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Hamburg, den 22. Mai 2001
Sehr geehrte Pilotinnen und Piloten der Lufthansa,
wie wir aus der Presse und dem Fernsehen
entnehmen können, werden Euch von vielen Seiten massive Vorwürfe wegen Eurer
„unverschämten“ Lohnforderungen gemacht. Zum Teil sind sogar Vorwürfe wie
“sittenwidrig“, „kriminell“ und, „verantwortungslos“ gefallen.
Hierzu möchten wir Euch sagen, dass Ihr
kein schlechtes Gewissen zu haben braucht, denn es es gibt eine Gruppe in
unserem Staat, die es noch viel schlimmer treibt als Ihr, nämlich die Banken
und die mit ihnen verbündeten Richter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe,
vornehmlich dem Vorsitzenden des
XI. ZS, Gerd Nobbe, und seinem Stellvertreter
Dr. Siol.
Die Banken sind nicht nur raffgierig,
sondern wirklich kriminell, indem sie sich durch Kreditzusagen an einem
organisierten Massenbetrug beteiligen und die Richter des XI. ZS beim BGH
unter ihrem derz. Vorsitzenden Gerd Nobbe bzw. seinem Stellvertreter, Dr.
Siol begünstigen und ermöglichen diesen bankfinanzierten organisierten Massenbetrug
durch verbraucherfeindliche und bankenhörige Urteile, die einen klaren Gesetzesbruch
darstellen.
Konkret besteht der bankfinanzierte und
von der bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Rechtsprechung „abgesegnete“
organisierte Massenbetrug darin, dass weit überteuerte Eigentumswohnungen
bzw. Anteile an geschlossenen Immobilien-Fonds „im Paket“ mit Finanzierungszusagen
von Banken als angeblich hochrentable und steuerbegünstigte Kapitalanlagen
über Strukturvertriebe angepriesen werden. In Wahrheit handelt es sich aber
nicht um sinnvolle Kapitalanlagen, sondern um vorprogrammierte Verlustgeschäfte,
weil die Darlehen meistens mindestens doppelt so hoch sind wie der Verkaufswert
der ETW’s bzw. Fondsanteile und die Effektiv-Zinsen ebenfalls mindestens
doppelt so hoch wie die erzielbaren Mieten bzw. Fondsausschüttungen sind.
Selbst höchste Steuersätze und optimale Wertentwicklung können niemals zu
einem Überschuß über die Kreditsumme und die Kreditkosten führen. Dies wissen
die betrügerischen „Initiatoren“ und Strukturvertriebe, die mit ihnen zusammenarbeitenden
Banken und die zu Gunsten der Banken urteilenden Richter natürlich ganz
genau.
Natürlich gibt es Schutzgesetze, die die
getäuschten „Kapitalanleger“, die in Wahrheit Kreditspekulanten sind (was
sie aber nicht durchschauen), vor solchen betrügerischen Machenschaften
schützen würden. Die Banken beteiligen sich aber trotz der Schutzgesetze
an dem organisierten Massenbetrug und ermöglichen ihn überhaupt erst durch
ihre Finanzierungszusagen, weil sie genau wissen, daß der XI. ZS des BGH
unter dem Vorsitzenden Gerd Nobbe und seinem Stellvertreter Dr. Siol in
Ihren Urteilen diese nicht anwendet.
Die Nichtanwendung der Schutzgesetze durch
den XI.ZS erfolgt in der Weise, daß er Berufungsurteile, die die Schutzgesetze
anwenden, aufhebt (z.B. Urteil des OLG München vom 20. 04. 99 –(WM 99/1818
ff), aufgehoben durch Urteil –XI. ZR 174/99- vom 27. 06. 2000 (WM 2000/1685
f) und Berufungsurteile, die die Schutzbestimmungen nicht anwenden, bestätigt
(z.B. bankenhöriges und verbraucherfeindliches Urteil des OLG Schleswig
vom 30. 03. 2000, bestätigt durch Nichtannahmebeschluß –XI. ZR 135/2000-
vom 12. 12. 2000).
weiter Seite –2-
Seite –2- zum Schreiben an die Piloten
der Lufthansa vom 21. 05. 2001
Zur Aushebelung der Schutzbestimmung des
§ 278 BGB vertritt der Nobbe-Senat eine von Bankjuristen erfundene und nur
als absurd zu bezeichnende „Trennungstheorie“, die er sogar zu Lasten des
Verbrauchers bei arglistiger Täuschung anwendet (vergl. BGH –XI. ZR. 210/99-
vom 27. 06. 2000 (WM 2000/1687 ff).
Die spezielle Verbraucher-Schutzbestimmung
des § 9 VerbrKrG wird durch eine schon offensichtlich nicht gerechtfertigte
Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 VerbrKrG ausgehebelt,
indem der Nobbe-Senat die nur als absurd zu bezeichnende Auffassung vertritt,
für einen Realkredit im Sinne der Ausnahmebestimmung spiele der Verkehrswert
der beliehenen Kaufsache keine Rolle. Deshalb sieht er jeden Kredit, für
den eine Grundschuld bestellt wurde, als „Realkredit“ im Sinne der Ausnahmebestimmung
an, auch wenn das beliehene Objekt nur halbsoviel wert ist wie die Darlehenssumme
oder noch geringer (vergl. Urteil vom 18. 04. 2000 (WM 2000/1245 ff). Dabei
stört es den Nobbe-Senat auch nicht, dass er sich mit seiner Auffassung
mit seinem eigenen Urteil vom 20. 08. 2000 (WM 2000/1580) in Widerspruch
setzt.
Unverständlich, oder vielleicht doch verständlich
ist darüber hinaus die Tatsache, dass gerade dieser Bundesrichter auftrat
als Hauptreferent auf RWS-Seminaren in Luxushotels in Köln (10. 2000),
Potsdam (05. 2001) und erneut im Juni
2001 in Frankfurt. Sein Thema als Hauptreferent: „Neue höchstrichterliche
zum Bankenrecht“. Diese Seminare werden überwiegend von Justitiaren der
Banken besucht. Selbstverständlich ist Herr Nobbe nur wegen seiner bankenhörigen
und verbraucherfeindlichen Urteile als Hauptreferent vom RWS engagiert worden,
denn Ansichten von Verbraucherschützern sind beim RWS nicht gefragt. Somit
steht der Bundesrichter Nobbe zumindest indirekt auf der Lohnliste der Banken.
Der stellvertretende Vorsitzende des XI.
ZS., Dr. Siol, ist um nichts besser als sein „Herr und Meister“ Gerd Nobbe,
denn unter seinem Vorsitz hat der XI. ZS am 24. 04. 2001 ein Urteil –XI.
ZR. 40/2000- erlassen, welches den Vertrieb der ruinösen Kredite für angeblich
rentable steuerbegünstigte Kapitalanlagen noch mehr begünstigt, indem er
den Banken gestattet, die Strukturvertriebe mit Vollmachten auszurüsten,
die die vom Gesetzgeber für Kreditverträge vorgeschriebenen Pflichtangaben
nicht enthalten. Die offenkundige Gesetzesumgehung des § 18 VerbrKrG hat
besagter Herr Dr. Siol in der mündlichen Verhandlung vom 24. 04. 2001 mit
der Begründung „gerechtfertigt“, man solle doch, bitte schön, den Banken
ihre (Betrugs-)-Arbeit nicht unnötig erschweren.
Also liebe Pilotinnen/Piloten, wenn Banken
nach der bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Rechtsprechung ein „Recht
zum Betrug“ haben und Richter sich ihre bankenhörigen und verbraucherfeindlichen
Urteile zumindest indirekt (durch Vorträge auf bankengesponserten Seminaren)
vergolden lassen, dann hat jede andere Berufsgruppe unseres Staates zumindest
ein Recht auf hemmungslosen Eigennutz. Deshalb, meine Damen und Herren,
nur keine falsche Bescheidenheit. Nehmt, was Ihr kriegen könnt.
Wir alle führen einen Kampf, Sie für mehr
Gehalt gegen Ihren Arbeitgeber, wir für unsere gesetzmäßig festgeschriebenen
Rechte gegenüber dem XI. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof unter dem Vors.
Bundesrichter Gerd Nobbe und seinem Stellvertreter Dr. Siol.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
Peter Nagel
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Saturday, 20.April 2001, Munich, Germany