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..Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt
36, 22081 Hamburg.. Hamburg, den 04. 10. 01
Die "Trennungstheorie" des XI. Senats beim BGH einmal anders betrachtet
Sehr
geehrte Damen und Herren,
schon
mehrfach ist darauf hingewiesen worden, daß Banken sich über Strukturvertriebe
mit Lügengeschichten Kreditkunden anwerben lassen können. Dieses ist möglich,
weil nach der jetzigen "Rechtsprechung" des verbraucherfeindlichen
und bankenhörigen XI. Zivilsenats beim BGH unter seinem derzeitigen Vorsitzenden
Richter, Gerd Nobbe, Banken nur für Lügengeschichten der Strukturvertriebe
haften müssen, die sich direkt und ausschließlich auf den Inhalt des angestrebten
Kreditvertrages
(z.B.
Laufzeit, Zinssatz) beziehen. Solche Falschangaben kommen aber in der Praxis
so gut wie nie vor.
Die
Praxis sieht vielmehr so aus, daß die Strukturvertriebe zusammen mit den Darlehensverträgen
"Kapitalanlagen",
insbesondere Eigentumswohnungen und Fonds-Anteile an geschlossenen Immobilienfonds
anbieten und den in Immobiliengeschäften völlig unerfahrenen Durchschnitts-
oder Geringverdienern vorlügen, durch Miet- und Wertsteigerungen und Steuervorteile
sei das Finanzierungsobjekt in der Lage, einen Überschuß über die Kreditsumme
und den Kreditkosten zu erwirtschaften, was aber nicht der Realität entspricht.
Natürlich sind auch diese Falschangaben für den Entschluß des getäuschten
"Kapitalanlegers" den Kreditvertrag zur Finanzierung der Erwerbskosten
abzuschließen, mit ausschlaggebend, wie das OLG-Nürnberg (WM 99/2305) mit
Recht festellt. Dennoch muß die Bank für diese Falschangaben der für sie tätigen
Strukturvertriebe nach der "Rechtsprechung" des XI. Zivilsenats
(Bankenschutzsenat) beim BGH nicht haften, weil das Ziel der Bank ja nur der
Darlehensvertrag und nicht der Verkauf der "Kapitalanlage" gewesen
sei (vgl. BGH - XI ZR 209/99 - vom 27. 06. 2000, (WM 2000/1687 ff, 1688).
Indem
der BGH alle Lügengeschichten der Strukturvertriebe, die sich nicht unmittelbar
auf den Inhalt des angestrebten Darlehensvertrages, sondern "nur"
auf den "Köder" zur Erreichung des Darlehensvertrages, nämlich die
zu finanzierende "Kapitalanlage" beziehen, für die Frage der Haftung
der Bank einfach "abtrennt" (deshalb: "Trennungstheorie"),
schließt er auf diesem Wege die Anwendung der Schutz-bestimmung des § 278
BGB aus, deren Anwendung den bankfinanzierten organisierten Massenbetrug sofort
unmöglich machen würde.
Selbstverständlich
wird die nur als absurd zu bezeichnende "Trennungstheorie" von keinem
namhaften Rechtswissenschaftler vertreten, sondern im Gegenteil kritisiert.
Ich erwähne hier nur die angesehenen Rechts- professoren Köndgen (NJW 2000,468
ff, 473), Lange (WM 2000/2364 ff, 2369) und Singer
(WuB
2001/166 f).
Auch
der BGH hat in früheren Zeiten, als er noch nicht unter dem Einfluß der Banken
stand, die von Bankjuristen erfundene aberwitzige "Trennungstheorie"
selbstverständlich nicht vertreten, sondern eine Haftung der Bank für Lügengeschichten
der für sie tätigen Kreditvermittler gemäß § 278 BGB, für alle kausalen Falschangaben
bejaht, auch wenn sich diese "nur" auf die Rentabilität der gleichzeitig
mit dem Darlehensvertrag angebotenen "Kapitalanlage" bezogen. Ich
verweise auf das sehr überzeugende Urteil des BGH - III ZR 136/76 - vom 8.
06. 78 (NJW 78/2145 ff), ferner auf
das Urteil des BGH -
III
ZR. 138/79 - vom 21. 05. 81 (WM 81/869
f), sowie auf das "berühmte" Erfüllungsgehilfenurteil
- XI
ZR. 318/95 - vom 24. 09. 96 (WM 96/2105
ff).
weiter
Seite -2-
Seite
-2- zum Schreiben vom 04. 10. 01 (Trennungstheorie)
Soweit
einmal die Betrachtung zur derzeitigen "Rechtslage" in der Bundesrepublik,
denn nur in der Bundesrepublik ist durch die Lähmung der Politik und die Willkür
der Justiz in Verbindung mit der doch so allmächtigen Bankenlobby eine solche
"Rechtslage" möglich.
Stellen
Sie sich einmal vor, diese Situation hätte internationale Gültigkeit, und
würde für alle Straftaten, egal von wem, gelten. Dann könnte nachfolgend beschriebene
Sachlage eintreten:
Osama
bin Laden könnte, wenn man die "Trennungstheorie" auf seine Terrorakte
anwendet, nach New York gehen und sagen: "Für den Tod der vielen tausend
Menschen könne er nicht verantwortlich gemacht werden, denn er habe ja nur
das Ziel gehabt, die Zwillingstürme als Wahrzeichen der Finanzmacht USA zu
zerstören. Die MENSCHEN in den Türmen hätten ihn nicht interessiert. Er hätte
die Türme noch lieber zerstört, wenn niemand darin gewesen wäre. Er könne
daher nur für die Kosten der Trümmerbeseitigung und des Wiederaufbaus der
Türme haftbar gemacht werden. Diese Kosten könne er auch ohne weiteres bezahlen,
und zwar aus dem Börsengewinn, denn er habe vor der Zerstörung der Türme auf
fallende Kurse von Versicherungs- und Flugaktien spekuliert".
Auch
der Reemtsma-Entführer, Thomas Drach, hätte bei Anwendung der "Trennungstheorie"
nur wegen Erpressung, nicht aber wegen Freiheitsberaubung verurteilt werden
können, denn sein Ziel war ja nur das Geld, nicht aber das Einsperren von
Herrn Reemtsma. Dies war ebenso wie bei den von den Strukturvertrieben zusammen
mit den Darlehensverträgen angebotenen "Kapitalanlagen" nur Mittel
zum Endziel.
Der
Amokschütze, Friedrich Laibacher, der kürzlich aus Wut über die Justiz im
Parlament des Schweizerischen Kantons Zug 14 Politiker erschoß, könnte, wenn
er nicht selbst dabei umgekommen wäre, bei Anwendung der "Trennungtheorie"
nicht wegen Massenmordes, sondern nur wegen versuchten Mordes, angeklagt werden,
denn nach Presseberichten hat er ja, als er mit seinem Gewehr in das Parlamentsgebäude
stürmte, gerufen: "Bisig, du Schwein". Es ging ihm also nur um die
Tötung des Herrn Bisig. Da Bisig aber überlebte, hätte er nach der "Trennungstherie"
nur wegen versuchten Mordes angeklagt werden können.
Ich
habe versucht, Ihnen hier einmal die Absurdität der "Trennungstheorie"
aufzuzeigen, mit der der bankenhörige Nobbe-Senat seine Urteile spricht und
die Politik wie gelähmt daneben steht und sich außerstande sieht, sich auf
die Seite der fast 300.000 geschädigter Bürger zu stellen, allen voran unsere
Bundesjustizministerin Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die ja bekanntlich
Partnerin einer Anwalts-kanzlei in Berlin ist, die den Strukturvertrieb AWD
vertritt.
Ich
appelliere an alle Bundestagsabgeordneten, denken Sie daran, Im Jahr 2002
kommt auch für Sie die Stunde der Wahrheit, es sind Bundestagswahlen.
Mehr
zu diesem Thema siehe Internet unter: www.ivb1.de
(durchscrollen bis "Die Schreiben des Ehepaares N.)
Mit
freundlichem Gruß aus Hamburg
Peter
Nagel
Verteiler:
Europäische
Kommission
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Wie oben beschrieben wäre nach Auffassung eines deutschen Bundesgerichtshofes Osama bin Laden für die Vorgänge mit dem WTC keineswegs haftbar, er ist ja nicht einmal selbst geflogen. Allenfalls könnte er diese Aktion finanziert haben, aber mit der gleichen Berechtigung, mit der sich die Bank bei einer Immobilienfinanzierung jeglicher Verantwortung entzieht und das "Opfer" abkassiert, sollte Bin Laden bei der Stadt New York eine dicke Rechnung über die schnelle Erledigung des Abbruchs einiger baufälliger Geschäftshäuser einfordern und sich die Flugticketts seiner Schüler erstatten lassen. Bei der heutigen Baugrundrendite in den Städten! Vielleicht könnte er noch Sterbehilfegebühren, als Äquivalent zu den Vollstreckungsgebühren, die im Falle des Immobilienvertriebsbetruges von dem Geschädigten getragen werden, bei den Hinterbliebenen einfordern ...

Vielen Dank für Dein Interesse und Deine Aufmerksamkeit
Bei weiteren Fragen, Informationen, Kommentaren, Kaufinteresse des Objektes oder Bestellung der gesamten Internetseite auf CD wende Dich bitte an meine e-mail Adresse:
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Thuesday, 04. Oktober 2001, Munich, Germany