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..Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt
36, 22081 Hamburg..
Hamburg, den 13. 03. 02
Mitteilung an alle Opfer des bankfinanzierten
organisierten Massenbetrugs.
Klare Worte an den XI. Zivilsenat am BGH
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unseren diversen Veröffentlichungen
haben wir schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der
bankfinanzierte organisierte Massenbetrug,
nämlich der Vertrieb von weit überteuerten
Vermietungsobjekten mit einer Vollfinanzierungszusage
als bankgeprüfte, hochrentable und zur
zusätzlichen Altersvorsorge bestens geeignete
Kapitalanlage, nur möglich war und ist, weil der im
Jahre 1989 auf Wunsch der Banken neu etablierte
XI. Bankensenat (Richtig: Bankenschutzsenat)
unter seinem derzeitigen Vorsitzenden
Gerd Nobbe systematisch Gesetzesbruch zum Nachteil
der getäuschten Verbraucher und zum Vorteil
der mit betrügerischen Strukturvertrieben
zusammenarbeiteten Banken betreibt.
Wir haben auch mehrfach darauf hingewiesen,
daß Herr Nobbe zumindest indirekt auf der Lohnliste
der Banken steht, denn er vermarktet seine
bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Urteile;
(z.B. XI.
ZR 174/99 und XI. ZR 210/99 vom 27. 06. 2000) auf in Luxushotels stattfindenden
banken-
gesponserten RWS-Seminaren, was natürlich nur mit gesetzesbrecherischen
Urteilen zum Vorteil
der Banken möglich ist.
Wir haben auch schon mehrfach darauf hingewiesen,
daß der Gesetzesbruch des Nobbe-Senats
darin besteht, daß er Berufungsurteile,
die die bestehenden Schutzgesetze, insbesonders den
§
278 BGB, anwenden, aufhebt (z.B.
Urteil des OLG München vom 20. 04. 99, WM 99/1818 ff.,
aufgehoben durch s. o. zitiertes Nobbe-Urteil
-XI. ZR 174/00- vom 27. 06. 2000, WM 00/1685 ff.)
und Berufungsurteile, die die bestehende
Schutzgesetze nicht anwenden, bestätigt (z.B. banken-
höriges und verbraucherfeindliches Urteil
des OLG Schleswig vom 30. 03. 2000, bestätigt durch
Nichtannahmebeschluß -XI ZR 135/00 vom
12. 12. 00).
weiter: Seite 2
Seite 2 zum Schreiben "Klare Worte
an den...." vom 13. 03. 2002
Wir haben allerdings bisher nicht für
möglich gehalten, daß Herr Nobbe die Unverfrorenheit besitzen
würde, sich auch noch öffentlich damit
zu brüsten, daß er sich nicht um das geltende Recht
kümmert, wenn Banken massenhaft gegen
das geltende Recht verstossen und sich dadurch
massenhaft schadensersatzpflichtig machen.
Daß Herr Nobbe in solchen Fällen vorsätzlich gegen
das Gesetz zu Gunsten der Banken urteilt,
hat er in seinem
"Festvortrag
zur feierlichen Eröffnung des Instituts für
Bank- und Kapitalmarktrecht der Juristenfakultät
audrücklich eingeräumt.
So sagte er z.B. auf S. 6 seines im Internet
abgedruckten Festvortrages, der in Wahrheit eher als
"Festessen" für die Banken zu
sehen ist: "Höchstrichterliche Rechtsfortbildung
hat nicht nur ihre
naheliegenden Auswirkungen auf das Verhalten der Bürger zu berücksichtigen
und die
ökonomischen Folgen abzuschätzen, sondern, wo dies möglich ist, zu gesunden
volkswirt-
schaftlichen Verhältnissen beizutragen".
Im Klartext: Wenn Banken durch Zusammenarbeit
mit betrügerischen Strukturvertrieben massenhaft
bankfinanzierten organisierten Massenbetrug
begehen, erfordern die "ökonomischen Folgen" und
die "gesunden volkswirtschaftlichen
Verhältnisse", daß die Banken von den getäuschten und be-
trogenen Darlehensnehmern Erfüllung der
durch Betrug begründeten Darlehensverträge verlangen
können, weil es besser ist, die Betrugsopfer
der angepriesenen Vollfinanzierung zu ruinieren als die
mit betrügerischen Strukturvertrieben
zusammenarbeitenden Banken.
Wie wir schon früher berichtet haben,
gilt für den Nobbe-Senat der Grundsatz: "Recht
ist, was den
Banken nützt". Das räumt er jetzt sogar selbst
ein.
Auf S. 7 seines Festvortrages sagt er
kaltschnäuzig, daß der Gesetzgeber, wenn ihm die
"Rechtsfortbildung" seines Bankensenats
nicht passe, ja die Möglichkeit habe, die "Recht-
sprechung" zu korrigieren. Dabei
weiß doch niemand besser als Herr Nobbe, daß der Gesetzgeber
dazu weder willens noch in der Lage ist,
weil er ja selbst unter dem Einfluß der Banken steht. So
haben wir bereits darauf hingewiesen,
daß unser ehemaliger Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl,
ebenso wie die Vize-Präsidentin des Deutschen
Bundestages und SPD-Abgeordnete Anke Fuchs
im Beirat der DVAG, dem größten deutschen
Strukturvertriebes sitzen. (Nachzulesen bei
Friedhelm Schwarz, "Das gekaufte
Parlament", Piper-Verlag). Desweiteren wurde darauf hinge-
wiesen, daß unsere Bundesjustizministerin,
Frau Prof.
Dr. Herta Däubler-Gmelin, Partnerin einer
Berliner Anwaltskanzlei ist, die den Strukturvertrieb
AWD vertritt, der in großem Umfang ahnungs
lose Durchschnitts- und Geringverdiener
in ruinöse Kreditverträge zur Finanzierung "bankge-
prüfter", weit überteuerter Vermietungsobjekte
als "steuerbegünstigte Kapitalanlagen" hinein-
gezogen hat.
weiter: Seite 3
Seite 3 zum Schreiben "Klare Worte
an den...." vom 13. 03. 2002
Es verwundert daher auch nicht, daß unsere
Bundesjustizministerin sich in dem EuGH-Verfahren,
bei dem es um die Anwendung der Haustürgeschäftsrichtlinie
und damit um die Anwendung des
HWiG auf Kreditverträge ging, sich voll
auf die Seite der Banken und gegen die Verbraucher
gestellt hat.
Man muß es sich einmal vorstellen: Eine SPD-Bundesjustizministerin stellt sich
in einem Ver-
fahren vor dem EuGH an die Seite der mit betrügerischen Strukturvertrieben
zusammen-
arbeitenden Banken gegen die betrogenen Verbraucher.
Ihr bankenhöriger und verbraucherfeindlicher
Einsatz hat allerdings keinen Erfolg gehabt, denn
bekanntlich hat der EuGH in seinem von
den ca. 300.000 Betrugsopfern begeistert
aufgenom-
menen Urteil
vom 13. 12. 2001 ihren Standpunkt zurückgewiesen und ohne "wenn und
aber"
erklärt, daß der deutsche Gesetzgeber
nicht das Recht hatte, Kreditverträge aus dem HWiG
nachträglich herauszunehmen, weil die
EU-Haustürgeschäftsrichtlinie eine solche Maßnahme
nicht zuläßt.
Wer sollte schon erwarten, daß von einem
"gekauften Parlament" und einer völlig unter dem
Einfluß der Banken stehenden Bundesjustizministerin
eine verbraucherfeindliche und banken-
freundliche Rechtsprechung korrigiert
wird ??. Dies kann wohl schon deshalb nicht geschehen,
weil die BMJin für den Fall einer Wahlniederlage
im September d. Jahres wohl gern ihre Arbeit in
der besagten Berliner Kanzlei wieder aufnehmen
möchte um weiterhin den Strukturvertrieb AWD
rechtlich zu vertreten.
Da Herr Nobbe dies alles weiß, kann es
nur als dreister Verdummungsversuch angesehen
werden, wenn er in seinem zitierten "Festvortrag"
sagt: Der Gesetzgeber könne seine -gesetzes-
brecherische- "Rechtsfortbildung"
zum Vorteil der Banken und zum Nachteil der Verbraucher ja
korrigieren.
Natürlich ist es auch der Gipfel der Scheinheiligkeit
und der Schizophrenie, wenn Herr Nobbe an
dem früheren Reichsgericht, das in Leipzig
seinen Sitz hatte, wegen seiner nazifreundlichen Justiz
Kritik übt und sagt: "Mit einem Gericht,
das so judiziert hat, wolle er nichts zu tun haben" (vergl. S.2).
Wenn diese Worte ernst gemeint sind, müßte
er sofort aus dem BGH ausscheiden, denn beim
BGH hat es sogar noch schlimmere Richter
gegeben, nämlich solche, die die verbrecherischen
Nazi-Richter später freigesprochen haben.
Ich verweise hierzu auf den Artikel "Dank für klare
Worte" im Hamburger Abendblatt vom
9./10. 03. 2002, S. 11. In diesem Artikel wird über die
Feierstunde für den Widerstandskämpfer
und Juristen Hans von Dohnanyi berichtet, der noch im
Jahre 1945 zum Tode verurteilt und hingerichtet
wurde. Der BGH hat diese Richterverbrecher 1956
freigesprochen. Der derzeitige Präsident
des BGH, Herr Prof. Dr Günter Hirsch, hat dies in der
Feierstunde kritisiert: "Ein Urteil
mit verheerenden Folgen, das letztlich dazu führte, daß keiner der
NS-Richter nach dem Krieg verurteilt worden
ist", und weiter: "Man müsse sich dafür schämen, daß
die Richter, die Dohnanyi 1945 in einem
rechtswidrigem Scheinverfahren zum Tode verurteilten
und hinrichten ließen, 1956 vom BGH freigesprochen
wurden".
Also:
Herr Nobbe, lassen Sie Ihren Worten Taten folgen
und nehmen Sie Ihren Hut !
weiter: S.4
Seite 4 zum Schreiben "Klare Worte
an den...." vom 13. 03. 2002
Natürlich muß es einen bankenfreundlichen
und verbraucherfeindlichen Gesetzesbrecher wie
Gerd Nobbe maßlos ärgern, daß sein gesetzwidriges
Treiben durch die wachsenden
Zuständigkeiten der EU-Kommission und
des EuGH, die ja bekanntlich dem Verbraucher-
schutz, und zwar nicht nur gegenüber der
Futtermittelindustrie, sondern auch gegenüber
Banken, einen sehr hohen Stellenwert beimessen,
immer mehr eingeengt wird. Darüber führt
er in seinem "Festvortrag" auf
S. 7, Klage.
Da er dem EuGH natürlich inhaltlich "nichts
am Zeug flicken kann", denn der EuGH tut ja nur das,
was er tun soll, nämlich die Beachtung
der EU-Richtlinien in den Staaten der Europäischen Gemein-
schaft durchzusetzen, fällt Herrn Nobbe
nichts besseres ein, als den EuGH generell herabzusetzen.
Diese generelle Herabsetzung "begründet"
er damit, daß es beim EuGH im Gegensatz zum BGH
keine Fachsenate und damit auch keine
Banksenate gäbe, und die Urteile des EuGH aus diesem
Grunde wegen angeblich fehlender Sachkunde
zwangsläufig von minderer Qualität seien, als die
Bankenschutzurteile des XI. ZS am BGH.
Über dieses "Argument" können
Kenner der "Nobbe-Rechtsprechung" des XI. ZS natürlich nur
lachen, denn der größte Irrsinn, nämlich
die absurde "Trennungstheorie" stammt ja nicht von einem
Gericht ohne Fachsenate, sondern wurde
erstmals vom XI. "Fach"senat für das Bankrecht vertreten
(WM
92/602 u. die o.zitierten Urteile vom 27. 06. 2000), während früher, als
das Bankrecht noch
zum Zuständigkeitsbereich des III. ZS
gehörte, die von Bankjuristen erfundene und nur als idiotisch
zu bezeichnende "Trennungstheorie",
die man ja auch in keinem Lehrbuch oder Kommentar findet,
nie angewendet wurde (vergl. Urteile des
III. Senats NJW 78/2145 ff; WM 81/869 f) und auch heute
nicht angewendet wird (vergl. WM 98/1673
ff).
Bekanntlich bedeutet ja die "Trennungstheorie"
des Herrn Nobbe, daß falsche Werbeangaben zu
einem "im Paket" mit einem Kredit
angebotenen Vermietungsobjekt für den Kreditvertrag nicht
kausal sein sollen, worüber jeder Mensch,
der auch nur über ein Minimum an gesundem Menschen-
verstand verfügt, nur lachen kann (ebenso
das OLG Nürnberg, WM 99/2305).
Die ebenfalls aberwitzige Meinung, daß
für einen Realkredit der Verkaufswert des Beleihungs-
objektes kein Rolle spiele, wird auch
nur von dem Fachsenat (Bankenschutzsenat) des BGH
vertreten (vergl. Urteil vom 18. 04. 2000,
WM 00/1245 ff).
Wie wir bereits im Petitionsverfahren
berichtet haben, vertritt der Nobbe-Senat diese nicht ernstzu-
nehmende Auffassung, um auf diesem Wege
den § 9 VerbrKrG auszuschließen
(durch Anwendung
der an sich nicht anwendbaren Ausnahmebestimmung
§ 3 II, Ziff.2, VerbrKrG). Dabei stört es den
Nobbe-Senat nicht, daß er sich mit dieser
Auffassung zu seinem eigenen Urteil vom 20. 06. 2000
(WM 00/1570) in Widerspruch setzt.
Der größte Unsinn wird also nicht von
Gerichten ohne Fachsenat, sondern von dem Fachsenat für
Bankrecht des BGH produziert (XI. ZS).
Der nach Auffassung des Herrn Nobbe unqualifizierte
EuGH hat in seinem Urteil vom 13. 12. 2001
zutreffend darauf hingewiesen, daß die
Kreditverträge zur Vollfinanzierung von Vermietungs-
objekten als "steuerbegünstigte Kapitalanlagen"
dadurch gekennzeichnet sind, daß Kreditinstitute
bewußt Realkreditverträge außerhalb ihrer
Geschäftsräume abschließen (Ziff. 47) und die Initiative
zu den Vertragsverhandlungen in der Regel
vom Gewerbetreibenden ausgeht und der Verbraucher
auf die Vertragsverhandlungen nicht vorbereitet
ist (Ziff. 27). Diese Gesichtspunkte sind von dem
angeblich so sach- und fachkundigen XI.
Fachsenat für Bankrecht des BGH nie für erwähnenswert
gehalten worden. Vielmehr urteilt der
Nobbe-Senat so, als sei die Initiative vom Verbraucher
ausgegangen.
weiter: Seite 5
Seite 5 zum Schreiben "Klare Worte
an den...." vom 13. 03. 2002
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen,
daß die "volkswirtschaftliche Rechtfertigung" der
gesetzesbrecherischen "Rechtsprechung"
des Nobbe-Senats, die den Banken einen rechtsfreien
Raum und ein "Recht auf Betrug"
verschafft, volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich unhaltbar
ist. Sie führt nämlich zu einer negativen
Auslese. Seriöse Banken, die es ja auch noch gibt (wenn
auch nur wenige), geraten zwangsläufig
ins Hintertreffen. Wer nicht betrügen will, ist dem Untergang
geweiht. Es kann doch aber nur als "geisteskrank"
bezeichnet werden, wenn jemand die Auffassung
vertritt, der Wirtschaftsstandort Deutschland
verlange, daß Banken zu Lasten des Verbrauchers ein
"Recht zum Betrug" haben müßten.
Ein Exemplar des Nobbe-Festvortrages geht
an den EuGH und die EU-Kommission.
Gerade in den letzten Tage erleben wir
die überall entbrannte Diskussion über den "Kölner Klüngel",
Hier soll doch noch die Forderung des
Presseclubs vom 10. 03. 2002 dem Herrn Nobbe an die
Fahne geheftet werden: Darlegung aller
Verquickungen von politischen Ämtern und öffentlichen
Ämtern mit Aufsichtsräten und sonstigen
wirtschaftlichen Positionen. Darlegung von allen Ämtern
und sonstigen Abhängigkeiten !!. Vielleicht
gibt es ja dann in Deutschland wieder eine "gerechte"
Rechtsprechung.
Mehr zum Thema Immobilienvertriebsbetrug
unter: http://www.ivb1.de -durchscrollen bis- Briefe
des Ehepaars Nagel.
Ich grüße Sie ganz herzlich aus Hamburg
Peter Nagel
Verteiler:
EuGH (6. Kammer), EU-Kommission, BGH,
Bundesjustizministerium, Bundeskanzleramt,
Uni-Leipzig, Fraktionen des Deutschen
Bundestages, weitere nach Liste
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Thuesday, 15.March 2002, Munich, Germany