd Nobbe,
hat das juristisch unangreifbare Urteil des OLG München vom 20. 04. 99 jedoch
mit einer geradezu absurden "Begründung" aufgehoben und zu Gunsten
der Bank und zum Nachteil des getäuschten Kreditnehmers entschieden. (Urteil
-XI ZR 174/99- v. 27. 06. 00, WM 00/1685 ff).
Dazu mußte der Nobbe-Senat sogar einen neuen Begriff erfinden, den man in
keinem Gesetz und in keinem juristischen Lehrbuch und Kommentar findet, nämlich
den Begriff "betreffen".
Mit diesem erfundenen Begriff hat sich der Nobbe-Senat über den vom OLG München
festgestellten Kausalzusammenhang zwischen der betrügerischen Werbung und dem
darauf beruhenden
-3-
Entschluß des Kunden,
den Darlehensvertrag zur Finanzierung der Erwerbskosten für die angepriesene
"steuerbegünstigte Kapitalanlage" abzuschließen, hinweggesetzt, was
ein klaren Fall von Rechtsbeugung bedeutet, denn an einen von einem OLG festgestellten
Kausalzusammenhang ist der BGH als Revisionsgericht gebunden.
Das OLG München hatte zutreffend und für den BGH bindend festgestellt, daß
die Vortäuschung eines hohen Wertes der angebotenen Immobilienfondsbeteiligung
und das Verschweigen des tatsächlichen Wertes der zu vermietenden Fondsimmobilie
kausal für den Entschluß des getäuschten Kunden gewesen sind, den Darlehensvertrag
zur Finanzierung der Erwerbskosten für die Fondsbeteiligung abzuschließen (ebenso
OLG Nürnberg, WM 99/2305).
Der Nobbe-Senat konnte natürlich nicht sagen, daß die o.g.
Falschwerbung für den Darlehensvertrag nicht kausal gewesen ist, weil er, wie
oben ausgeführt, insoweit an die Feststellungen des OLG München gebunden war
und außerdem nur schallendes Gelächter geerntet hätte.
Darüber war sich der Nobbe-Senat natürlich im Klaren und deshalb erfand er
das juristische Unwort "betreffen" und bestimmte selbstherrlich, daß
das Verschweigen des niedrigen Objektwerts und die Vortäuschung einer in Wahrheit
nicht vorhandenen Werthaltigkeit der angebotenen Fondsbeteiligung nur den Kaufvertrag
(Beitritt zum Fonds) "beträfen" , aber nicht den zur Finanzierung
der "Kapitalanlage" bestimmten Darlehensvertrag (es darf gelacht werden).
Wegen der Aufhebung des Urteils des OLG München mit dem erfundenen Begriff
"betreffen" habe ich am 22. 04. 02 Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
gegen den Vorsitzenden Richter des "Bankenschutzsenats", Gerd Nobbe,
erstattet, die im Internet nachgelesen werden kann unter "www. IVB1.de"
(durchscrollen bis Lösungen, Schreiben des Ehepaars N.).
Wie nicht anders erwartet, ist die Einleitung eines Strafverfahrens
gegen Gerd Nobbe wegen Rechtsbeugung von der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe mit dem fadenscheinigen Argument abgelehnt worden, Gerd Nobbe habe
sich bei seinem gesetzesbrecherischem Urteil vom 27. 06. 00 -XI. ZR 174/99-
(WM 00/1685 ff) nicht von sach fremden Erwägungen leiten lassen. Auch dieser
Rechtfertigungsgrund ist ebenso, wie das juristische Unwort "betreffen"
frei erfunden, denn in keinem Lehrbuch oder Kommentar ist jemals geschrieben
worden, daß z.B. ein Straftäter freigesprochen werden müsse, wenn er behaupte,
er habe sich nicht von "sachfremden Erwägungen" leiten lassen.
Außerdem ist der erfundene Rechtfertigungsgrund auch aus tatsächlichem Grund
nicht gegeben, denn der Vors. Richter des Bankenschutzsenats, Gerd Nobbe, steht
zumindest indirekt auf der Lohnliste der Banken. Dieses ergibt sich zweifelsfrei
aus der Tatsache, daß nur wenige Monate nach dem gesetzesbrecherischen Urteil
vom 27. 06. 00 zum Vorteil der mit betrügerischen Vermittlern zusammenarbeitenden
Bank und zum Nachteil des getäuschten Verbrauchers am 27. 10. 00 im Luxushotel
"Crowne Plaza" , Köln, ein RWS-Seminar stattfand, bei dem der Vors.
Richter des Bankenschutzsenats, Gerd Nobbe, als Hauptreferent zum Thema: "Neue
höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bankrecht" sprach. Träger der RWS-
Seminare ist die "IG Frankfurter Kreditinstitute", was Gerd Nobbe
angeblich nicht gewußt haben will. Dies ist natürlich eine reine Schutzbehauptung,
wenn man bedenkt, daß Teilnehmer dieser RWS-Seminare hauptsächlich Bankjuristen,
Bankanwälte, leitende Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder von Banken sind.
Die angesehene Zeitschrift "Die Zeit", die herausgefunden hatte,
daß die "IG Frankfurter Kreditinstitute" hinter den RWS-Seminaren
steht, hat Gerd Nobbe auch gefragt, wie hoch den sein Honorar (Judaslohn) für
sein Referat auf dem RWS-Seminar gewesen ist. Die Auskunft dar
-4-
über hat er natürlich verweigert. Ich verweise hierzu auf
den Artikel "Abrechnung am 09. 04.2002" in der "Zeit" vom
27. 03. 02, S. 21/22. Sehr instruktiv ist außerdem der Artikel "Viele Tausend arme Schweine - mit Drückermethoden
haben Banken Hunderttausenden Sparern Schrottimmobilien angedreht" im "Stern
" 48/2001, S. 260 ff.
2.) Abschaffung des § 56 Abs. 1, NR. 6, der Gewerbeordnung und des Widerrufsrechts
nach der EU-Haustürgeschäfterichtlinie.
Da Fachleute schon immer wußten, daß an der Haustür "im
Paket" mit angeblich lukrativen Renditeobjekten angebotene Finanzierungskredite
entgegen den Werbeanpreisungen ruinös sind, hatte der Gesetzgeber in § 56 Abs
1. Nr. 6 der Gewerbeordnung das Anbieten von Krediten durch Reise-Vermittler
(Haustürwerbern) verboten, weil er eine sinnlose Massenverschuldung nicht wollte.
Die Banken hatten natürlich schon seit vielen Jahren versucht, eine Aufhebung
des Verbots zu erreichen, denn sie wollten ja durch Zusammenarbeit mit betrügerischen
Vermittlern Immobilienkredite wie Zeitschriften oder Staubsauger an der Haustür
vertreiben.
Kurz vor der Wende, d.h. vor dem Wegfall der Mauer hatten
sie ihr Ziel erreicht, denn der Deutsche Bundestag hob den § 56, Abs 1, Nr.6
der Gewerbeordnung bis auf einen unbedeutenden Resttatbestand auf Verlangen
der Banken auf.
Inzwischen gab es allerdings die EU-Haustürgeschäftsrichtlinie 85/577/EWG
des Rates vom 20.12. 85, in welcher für Haustürgeschäfte für den Verbraucher
ein Widerrufsrecht geschaffen worden ist. Der deutsche Gesetzgeber hatte mit
dem Haustürwiderrufsgesetz zum Ärger der Banken das Widerrufsrecht der EU-Richtlinie
in nationales Recht transferiert.
Als dann im Jahre 1991 die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht
transferiert wurde, gelang es den Banken, beim Gesetzgeber durchzudrücken, daß
das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz -obwohl es auf EU-Recht beruhte- , vollständig
aufgehoben und zum "Ausgleich"
ein minderwertiges Widerrufsrecht in das Verbraucherkreditgesetz eingefügt wurde,
welches für sog. "Reakredite" gar nicht gelten und
für alle übrigen Kredite auch bei fehlender Widerrufsbelehrung automatisch nach
Ablauf eines Jahres erlöschen sollte.
Allerdings haben die Banken und die bankenhörigen und verbraucherfeindlichen
Politiker insoweit die "Rechnung
ohne den Wirt" gemacht; denn in seinem vielbeachteten Urteil vom 13. 12.
01 -RS C-481/99 (BGH) stellte der EuGH entgegen dem Votum des XI. Bankenschutzsenats
vom 29. 11. 1999 (WM 00/26 f) fest, daß der deutsche Gesetzgeber nicht berechtigt
gewesen ist, das auf der EU-Haustürgeschäftsrichtlinie beruhende Widerrufsrecht
völlig abzuschaffen (Realkredite) bzw. durch bloßen Zeitablauf zum Erlöschen
zu bringen (sonstige Kredite).
Interessant ist natürlich, daß unsere ehemalige Bundesjustizministerin, Frau
Prof. Dr. Däubler-Gmelin, die nach Presseberichten, den amerikanischen Präsidenten
Bush mit Hitler verglich und in Bezug auf die USA von einem lausigen Rechtssystem
gesprochen haben soll, sich im Gerichtsverfahren vor dem EuGH auf die Seite
der verbraucherschädigenden Banken und gegen die betrogenen Verbraucher stellte.
Nachdem der EuGH sein "Machtwort" gesprochen hatte, blieb dem Nobbe-Senat
natürlich nichts anderes übrig, als öffentlich zu erklären, er werde das Urteil
des EuGH vom 13. 12. 01 selbstverständlich respektieren.
Dies sind aber nur Lippenbekenntnisse, denn der Nobbe-Senat sucht nach wie
vor nach Wegen, die betrogenen Darlehensnehmer trotz des Urteils des EuGH, nach
Erklärung des Widerrufs im Ergebnis an den - gar nicht existierenden- Verpflichtungen
gegenüber der Bank festzuhalten und das Widerrufsrecht somit wirkungslos "verpuffen"
zu lassen.
Dies geschieht zum einen dadurch, daß der Nobbe-Senat bei kreditfinanzierten
Wohnungen, bei denen durchweg eine Grundschuld an der überteuerten Eigentumswohnung für den
Kredit bestellt wird, d.h. bei den oben erwähnten sog. "Realkrediten",
einfach den Tatbestand eines verbundenes Geschäftes leugnet und außerdem unterstellt,
die betrogenen "Darlehensnehmer" hätten das Darlehen empfangen, obwohl
es auf Grund vorheriger Absprache zwischen Bank und Verkäufer, an den Verkäufer
ausgezahlt worden ist. Aus dem zu Unrecht
-5-
geleugneten Tatbestand eines verbundenen Geschäfts und dem
fingierten Empfang der Darlehenssumme trotz Auszahlung an den Verkäufer wird
dann die Verpflichtung des betrogenen "Darlehensnehmers" abgeleitet,
das Darlehen trotz Ausübung des Widerrufsrechts in voller Höhe mit Zinsen zurückzahlen
zu müssen (vgl. Urteil -XI ZR 47/01- vom 12. 11. 02, S. 10 ff).
Bei Krediten ohne Bestellung einer Grundschuld,
wie dies bei Krediten zur Finanzierung von weit überteuerten Fondsanteilen an
geschlossenen Immobilienfonds durchweg der Fall ist (weil der Fondsanteil nicht
mit einer Grundschuld belastet werden kann), kommt der Nobbe-Senat um den Tatbestand
eines verbundenen Geschäfts nicht herum, weshalb es auch belanglos ist, ob er
die Darlehenssumme an die betrügerische Fondsverwaltung bzw. an den vorgegebenen
"Treuhänder", dem getäuschten Anteilserwerber wie eine Auszahlung
an ihn selbst zurechnet oder nicht. Hier versucht der Nobbe-Senat deshalb den
Tatbestand einer Haustürwerbung zu leugnen. Zwar kann er natürlich nicht leugnen,
daß die betrogenen Käufer/Darlehensnehmer in ihrer Wohnung von den betrügerischen
Vermittlern geworben worden sind. Der Nobbe-Senat unterstellt jetzt aber im
Widerspruch zur oben zitierten jahrzehntelangen Rechtsprechung (z.B. NJW 78/2144
f; WM 96/2105 ff, 2106), die er auch selbst noch vor kurzem vertreten hat (vgl.
Urteil vom 14. 11. 00, NJW 01/358 f) und in der Literatur nachzulesen ist (Staudinger,
§ 123 Rnr 35; Palandt, § 123 Rnr 13), daß die Vermittler im Verhältnis zur Bank
grundsätzlich am Geschäft unbeteiligte "Dritte" anzusehen seien und
die Haustürwerbung der Vermittler der Bank nicht zuzurechnen sei (vergl. Urteil
-XI ZR 3/01- vom 12. 11. 02, S. 10 ff). Natürlich steht diese "Rechtsansicht"
eindeutig im Widerspruch zu der Regelung in Art. 1 u. 2 der EU-Haustürgeschäfterichtlinie,
was dem bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Nobbe-Senat aber egal ist.
Die Hoffnung Hunderttausender von den Banken (in Zusammenarbeit mit betrügerischen
Vermittlern) mit Unterstützung der deutschen Justiz und des deutschen Gesetzgebers
betrogener Kreditopfer liegt jetzt ebenso wie während der Nazi-Diktatur und
des sog. "Kalten Krieges" erneut bei den USA. Wir hoffen, daß in New
York im Verfahren von Mrs. Madalynn Carey gegen die Hypo-Vereinsbank endlich
stattfindet, was in Deutschland nicht mehr geschieht, seitdem der von den Banken
hochbezahlte (durch Honorare für Referate auf Bankenseminaren) Bankenbüttel
Gerd Nobbe im Jahre 1999 den Vorsitz im XI. Bankenschutzsenat übernahm, nämlich
eine objektive Urteilsfindung durch ein unabhängiges Gericht.
Wir schämen uns auch, daß eine Angehörige
der USA, denen das Deutsche Volk so viel zu verdanken hat, in Deutschland von
einer deutschen Großbank in Zusammenarbeit mit betrügerischen Vermittlern in
ein ruinöses Darlehensgeschäft zur Finanzierung einer weit überteuerten Eigentumswohnung
als angeblich lukrative "steuerbegünstigte Kapitalanlage" hineingezogen
und sogar nach ihrer Rückkehr in die USA von der betreffenden Großbank mit Mahnschreiben
und Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt wurde.
Auf jeden Fall steht fest, daß Deutschland mit der Etablierung des XI. Bankenschutzsenats
zu einer der schlimmsten "Bananenrepubliken" der Welt geworden ist
(mit Gerd Nobbe als oberstem "Bananenzüchter"), so daß in dieser Hinsicht, dear Mr. Rumsfeld,
Ihr Vergleich mit Kuba und Libyen berechtigt ist. Sogar das alte "Mafia"-Land
Italien steht moralisch weit über Deutschland, denn in Italien wird die Mafia
bekämpft und gehen Staatsanwälte, die dieses tun, mit kugelsicheren Westen ins
Bett. In Deutschland "kuschen" dagegen die höchsten Richter und die
Spitzenpolitiker aus SPD und CDU vor den mit betrügerischen Haustür-Werbern
zusammenarbeitenden Banken.
Mit freundlichem Gruß
Peter Nagel
Verteiler:
Botschaft der USA, Berlin
Bundestagsfraktionen (Berlin)
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Thuesday,06.03.2003, Munich, Germany