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..Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt
36, 22081 Hamburg..
Hamburg, den 02. 01. 02
Mitteilung an alle Opfer des
bankfinanzierten organisierten
Massenbetrugs
Nachbetrachtung zum EuGH - Urteil
vom 13. 12. 01
Liebe
Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,
am 13. 12. 01 hat es buchstäblich 13 geschlagen, und zwar gegen:
1.
den bankenhörigen und verbraucherfeindlichen
XI. Zivilsenat des BGH unter seinem derzeitigen Vorsitzenden Gerd Nobbe,
2.
die Bundesjustizministerin Frau
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und
3. die mit betrügerischen Strukturvertrieben zusammenarbeitenden Banken.
In seinem
Urteil vom 13. 12. 01 hat der EuGH entgegen dem "Rechtsstandpunkt"
des XI. ZS in seinem Vorlagebeschluß vom 29. 11. 99 (WM 00/26 ff) und entgegen
dem Votum unserer ebenfalls bankenhörigen Bundesjustizministerin den Standpunkt
vertreten, daß unter die EU-Haustürgeschäftrichtlinie 85/577/EWG vom 20.
12. 85 und damit unter das deutsche Haustürwiderrufsgesetz (HWIG) alle Darlehensverträge,
auch sog. "Realkredite", fallen und die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts
erst zu laufen beginnt, wenn der Darlehensnehmer eine den gesetzlichen Vorschriften
entsprechende Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Allerdings
wird von den Banken, vor allem der HypoVereinsbank, gegen die das Urteil des
EuGH -C-481/99- vom 13. 12. 01 ergangen ist, versucht, die Bedeutung des Urteils
in Frage zu stellen, indem gesagt wird, der BGH sei trotz seines Vorlagebeschlusses
an das Urteil des EuGH nicht gebunden, weil der nachträglich in das HWIG eingefügte
§ 5, Abs.2, durch den alle Darlehensverträge vom Schutz des HWIG ausgenommen
worden sind, die deutsche Justiz trotz des Urteils des EuGH binde. Diese Argumentation
der Banken kann aber nur als abwegig bezeichnet werden, denn wenn der BGH
aufgrund eines bei ihm anhängigen Rechtsstreits den EuGH um eine Rechtsauskunft
über die Auslegung von EU-Gemeinschaftsrecht bittet, weil vom Ergebnis der
Auskunft die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit abhänge, dann ist
klar, daß der BGH das Urteil des EuGH bei seiner Entscheidung berücksichtigen
muß, und zu den Klägern, d.h. den Eheleuten Helga und Georg Heininger, denen
man ein Denkmal setzen sollte, nicht sagen kann: "April, April, der EuGH
hat zwar entgegen meiner Rechtsauffassung Euren Rechtsstandpunkt bestätigt,
ich kann aber das Urteil trotz meiner Anfrage an den EuGH nicht berücksichtigen,
weil ich an das deutsche Gesetz gebunden bin".
Prof.
Rainer Arnold (Uni Regensburg) hat denn auch die Auffassung der Banken von
der Bedeutungslosigkeit des EuGH-Urteils zurückgewiesen und gesagt, daß der
BGH, wenn er eine Streitsache dem EuGH vorlegt, auch an dessen Entscheidung
gebunden ist, nachzulesen bei Focus 51/2001 unter "Immobilien-Urteil,
Hoffnung für Zehntausende", In Wahrheit sind es allerdings Hunderttausende
(vgl. Stern 48/2001, S. 266 ff,).
Von
den ebenfalls überwiegend bankenfreundlichen und verbraucherfeindlichen Landgerichten
und Oberlandesgerichten wird versucht, das Urteil des EuGH auf andere Art
und Weise "auszuhebeln": Es wird einfach bezweifelt, daß eine unter
die EU-Richtlinie und das deutsche HWIG fallende Bestimmung zum Abschluß des
Darlehensvertrages in der Privatwohnung des Kunden vorgelegen hat, obwohl
ein unerbetener Hausbesuch des "Strukkis" stattgefunden hat. Dies
geschieht mit der von den Gerichten bei Bankprozessen ständig gebrauchten
Floskel: "unsubstantiierter Sachvortrag". Mit diesem "Zauberwort",
das von Gerichten unserer Europäischen Nachbarstaaten und den USA niemals
gebraucht wird, wird in Deutschland permanent Gesetzesbruch zum Vorteil der
Banken und zum Nachteil des Verbrauchers betrieben. Wir können aber durch
sorgfältigen Sachvortrag unserer Anwälte solche "Mätzchen" der Gerichte
unterbinden bzw. die Gerichte zu offenkundiger Rechtsbeugung zwingen. Dann
müßten allerdings auch Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung erstattet werden.
Da wir
jetzt gerade die Einführung des EURO feiern, soll darauf hingewiesen werden,
daß wir unserem früheren Bundeskanzler Konrad Adenauer und seinem eifrigen
Mitstreiter, Prof. Dr. Walter Hallstein, nicht genug danken können, daß sie
durch Ihren unermüdlichen Einsatz den Beitritt Deutschlands zur EWG herbeigeführt
haben. So sind wir nicht mehr hilflos einer deutschen Willkür-Justiz im Interesse
der deutschen Banken ausgeliefert, weil der EuGH uns davor schützen kann.
Das ist ein großer Unterschied zu früheren Zeiten, denn die Willkür-Herrschaft
der Nazi-Diktatur konnte leider nicht durch ein übergeordnetes Gericht außerhalb
des Einflusses der NS-Diktatur beseitigt werden, sondern nur durch sehr viel
"Blut, Schweiß und Tränen" (Churchill).
Mehr
zu diesem Thema unter: http://www.ivb1.de -durchscrollen bis Briefe des Ehepaares Nagel-.
Liebe
Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter, ich
wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr
2002. Mögen Sie alle die Kraft haben, unseren gemeinsamen Kampf mit allen
uns gegebenen Mitteln fortzusetzen.
In diesem
Sinne grüße ich Sie ganz herzlich aus Hamburg
Peter
Nagel
Verteiler:
EuGH
(6. Kammer)

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Thuesday, 04. January 2002, Munich, Germany