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Die Briefe des Ehepaares Nagel, Seite 21


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Media-Agentur Peter Nagel

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..Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt 36, 22081 Hamburg..                                                                Hamburg, den 02. 01. 02

 

Mitteilung an alle Opfer des

bankfinanzierten organisierten Massenbetrugs

 

 

 

Nachbetrachtung zum EuGH - Urteil vom 13. 12. 01

 

 

 

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

 

am 13. 12. 01 hat es buchstäblich 13 geschlagen, und zwar gegen:

 

1.       den bankenhörigen und verbraucherfeindlichen XI. Zivilsenat des BGH unter seinem derzeitigen  Vorsitzenden Gerd Nobbe,

2.       die Bundesjustizministerin Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und

3.       die mit betrügerischen Strukturvertrieben zusammenarbeitenden Banken.

 

 

In seinem Urteil vom 13. 12. 01 hat der EuGH entgegen dem "Rechtsstandpunkt" des XI. ZS in seinem Vorlagebeschluß vom 29. 11. 99 (WM 00/26 ff) und entgegen dem Votum unserer ebenfalls banken­hörigen Bundesjustizministerin den Standpunkt vertreten, daß unter die EU-Haustürgeschäft­richtlinie 85/577/EWG vom 20. 12. 85 und damit unter das deutsche Haustürwiderrufsgesetz (HWIG) alle Darlehensverträge, auch sog. "Realkredite", fallen und die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts erst zu laufen beginnt, wenn der Darlehensnehmer eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Widerrufs­belehrung erhalten hat.

 

Allerdings wird von den Banken, vor allem der HypoVereinsbank, gegen die das Urteil des EuGH -C-481/99- vom 13. 12. 01 ergangen ist, versucht, die Bedeutung des Urteils in Frage zu stellen, indem gesagt wird, der BGH sei trotz seines Vorlagebeschlusses an das Urteil des EuGH nicht gebunden, weil der nachträglich in das HWIG eingefügte § 5, Abs.2, durch den alle Darlehensverträge vom Schutz des HWIG ausgenommen worden sind, die deutsche Justiz trotz des Urteils des EuGH binde. Diese Argumentation der Banken kann aber nur als abwegig bezeichnet werden, denn wenn der BGH aufgrund eines bei ihm anhängigen Rechtsstreits den EuGH um eine Rechtsauskunft über die Auslegung von EU-Gemeinschaftsrecht bittet, weil vom Ergebnis der Auskunft die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit abhänge, dann ist klar, daß der BGH das Urteil des EuGH bei seiner Entscheidung berück­sichtigen muß, und zu den Klägern, d.h. den Eheleuten Helga und Georg Heininger, denen man ein Denkmal setzen sollte, nicht sagen kann: "April, April, der EuGH hat zwar entgegen meiner Rechts­auffassung Euren Rechtsstandpunkt bestätigt, ich kann aber das Urteil trotz meiner Anfrage an den EuGH nicht berücksichtigen, weil ich an das deutsche Gesetz gebunden bin".

 

Prof. Rainer Arnold (Uni Regensburg) hat denn auch die Auffassung der Banken von der Bedeutungs­losigkeit des EuGH-Urteils zurückgewiesen und gesagt, daß der BGH, wenn er eine Streitsache dem EuGH vorlegt, auch an dessen Entscheidung gebunden ist, nachzulesen bei Focus 51/2001 unter "Immobilien-Urteil, Hoffnung für Zehntausende", In Wahrheit sind es allerdings Hunderttausende (vgl. Stern 48/2001, S. 266 ff,).

 

Von den ebenfalls überwiegend bankenfreundlichen und verbraucherfeindlichen Landgerichten und Oberlandesgerichten wird versucht, das Urteil des EuGH auf andere Art und Weise "auszuhebeln": Es wird einfach bezweifelt, daß eine unter die EU-Richtlinie und das deutsche HWIG fallende Bestimmung zum Abschluß des Darlehensvertrages in der Privatwohnung des Kunden vorgelegen hat, obwohl ein unerbetener Hausbesuch des "Strukkis" stattgefunden hat. Dies geschieht mit der von den Gerichten bei Bankprozessen ständig gebrauchten Floskel: "unsubstantiierter Sachvortrag". Mit diesem "Zauberwort", das von Gerichten unserer Europäischen Nachbarstaaten und den USA niemals gebraucht wird, wird in Deutschland permanent Gesetzesbruch zum Vorteil der Banken und zum Nachteil des Verbrauchers betrieben. Wir können aber durch sorgfältigen Sachvortrag unserer Anwälte solche "Mätzchen" der Gerichte unterbinden bzw. die Gerichte zu offenkundiger Rechtsbeugung zwingen. Dann müßten allerdings auch Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung erstattet werden.

 

Da wir jetzt gerade die Einführung des EURO feiern, soll darauf hingewiesen werden, daß wir unserem früheren Bundeskanzler Konrad Adenauer und seinem eifrigen Mitstreiter, Prof. Dr. Walter Hallstein, nicht genug danken können, daß sie durch Ihren unermüdlichen Einsatz den Beitritt Deutschlands zur EWG herbeigeführt haben. So sind wir nicht mehr hilflos einer deutschen Willkür-Justiz im Interesse der deutschen Banken ausgeliefert, weil der EuGH uns davor schützen kann. Das ist ein großer Unterschied zu früheren Zeiten, denn die Willkür-Herrschaft der Nazi-Diktatur konnte leider nicht durch ein über­geordnetes Gericht außerhalb des Einflusses der NS-Diktatur beseitigt werden, sondern nur durch sehr viel "Blut, Schweiß und Tränen" (Churchill).

 

Mehr zu diesem Thema unter: http://www.ivb1.de  -durchscrollen bis Briefe des Ehepaares Nagel-.

 

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,  ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2002. Mögen Sie alle die Kraft haben, unseren gemeinsamen Kampf mit allen uns gegebenen Mitteln fortzusetzen.

 

 

In diesem Sinne grüße ich Sie ganz herzlich aus Hamburg

 

 

 

Peter Nagel

 

 

 

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Thuesday, 04. January 2002, Munich, Germany