www.immobilienvertriebsbetrug.de


Die Briefe des Ehepaares Nagel, Seite 24


Startseite | Einleitung | Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Media-Agentur Peter Nagel

Barmbeker Markt 36, 22081 Hamburg

Tel:      040 - 209 71 573

Fax:     040 - 209 71 782

E-mail:  png2335@aol.com

 

 

..Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt 36, 22081 Hamburg..                                                                Hamburg, den 13. 03. 02

 

 

 

Mitteilung an alle Opfer des bankfinanzierten organisierten Massenbetrugs.

 

 

 

Klare Worte an den XI. Zivilsenat am BGH

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in unseren diversen Veröffentlichungen haben wir schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der

bankfinanzierte organisierte Massenbetrug, nämlich der Vertrieb von weit überteuerten

Vermietungsobjekten mit einer Vollfinanzierungszusage als bankgeprüfte, hochrentable und zur

zusätzlichen Altersvorsorge bestens geeignete Kapitalanlage, nur möglich war und ist, weil der im

Jahre 1989 auf Wunsch der Banken neu etablierte XI. Bankensenat (Richtig: Bankenschutzsenat)

unter seinem derzeitigen Vorsitzenden Gerd Nobbe systematisch Gesetzesbruch zum Nachteil

der getäuschten Verbraucher und zum Vorteil der mit betrügerischen Strukturvertrieben

zusammenarbeiteten Banken betreibt.

 

Wir haben auch mehrfach darauf hingewiesen, daß Herr Nobbe zumindest indirekt auf der Lohnliste

der Banken steht, denn er vermarktet seine bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Urteile;

(z.B. XI. ZR 174/99 und XI. ZR 210/99 vom 27. 06. 2000) auf in Luxushotels stattfindenden banken-

gesponserten RWS-Seminaren, was natürlich nur mit gesetzesbrecherischen Urteilen zum Vorteil

der Banken möglich ist.

 

Wir haben auch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Gesetzesbruch des Nobbe-Senats

darin besteht, daß er Berufungsurteile, die die bestehenden Schutzgesetze, insbesonders den

§ 278 BGB, anwenden, aufhebt (z.B. Urteil des OLG München vom 20. 04. 99, WM 99/1818 ff.,

aufgehoben durch s. o. zitiertes Nobbe-Urteil -XI. ZR 174/00- vom 27. 06. 2000, WM 00/1685 ff.)

und Berufungsurteile, die die bestehende Schutzgesetze nicht anwenden, bestätigt (z.B. banken-

höriges und verbraucherfeindliches Urteil des OLG Schleswig vom 30. 03. 2000, bestätigt durch

Nichtannahmebeschluß -XI ZR 135/00 vom 12. 12. 00).

 

 

 

weiter: Seite 2

 

 


Seite 2 zum Schreiben "Klare Worte an den...." vom 13. 03. 2002

 

 

 

 

 

Wir haben allerdings bisher nicht für möglich gehalten, daß Herr Nobbe die Unverfrorenheit besitzen

würde, sich auch noch öffentlich damit zu brüsten, daß er sich nicht um das geltende Recht

kümmert, wenn Banken massenhaft gegen das geltende Recht verstossen und sich dadurch

massenhaft schadensersatzpflichtig machen. Daß Herr Nobbe in solchen Fällen vorsätzlich gegen

das Gesetz zu Gunsten der Banken urteilt, hat er in seinem

 

"Festvortrag zur feierlichen Eröffnung des Instituts für

deutsches und internationales

Bank- und Kapitalmarktrecht der Juristenfakultät

der Uni-Leipzig"

 

 

audrücklich eingeräumt.

 

So sagte er z.B. auf S. 6 seines im Internet abgedruckten Festvortrages, der in Wahrheit eher als

"Festessen" für die Banken zu sehen ist: "Höchstrichterliche Rechtsfortbildung hat nicht nur ihre

naheliegenden Auswirkungen auf das Verhalten der Bürger zu berücksichtigen und die

ökonomischen Folgen abzuschätzen, sondern, wo dies möglich ist, zu gesunden volkswirt-

schaftlichen Verhältnissen beizutragen".

 

Im Klartext: Wenn Banken durch Zusammenarbeit mit betrügerischen Strukturvertrieben massenhaft

bankfinanzierten organisierten Massenbetrug begehen, erfordern die "ökonomischen Folgen" und 

die "gesunden volkswirtschaftlichen Verhältnisse", daß die Banken von den getäuschten und be-

trogenen Darlehensnehmern Erfüllung der durch Betrug begründeten Darlehensverträge verlangen

können, weil es besser ist, die Betrugsopfer der angepriesenen Vollfinanzierung zu ruinieren als die

mit betrügerischen Strukturvertrieben zusammenarbeitenden Banken.

 

Wie wir schon früher berichtet haben, gilt für den Nobbe-Senat der Grundsatz: "Recht ist, was den

Banken nützt". Das räumt er jetzt sogar selbst ein.

 

Auf S. 7 seines Festvortrages sagt er kaltschnäuzig, daß der Gesetzgeber, wenn ihm die

"Rechtsfortbildung" seines Bankensenats nicht passe, ja die Möglichkeit habe, die "Recht-

sprechung" zu korrigieren. Dabei weiß doch niemand besser als Herr Nobbe, daß der Gesetzgeber

dazu weder willens noch in der Lage ist, weil er ja selbst unter dem Einfluß der Banken steht. So

haben wir bereits darauf hingewiesen, daß unser ehemaliger Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl,

ebenso wie die Vize-Präsidentin des Deutschen Bundestages und SPD-Abgeordnete Anke Fuchs

im Beirat der DVAG, dem größten deutschen Strukturvertriebes sitzen. (Nachzulesen bei

Friedhelm Schwarz, "Das gekaufte Parlament", Piper-Verlag). Desweiteren wurde darauf hinge-

wiesen, daß unsere Bundesjustizministerin, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Partnerin einer

Berliner Anwaltskanzlei ist, die den Strukturvertrieb AWD vertritt, der in großem Umfang ahnungs

lose Durchschnitts- und Geringverdiener in ruinöse Kreditverträge zur Finanzierung "bankge-

prüfter", weit überteuerter Vermietungsobjekte als "steuerbegünstigte Kapitalanlagen" hinein-

gezogen hat.

 

 

 

weiter: Seite 3

 

 


Seite 3 zum Schreiben "Klare Worte an den...." vom 13. 03. 2002

 

 

 

 

Es verwundert daher auch nicht, daß unsere Bundesjustizministerin sich in dem EuGH-Verfahren,

bei dem es um die Anwendung der Haustürgeschäftsrichtlinie und damit um die Anwendung des

HWiG auf Kreditverträge ging, sich voll auf die Seite der Banken und gegen die Verbraucher

gestellt hat.

 

Man muß es sich einmal vorstellen: Eine SPD-Bundesjustizministerin stellt sich in einem Ver-

fahren vor dem EuGH an die Seite der mit betrügerischen Strukturvertrieben zusammen-

arbeitenden Banken gegen die betrogenen Verbraucher.

 

Ihr bankenhöriger und verbraucherfeindlicher Einsatz hat allerdings keinen Erfolg gehabt, denn

bekanntlich hat der EuGH in seinem von den ca. 300.000 Betrugsopfern begeistert aufgenom-

menen Urteil vom 13. 12. 2001 ihren Standpunkt zurückgewiesen und ohne "wenn und aber"

erklärt, daß der deutsche Gesetzgeber nicht das Recht hatte, Kreditverträge aus dem HWiG

nachträglich herauszunehmen, weil die EU-Haustürgeschäftsrichtlinie eine solche Maßnahme

nicht zuläßt.

 

Wer sollte schon erwarten, daß von einem "gekauften Parlament" und einer völlig unter dem

Einfluß der Banken stehenden Bundesjustizministerin eine verbraucherfeindliche und banken-

freundliche Rechtsprechung korrigiert wird ??. Dies kann wohl schon deshalb nicht geschehen,

weil die BMJin für den Fall einer Wahlniederlage im September d. Jahres wohl gern ihre Arbeit in

der besagten Berliner Kanzlei wieder aufnehmen möchte um weiterhin den Strukturvertrieb AWD

rechtlich zu vertreten.

 

Da Herr Nobbe dies alles weiß, kann es nur als dreister Verdummungsversuch angesehen

werden, wenn er in seinem zitierten "Festvortrag" sagt: Der Gesetzgeber könne seine  -gesetzes-

brecherische- "Rechtsfortbildung" zum Vorteil der Banken und zum Nachteil der Verbraucher ja

korrigieren.

 

Natürlich ist es auch der Gipfel der Scheinheiligkeit und der Schizophrenie, wenn Herr Nobbe an

dem früheren Reichsgericht, das in Leipzig seinen Sitz hatte, wegen seiner nazifreundlichen Justiz

Kritik übt und sagt: "Mit einem Gericht, das so judiziert hat, wolle er nichts zu tun haben" (vergl. S.2).

Wenn diese Worte ernst gemeint sind, müßte er sofort aus dem BGH ausscheiden, denn beim

BGH hat es sogar noch schlimmere Richter gegeben, nämlich solche, die die verbrecherischen

Nazi-Richter später freigesprochen haben. Ich verweise hierzu auf den Artikel "Dank für klare

Worte" im Hamburger Abendblatt vom 9./10. 03. 2002, S. 11. In diesem Artikel wird über die

Feierstunde für den Widerstandskämpfer und Juristen Hans von Dohnanyi berichtet, der noch im

Jahre 1945 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Der BGH hat diese Richterverbrecher 1956

freigesprochen. Der derzeitige Präsident des BGH, Herr Prof. Dr Günter Hirsch, hat dies in der

Feierstunde kritisiert: "Ein Urteil mit verheerenden Folgen, das letztlich dazu führte, daß keiner der

NS-Richter nach dem Krieg verurteilt worden ist", und weiter: "Man müsse sich dafür schämen, daß

die Richter, die Dohnanyi 1945 in einem rechtswidrigem Scheinverfahren zum Tode verurteilten

und hinrichten ließen, 1956 vom BGH freigesprochen wurden".

 

Also:                             Herr Nobbe, lassen Sie Ihren Worten Taten folgen

                                                            und nehmen Sie Ihren Hut !

 

weiter: S.4

 

 


Seite 4 zum Schreiben "Klare Worte an den...." vom 13. 03. 2002

 

 

Natürlich muß es einen bankenfreundlichen und verbraucherfeindlichen Gesetzesbrecher wie

Gerd Nobbe maßlos ärgern, daß sein gesetzwidriges Treiben durch die wachsenden

Zuständigkeiten der EU-Kommission und des EuGH, die ja bekanntlich dem Verbraucher-

schutz, und zwar nicht nur gegenüber der Futtermittelindustrie, sondern auch gegenüber

Banken, einen sehr hohen Stellenwert beimessen, immer mehr eingeengt wird. Darüber führt

er in seinem "Festvortrag" auf S. 7, Klage.

 

Da er dem EuGH natürlich inhaltlich "nichts am Zeug flicken kann", denn der EuGH tut ja nur das,

was er tun soll, nämlich die Beachtung der EU-Richtlinien in den Staaten der Europäischen Gemein-

schaft durchzusetzen, fällt Herrn Nobbe nichts besseres ein, als den EuGH generell herabzusetzen.

Diese generelle Herabsetzung "begründet" er damit, daß es beim EuGH im Gegensatz zum BGH

keine Fachsenate und damit auch keine Banksenate gäbe, und die Urteile des EuGH aus diesem

Grunde wegen angeblich fehlender Sachkunde zwangsläufig von minderer Qualität seien, als die

Bankenschutzurteile des XI. ZS am BGH.

 

Über dieses "Argument" können Kenner der "Nobbe-Rechtsprechung" des XI. ZS natürlich nur

lachen, denn der größte Irrsinn, nämlich die absurde "Trennungstheorie" stammt ja nicht von einem

Gericht ohne Fachsenate, sondern wurde erstmals vom XI. "Fach"senat für das Bankrecht vertreten

(WM 92/602 u. die o.zitierten Urteile vom 27. 06. 2000), während früher, als das Bankrecht noch

zum Zuständigkeitsbereich des III. ZS gehörte, die von Bankjuristen erfundene und nur als idiotisch

zu bezeichnende "Trennungstheorie", die man ja auch in keinem Lehrbuch oder Kommentar findet,

nie angewendet wurde (vergl. Urteile des III. Senats NJW 78/2145 ff; WM 81/869 f) und auch heute

nicht angewendet wird (vergl. WM 98/1673 ff).

 

Bekanntlich bedeutet ja die "Trennungstheorie" des Herrn Nobbe, daß falsche Werbeangaben zu

einem "im Paket" mit einem Kredit angebotenen Vermietungsobjekt für den Kreditvertrag nicht

kausal sein sollen, worüber jeder Mensch, der auch nur über ein Minimum an gesundem Menschen-

verstand verfügt, nur lachen kann (ebenso das OLG Nürnberg, WM 99/2305).

 

Die ebenfalls aberwitzige Meinung, daß für einen Realkredit der Verkaufswert des Beleihungs-

objektes kein Rolle spiele, wird auch nur von dem Fachsenat (Bankenschutzsenat) des BGH

vertreten (vergl. Urteil vom 18. 04. 2000, WM 00/1245 ff).

 

Wie wir bereits im Petitionsverfahren berichtet haben, vertritt der Nobbe-Senat diese nicht ernstzu-

nehmende Auffassung, um auf diesem Wege den § 9 VerbrKrG auszuschließen (durch Anwendung

der an sich nicht anwendbaren Ausnahmebestimmung § 3 II, Ziff.2, VerbrKrG). Dabei stört es den

Nobbe-Senat nicht, daß er sich mit dieser Auffassung zu seinem eigenen Urteil vom 20. 06. 2000

(WM 00/1570) in Widerspruch setzt.

 

Der größte Unsinn wird also nicht von Gerichten ohne Fachsenat, sondern von dem Fachsenat für

Bankrecht des BGH produziert (XI. ZS).

 

Der nach Auffassung des Herrn Nobbe unqualifizierte EuGH hat in seinem Urteil vom 13. 12. 2001

zutreffend darauf hingewiesen, daß die Kreditverträge zur Vollfinanzierung von Vermietungs-

objekten als "steuerbegünstigte Kapitalanlagen" dadurch gekennzeichnet sind, daß Kreditinstitute

bewußt Realkreditverträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschließen (Ziff. 47) und die Initiative

zu den Vertragsverhandlungen in der Regel vom Gewerbetreibenden ausgeht und der Verbraucher

auf die Vertragsverhandlungen nicht vorbereitet ist (Ziff. 27). Diese Gesichtspunkte sind von dem

angeblich so sach- und fachkundigen XI. Fachsenat für Bankrecht des BGH nie für erwähnenswert

gehalten worden. Vielmehr urteilt der Nobbe-Senat so, als sei die Initiative vom Verbraucher

ausgegangen.

 

 

weiter: Seite 5

 

 


Seite 5 zum Schreiben "Klare Worte an den...." vom 13. 03. 2002

 

 

 

 

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, daß die "volkswirtschaftliche Rechtfertigung" der

gesetzesbrecherischen "Rechtsprechung" des Nobbe-Senats, die den Banken einen rechtsfreien

Raum und ein "Recht auf Betrug" verschafft, volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich unhaltbar

ist. Sie führt nämlich zu einer negativen Auslese. Seriöse Banken, die es ja auch noch gibt (wenn

auch nur wenige), geraten zwangsläufig ins Hintertreffen. Wer nicht betrügen will, ist dem Untergang

geweiht. Es kann doch aber nur als "geisteskrank" bezeichnet werden, wenn jemand die Auffassung

vertritt, der Wirtschaftsstandort Deutschland verlange, daß Banken zu Lasten des Verbrauchers ein

"Recht zum Betrug" haben müßten.

 

Ein Exemplar des Nobbe-Festvortrages geht an den EuGH und die EU-Kommission.

 

Gerade in den letzten Tage erleben wir die überall entbrannte Diskussion über den "Kölner Klüngel",

Hier soll doch noch die Forderung des Presseclubs vom 10. 03. 2002 dem Herrn Nobbe an die

Fahne geheftet werden: Darlegung aller Verquickungen von politischen Ämtern und öffentlichen

Ämtern mit Aufsichtsräten und sonstigen wirtschaftlichen Positionen. Darlegung von allen Ämtern

und sonstigen Abhängigkeiten !!. Vielleicht gibt es ja dann in Deutschland wieder eine "gerechte"

Rechtsprechung.

 

Mehr zum Thema Immobilienvertriebsbetrug unter: http://www.ivb1.de  -durchscrollen bis-  Briefe

des Ehepaars Nagel.

 

 

Ich grüße Sie ganz herzlich aus Hamburg

 

 

 

 

Peter Nagel

 

 

 

Verteiler:

 

EuGH (6. Kammer), EU-Kommission, BGH, Bundesjustizministerium, Bundeskanzleramt,

Uni-Leipzig, Fraktionen des Deutschen Bundestages, weitere nach Liste

 

 

 

 

 

 

Media-Agentur Peter Nagel, Barmbeker Markt 36, D-22081 Hamburg

Tel.: (+49).(0)40-209 44 663, Fax: -209 71 782


 

Vielen Dank für Dein Interesse und Deine Aufmerksamkeit
Bei weiteren Fragen, Informationen, Kommentaren, Kaufinteresse des Objektes oder Bestellung der gesamten Internetseite auf CD wende Dich bitte an meine e-mail Adresse:

mail@immobilienvertriebsbetrug.de

 


Seitenanfang


Thuesday, 15.March 2002, Munich, Germany