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Die Briefe des Ehepaares Nagel, Seite 18


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                                                                                 Hamburg, den 22. Mai 2001

 

 

 

Sehr geehrte Pilotinnen und Piloten der Lufthansa,

 

wie wir aus der Presse und dem Fernsehen entnehmen können, werden Euch von vielen Seiten massive Vorwürfe wegen Eurer „unverschämten“ Lohnforderungen gemacht. Zum Teil sind sogar Vorwürfe wie “sittenwidrig“, „kriminell“ und, „verantwortungslos“ gefallen.

 

Hierzu möchten wir Euch sagen, dass Ihr kein schlechtes Gewissen zu haben braucht, denn es es gibt eine Gruppe in unserem Staat, die es noch viel schlimmer treibt als Ihr, nämlich die Banken und die mit ihnen verbündeten Richter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, vornehmlich dem Vorsitzenden des

XI. ZS, Gerd Nobbe, und seinem Stellvertreter Dr. Siol.

 

Die Banken sind nicht nur raffgierig, sondern wirklich kriminell, indem sie sich durch Kreditzusagen an einem organisierten Massenbetrug beteiligen und die Richter des XI. ZS beim BGH unter ihrem derz. Vorsitzenden Gerd Nobbe bzw. seinem Stellvertreter, Dr. Siol begünstigen und ermöglichen diesen bankfinanzierten organisierten Massenbetrug durch verbraucherfeindliche und bankenhörige Urteile, die einen klaren Gesetzesbruch darstellen.

 

Konkret besteht der bankfinanzierte und von der bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Rechtsprechung „abgesegnete“ organisierte Massenbetrug darin, dass weit überteuerte Eigentumswohnungen bzw. Anteile an geschlossenen Immobilien-Fonds „im Paket“ mit Finanzierungszusagen von Banken als angeblich hochrentable und steuerbegünstigte Kapitalanlagen über Strukturvertriebe angepriesen werden. In Wahrheit handelt es sich aber nicht um sinnvolle Kapitalanlagen, sondern um vorprogrammierte Verlustgeschäfte, weil die Darlehen meistens mindestens doppelt so hoch sind wie der Verkaufswert der ETW’s bzw. Fondsanteile und die Effektiv-Zinsen ebenfalls mindestens doppelt so hoch wie die erzielbaren Mieten bzw. Fondsausschüttungen sind. Selbst höchste Steuersätze und optimale Wertentwicklung können niemals zu einem Überschuß über die Kreditsumme und die Kreditkosten führen. Dies wissen die betrügerischen „Initiatoren“ und Strukturvertriebe, die mit ihnen zusammenarbeitenden Banken und die zu Gunsten der Banken urteilenden Richter natürlich ganz genau.

 

Natürlich gibt es Schutzgesetze, die die getäuschten „Kapitalanleger“, die in Wahrheit Kreditspekulanten sind (was sie aber nicht durchschauen), vor solchen betrügerischen Machenschaften schützen würden. Die Banken beteiligen sich aber trotz der Schutzgesetze an dem organisierten Massenbetrug und ermöglichen ihn überhaupt erst durch ihre Finanzierungszusagen, weil sie genau wissen, daß der XI. ZS des BGH unter dem Vorsitzenden Gerd Nobbe und seinem Stellvertreter Dr. Siol in Ihren Urteilen diese nicht anwendet.

 

Die Nichtanwendung der Schutzgesetze durch den XI.ZS erfolgt in der Weise, daß er Berufungsurteile, die die Schutzgesetze anwenden, aufhebt (z.B. Urteil des OLG München vom 20. 04. 99 –(WM 99/1818 ff), aufgehoben durch Urteil –XI. ZR 174/99- vom 27. 06. 2000 (WM 2000/1685 f) und Berufungsurteile, die die Schutzbestimmungen nicht anwenden, bestätigt (z.B. bankenhöriges und verbraucherfeindliches Urteil des OLG Schleswig vom 30. 03. 2000, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß –XI. ZR 135/2000- vom 12. 12. 2000).

 

 

 


weiter Seite –2-

 

 

 

Seite –2- zum Schreiben an die Piloten der Lufthansa vom 21. 05. 2001

 

 

 

Zur Aushebelung der Schutzbestimmung des § 278 BGB vertritt der Nobbe-Senat eine von Bankjuristen erfundene und nur als absurd zu bezeichnende „Trennungstheorie“, die er sogar zu Lasten des Verbrauchers bei arglistiger Täuschung anwendet (vergl. BGH –XI. ZR. 210/99- vom 27. 06. 2000 (WM 2000/1687 ff).

 

Die spezielle Verbraucher-Schutzbestimmung des § 9 VerbrKrG wird durch eine schon offensichtlich nicht gerechtfertigte Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 VerbrKrG ausgehebelt, indem der Nobbe-Senat die nur als absurd zu bezeichnende Auffassung vertritt, für einen Realkredit im Sinne der Ausnahmebestimmung spiele der Verkehrswert der beliehenen Kaufsache keine Rolle. Deshalb sieht er jeden Kredit, für den eine Grundschuld bestellt wurde, als „Realkredit“ im Sinne der Ausnahmebestimmung an, auch wenn das beliehene Objekt nur halbsoviel wert ist wie die Darlehenssumme oder noch geringer (vergl. Urteil vom 18. 04. 2000 (WM 2000/1245 ff). Dabei stört es den Nobbe-Senat auch nicht, dass er sich mit seiner Auffassung mit seinem eigenen Urteil vom 20. 08. 2000 (WM 2000/1580) in Widerspruch setzt.

 

Unverständlich, oder vielleicht doch verständlich ist darüber hinaus die Tatsache, dass gerade dieser Bundesrichter auftrat als Hauptreferent auf RWS-Seminaren in Luxushotels in Köln (10. 2000),

Potsdam (05. 2001) und erneut im Juni 2001 in Frankfurt. Sein Thema als Hauptreferent: „Neue höchstrichterliche zum Bankenrecht“. Diese Seminare werden überwiegend von Justitiaren der Banken besucht. Selbstverständlich ist Herr Nobbe nur wegen seiner bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Urteile als Hauptreferent vom RWS engagiert worden, denn Ansichten von Verbraucherschützern sind beim RWS nicht gefragt. Somit steht der Bundesrichter Nobbe zumindest indirekt auf der Lohnliste der Banken.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des XI. ZS., Dr. Siol, ist um nichts besser als sein „Herr und Meister“ Gerd Nobbe, denn unter seinem Vorsitz hat der XI. ZS am 24. 04. 2001 ein Urteil –XI. ZR. 40/2000- erlassen, welches den Vertrieb der ruinösen Kredite für angeblich rentable steuerbegünstigte Kapitalanlagen noch mehr begünstigt, indem er den Banken gestattet, die Strukturvertriebe mit Vollmachten auszurüsten, die die vom Gesetzgeber für Kreditverträge vorgeschriebenen Pflichtangaben nicht enthalten. Die offenkundige Gesetzesumgehung des § 18 VerbrKrG hat besagter Herr Dr. Siol in der mündlichen Verhandlung vom 24. 04. 2001 mit der Begründung „gerechtfertigt“, man solle doch, bitte schön, den Banken ihre (Betrugs-)-Arbeit nicht unnötig erschweren.

 

Also liebe Pilotinnen/Piloten, wenn Banken nach der bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Rechtsprechung ein „Recht zum Betrug“ haben und Richter sich ihre bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Urteile zumindest indirekt (durch Vorträge auf bankengesponserten Seminaren) vergolden lassen, dann hat jede andere Berufsgruppe unseres Staates zumindest ein Recht auf hemmungslosen Eigennutz. Deshalb, meine Damen und Herren, nur keine falsche Bescheidenheit. Nehmt, was Ihr kriegen könnt.

 

Wir alle führen einen Kampf, Sie für mehr Gehalt gegen Ihren Arbeitgeber, wir für unsere gesetzmäßig festgeschriebenen Rechte gegenüber dem XI. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof unter dem Vors. Bundesrichter Gerd Nobbe und seinem Stellvertreter Dr. Siol.

 

 

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

 

 

Peter Nagel

 

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Saturday, 20.April 2001, Munich, Germany