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. Media-Agentur Hamburg, Barmbeker Markt 36,
22081 Hamburg .
Hamburg, den 23. April 2001
"Haben wir in der Bundesrepublik Deutschland noch eine
gesetzmäßige Rechtsprechung ??"
Der bankfinanzierte organisierte Massenbetrug
Zu diesem Thema hatte ich am 21. 04. 2001
von 11.00 - 14.00 h im Hotel Hafen Hamburg ein Arbeitsgespräch für die Presse
organisiert, an dem von Seiten der kompetenten Anwälte vertreten waren:
RA
Ahr, Bremen, Dr. Ausborn,
Hamburg, RA Feck, Dortmund, Dr. Füllmich, Göttingen,
RA.
Hänssler, Esslingen, RA Lachmair, München Dr. Menken, Hamm, RA.
Reiter, Düsseldorf,
Dr.
Schulz-Hennig, München.
Von Seiten der Medien waren aus zeitlichen
Gründen nicht alle geladenen Gäste vertreten. Anwesend waren:
Der
Spiegel Welt am Sonntag Impulse
NDR-Hörfunk AP Associated Press.
Die nichterschienenen Pressevertreter
werden durch einen Pressebericht informiert.
Nach der Begrüßung erläuterte Dr. Ausborn
die Historie des bankfinanzierten organisierten Massenbetrugs bis hin zur
heutigen desolaten Rechtsprechung durch deutsche Gerichte insbesonders zur
heutigen Rechtsprechung durch den XI. ZS am BGH mit seinem Vorsitzenden
Bundesrichter Gerd Nobbe, und der von ihm und den Bankjuristen erfundenen
"Trennungstheorie", die in ihrer Existenz heute schon durch namhafte
Rechtsprofessoren in der Bundesrepublik in Zweifel gestellt und als rechtlich
nicht vertretbar bezeichnet wird.
Ganz besonders ging Dr. Ausborn auf oftmals
fehlende Publikation durch die deutschen Medien ein, da die Veröffentlichungen
in Zeitschriften und Zeitungen die Bevölkerung wachrüttelt und möglicherweise
damit verhindert, daß weitere Bevölkerungskreise geschädigt werden, da die
Verkaufspraktiken der Banken nach wie vor existent sind und die Bevölkerung
insgesamt über die deutsche Rechtsprechung in diesem Zusammenhang informiert
werden muß.
Dr. Füllmich erläuterte ausführliche Details
über die derzeitige Situation verschiedener Verfahren vor Landgerichten
und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik. Da die derzeitige Rechtsprechung
des BGH sich "noch" zu Gunsten der Banken (Nobbe) darstellt, sind
viele Instanzgericht auf diesen Kurs eingeschwenkt und "hörig"
geworden. In vielen Bereichen werden eingereichte Schriftstücke bzw. die
Akten insgesamt noch nicht einmal gelesen, geschweige denn, Beweisaufnahmen
geführt und Vorträge, die während der Verhandlung dargestellt werden, vom
Tisch gefegt. Die entsprechenden Urteile fallen dann auch meistens zu Gunsten
der Banken aus. Hier muß unser Kampf geführt werden und die gesamte Öffentlichkeit
informiert sein, um eine solche Rechtsprechung anzuprangern.
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Seite 2 zur Veranstaltung vom 21. 04.
2001
Danach erklärte Dr. Füllmich alle Maßnahmen,
die außerhalb der Bundesrepublik durchgeführt werden, bzw. wurden, wie die
Gespräche in Brüssel mit der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit
und Verbraucher. Hier ging es in weiterem Bereich auch um das beim Europäischen
Gerichtshof anhängigen Verfahren zum Haustürwiderrufsgesetz, zu dem voraussichtlich
im Juli 2001 ein Urteil gesprochen wird.
Weitere Erläuterungen erfolgten zu der
durch Dr. Füllmich initierten "class action" in den USA. Ausführlich
dargestellt wurde gegenüber den anwesenden Pressevertretern der Sinn und
Zweck dieser class action, die in der laufenden Woche durch ihn und der
New Yorker Kanzlei schriftlich verfasst wird.
Danach gaben die anwesenden Anwälte ihre
Erläuterungen in verschiedenen Bereichen ab.
All diese Darstellungen machten die Ohren
der Presse ziemlich groß und es ergab sich eine Fragerunde zu weiteren Details
wie Fragen zum geschädigten Personenkreis, zur Zahl der Gesamtgeschädigten
und der entsprechenden Schadenssumme gestellt wurden.
Nach Verabschiedung der Pressevertreter
ergab sich unter den Anwälten ein Strategiegespräch zu weiteren Maßnahmen
in dieser, von unseren Anwälten vertretenen Angelegenheit.
Alles in Allem eine gelungene Veranstaltung
und ich bedanke mich persönlich bei den Erschienenen für ihre Teilnahme.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
Peter Nagel
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Saturday, 20.April 2001, Munich, Germany