www.immobilienvertriebsbetrug.de


Die Briefe des Ehepaares Nagel, Seite 20


Startseite | Einleitung | Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Media-Agentur Peter Nagel

Barmbeker Markt 36, 22081 Hamburg

Tel:    040 - 209 44 663

Fax:   040 - 209 71 782

E-mail:  png2335@aol.com

 

 

..Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt 36, 22081 Hamburg..                                                Hamburg, den 04. 10. 01

 

 

 

 

Die "Trennungstheorie" des XI. Senats beim BGH einmal anders betrachtet

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

schon mehrfach ist darauf hingewiesen worden, daß Banken sich über Strukturvertriebe mit Lügengeschichten Kreditkunden anwerben lassen können. Dieses ist möglich, weil nach der jetzigen "Rechtsprechung" des verbraucherfeindlichen und bankenhörigen XI. Zivilsenats beim BGH unter seinem derzeitigen Vorsitzenden Richter, Gerd Nobbe, Banken nur für Lügengeschichten der Strukturvertriebe haften müssen, die sich direkt und ausschließlich auf den Inhalt des angestrebten Kreditvertrages

(z.B. Laufzeit, Zinssatz) beziehen. Solche Falschangaben kommen aber in der Praxis so gut wie nie vor.

Die Praxis sieht vielmehr so aus, daß die Strukturvertriebe zusammen mit den Darlehensverträgen

"Kapitalanlagen", insbesondere Eigentumswohnungen und Fonds-Anteile an geschlossenen Immobilienfonds anbieten und den in Immobiliengeschäften völlig unerfahrenen Durchschnitts- oder Geringverdienern vorlügen, durch Miet- und Wertsteigerungen und Steuervorteile sei das Finanzierungsobjekt in der Lage, einen Überschuß über die Kreditsumme und den Kreditkosten zu erwirtschaften, was aber nicht der Realität entspricht. Natürlich sind auch diese Falschangaben für den Entschluß des getäuschten "Kapitalanlegers" den Kreditvertrag zur Finanzierung der Erwerbskosten abzuschließen, mit ausschlaggebend, wie das OLG-Nürnberg (WM 99/2305) mit Recht festellt. Dennoch muß die Bank für diese Falschangaben der für sie tätigen Strukturvertriebe nach der "Rechtsprechung" des XI. Zivilsenats (Bankenschutzsenat) beim BGH nicht haften, weil das Ziel der Bank ja nur der Darlehensvertrag und nicht der Verkauf der "Kapitalanlage" gewesen sei (vgl. BGH - XI ZR 209/99 - vom 27. 06. 2000, (WM 2000/1687 ff, 1688).

 

Indem der BGH alle Lügengeschichten der Strukturvertriebe, die sich nicht unmittelbar auf den Inhalt des angestrebten Darlehensvertrages, sondern "nur" auf den "Köder" zur Erreichung des Darlehensvertrages, nämlich die zu finanzierende "Kapitalanlage" beziehen, für die Frage der Haftung der Bank einfach "abtrennt" (deshalb: "Trennungstheorie"), schließt er auf diesem Wege die Anwendung der Schutz-bestimmung des § 278 BGB aus, deren Anwendung den bankfinanzierten organisierten Massenbetrug sofort unmöglich machen würde.

 

Selbstverständlich wird die nur als absurd zu bezeichnende "Trennungstheorie" von keinem namhaften Rechtswissenschaftler vertreten, sondern im Gegenteil kritisiert. Ich erwähne hier nur die angesehenen Rechts- professoren Köndgen (NJW 2000,468 ff, 473), Lange (WM 2000/2364 ff, 2369) und Singer

(WuB 2001/166 f).

 

Auch der BGH hat in früheren Zeiten, als er noch nicht unter dem Einfluß der Banken stand, die von Bankjuristen erfundene aberwitzige "Trennungstheorie" selbstverständlich nicht vertreten, sondern eine Haftung der Bank für Lügengeschichten der für sie tätigen Kreditvermittler gemäß § 278 BGB, für alle kausalen Falschangaben bejaht, auch wenn sich diese "nur" auf die Rentabilität der gleichzeitig mit dem Darlehensvertrag angebotenen "Kapitalanlage" bezogen. Ich verweise auf das sehr überzeugende Urteil des BGH - III ZR 136/76 - vom 8. 06. 78  (NJW 78/2145 ff), ferner auf das Urteil des BGH -

III ZR. 138/79 - vom 21. 05. 81  (WM 81/869 f), sowie auf das "berühmte" Erfüllungsgehilfenurteil

- XI ZR. 318/95 - vom 24. 09. 96  (WM 96/2105 ff).

 

weiter Seite -2-

 


 

Seite -2- zum Schreiben vom 04. 10. 01 (Trennungstheorie)

 

 

 

Soweit einmal die Betrachtung zur derzeitigen "Rechtslage" in der Bundesrepublik, denn nur in der Bundesrepublik ist durch die Lähmung der Politik und die Willkür der Justiz in Verbindung mit der doch so allmächtigen Bankenlobby eine solche "Rechtslage" möglich.

 

Stellen Sie sich einmal vor, diese Situation hätte internationale Gültigkeit, und würde für alle Straftaten, egal von wem, gelten. Dann könnte nachfolgend beschriebene Sachlage eintreten:

 

Osama bin Laden könnte, wenn man die "Trennungstheorie" auf seine Terrorakte anwendet, nach New York gehen und sagen: "Für den Tod der vielen tausend Menschen könne er nicht verantwortlich gemacht werden, denn er habe ja nur das Ziel gehabt, die Zwillingstürme als Wahrzeichen der Finanzmacht USA zu zerstören. Die MENSCHEN in den Türmen hätten ihn nicht interessiert. Er hätte die Türme noch lieber zerstört, wenn niemand darin gewesen wäre. Er könne daher nur für die Kosten der Trümmerbeseitigung und des Wiederaufbaus der Türme haftbar gemacht werden. Diese Kosten könne er auch ohne weiteres bezahlen, und zwar aus dem Börsengewinn, denn er habe vor der Zerstörung der Türme auf fallende Kurse von Versicherungs- und Flugaktien spekuliert".

 

Auch der Reemtsma-Entführer, Thomas Drach, hätte bei Anwendung der "Trennungstheorie" nur wegen Erpressung, nicht aber wegen Freiheitsberaubung verurteilt werden können, denn sein Ziel war ja nur das Geld, nicht aber das Einsperren von Herrn Reemtsma. Dies war ebenso wie bei den von den Strukturvertrieben zusammen mit den Darlehensverträgen angebotenen "Kapitalanlagen" nur Mittel zum Endziel.

 

Der Amokschütze, Friedrich Laibacher, der kürzlich aus Wut über die Justiz im Parlament des Schweizerischen Kantons Zug 14 Politiker erschoß, könnte, wenn er nicht selbst dabei umgekommen wäre, bei Anwendung der "Trennungtheorie" nicht wegen Massenmordes, sondern nur wegen versuchten Mordes, angeklagt werden, denn nach Presseberichten hat er ja, als er mit seinem Gewehr in das Parlamentsgebäude stürmte, gerufen: "Bisig, du Schwein". Es ging ihm also nur um die Tötung des Herrn Bisig. Da Bisig aber überlebte, hätte er nach der "Trennungstherie" nur wegen versuchten Mordes angeklagt werden können.

 

Ich habe versucht, Ihnen hier einmal die Absurdität der "Trennungstheorie" aufzuzeigen, mit der der bankenhörige Nobbe-Senat seine Urteile spricht und die Politik wie gelähmt daneben steht und sich außerstande sieht, sich auf die Seite der fast 300.000 geschädigter Bürger zu stellen, allen voran unsere Bundesjustizministerin Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die ja bekanntlich Partnerin einer Anwalts-kanzlei in Berlin ist, die den Strukturvertrieb AWD vertritt.

 

Ich appelliere an alle Bundestagsabgeordneten, denken Sie daran, Im Jahr 2002 kommt auch für Sie die Stunde der Wahrheit, es sind Bundestagswahlen.

 

Mehr zu diesem Thema siehe Internet unter: www.ivb1.de  (durchscrollen bis "Die Schreiben des Ehepaares N.)

 

 

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

 

 

Peter Nagel

 

 

 

 

Verteiler:

Europäische Kommission
Präsident Bundesgerichtshof
Bundeskanzleramt
Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin
Bundesaufsichtsamt Kreditwesen
Einzelpersonen lt. Liste

 

Media-Agentur Peter Nagel, Barmbeker Markt 36, D-22081 Hamburg

Tel.: (+49).(0)40-209 44 663, Fax: -209 71 782


Wie oben beschrieben wäre nach Auffassung eines deutschen Bundesgerichtshofes Osama bin Laden für die Vorgänge mit dem WTC keineswegs haftbar, er ist ja nicht einmal selbst geflogen. Allenfalls könnte er diese Aktion finanziert haben, aber mit der gleichen Berechtigung, mit der sich die Bank bei einer Immobilienfinanzierung jeglicher Verantwortung entzieht und das "Opfer" abkassiert, sollte Bin Laden bei der Stadt New York eine dicke Rechnung über die schnelle Erledigung des Abbruchs einiger baufälliger Geschäftshäuser einfordern und sich die Flugticketts seiner Schüler erstatten lassen. Bei der heutigen Baugrundrendite in den Städten! Vielleicht könnte er noch Sterbehilfegebühren, als Äquivalent zu den Vollstreckungsgebühren, die im Falle des Immobilienvertriebsbetruges von dem Geschädigten getragen werden, bei den Hinterbliebenen einfordern ...

mfg
kuteer.mb@t-online.de


Vielen Dank für Dein Interesse und Deine Aufmerksamkeit

Bei weiteren Fragen, Informationen, Kommentaren, Kaufinteresse des Objektes oder Bestellung der gesamten Internetseite auf CD wende Dich bitte an meine e-mail Adresse:

mail@immobilienvertriebsbetrug.de


Seitenanfang


Thuesday, 04. Oktober 2001, Munich, Germany