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Die Briefe des Ehepaares Nagel, Seite 14


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Frau

Heidemarie Lüth, MdB

Persönlich                                                                                                  Hamburg, den 05. Febr. 2001

Petitionsauschuß des Deutschen Bundestages                                               (12. Schreiben)

Platz der Republik 1

 

11011 Berlin

 

 

 

Schuldrecht. AZ.: Pet 4-14 07-401-23253, Meine diversen Schreiben

 

 

Sehr geehrte Frau Lüth,

 

obwohl ich nun schon seit August des vergangenen Jahres, zuletzt auf mein Schreiben vom 31. 12. 2000 bis zum heutigen Tage noch keine Nachricht von Ihnen erhalten habe (außer einem Aktenzeichen), soll es mich nicht daran hindern, Ihnen weiterhin zum Thema bankfinanzierten organisierten Massenbetrug skandalöse Tatsachen, die nicht nur die Banken, sondern auch unseren XI. Zivilsenat "Bankenschutzsenat" beim BGH unter seinem derzeitigen Vors. Bundesrichter Gerd Nobbe, und jetzt auch einen Bundesrichter des IX. Zivilsenat betreffen, mitzuteilen.

 

1.  Uns liegt ein internes Gutachten der Commerzbank vom 16. 06. 93 vor, in welchem im Zusammenhang mit den kreditfinanzierten überteuerten ETW's als "steuerbegünstigte Kapitalanlagen" folgende Feststellungen getroffen werden:

 

-überhöhte/aufgeblähte Verkaufspreise/Gesamtkosten (hierdurch bedingt: hoher Beleihungsauslauf und Blankoanteil).

 

-besondere Risiken: VerbrKrG mit Widerrufsrecht und Einwendungsdurchgriff (verbundenes Geschäft).

 

Weiter wird in dem Gutachten zutreffend gesagt, daß ein Ausgleich der trotz Steuerersparnis verbleibenden Unterdeckung durch den in Aussicht gestellten Wertzuwachs der Immobilie wegen des von vornherein überhöhten Kaufpreises nicht möglich ist.

 

Auf Seite 6 des bankinternen Gutachtens der Commerzbank wird dann nochmals auf das VerbrKrG eingegangen und zutreffend gesagt, daß das Widerrufsrecht und die Regel über "verbundenes Geschäft" in vollem Umfang gelten, weil der Beleihungsauslauf i.d.R. 100 % des Verkaufswertes, bzw. des Kaufpreises übersteigt.

 

Wenn die Commerzbank im Jahre 1993 bereits gewußt hat, daß die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2, Ziff. 2 VerbrKrG keine Anwendung finden kann, weil es sich wegen der gewaltigen Überfinanzierung nicht um Realkredite sondern um Personalkredite handelt, und die §§ 7+9 VerbrKrG deshalb Anwendung finden müssen, dann hat dies natürlich auch der Vors. Richter des XI. Zivilsenats, Gerd Nobbe, gewußt.

 

 

 

weiter Seite 2.

 

 

 

 

Seite 2 zum Schreiben an den Petitionsausschuß vom 05. 02. 2001

 

 

Er begeht daher zweifelsfrei Rechtsbeugung, wenn er die Auffassung vertritt (vgl. Urteil -XI. ZR 193/99-

vom 18. 04. 2000), der § 9 VerbrKrG werde auch bei der größten Überfinanzierung gemäß § 3 Abs. 2, Ziff. 2 VerbrKrG ausgeschlossen, wenn an dem überfinanzierten Kaufobjekt für das Darlehen eine Grundschuld bestellt werde.

 

Wir haben ja auch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Vors. Bundesrichter Gerd Nobbe zumindest indirekt auf der Lohnliste der Banken steht, was durch die Tatsache bewiesen wird, daß er seine Urteile auf bankennahen RWS-Seminaren in Luxushotels vermarktet, was natürlich nur mit bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Urteilen möglich ist.

 

2.  Der IX. Zivilsenat hat am 28. 09. 2000 -IX.ZR 279/99- (WM 2000/2443ff) ein Urteil erlassen, nach welchem die sog. "Funktionsverträge", durch welche es den Banken ermöglicht werden soll, bei dem von ihnen finanzierten organisierten Massenbetrug im Hintergrund zu bleiben, wegen Verstoßes gegen das Rechtberatungsgesetz nichtig sind. Es handelt sich dabei um den sogenannten "Geschäftsbesorgungsvertrag" und die von dem Geschäftsbesorger bzw. seinen Beauftragten abgeschlossenen Folgeverträge: Kaufvertrag, Darlehensvertrag und Grundschuldbestellung mit Unterwerfung der getäuschten "Anleger"/Kreditnehmer unter die sofortige Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen.

 

Selbstverständlich hat dieses Urteil bei den Banken blankes Entsetzen ausgelöst, denn, wie wir in unserem ersten Schreiben an den Petitionsausschuß vom 06. 08. 2000 bereits ausgeführt haben, können sich Banken als Kreditgeber an einem organisierten Massenbetrug nur beteiligen, wenn sie sicher sind, daß ihnen die Justiz ihren Beuteanteil belassen wird. Diese Sicherheit hatten sie bis jetzt aufgrund der bankenhörigen "Rechtsprechung" des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats unter seinem derzeitigen Vors. Bundesrichter Gerd Nobbe. Im Rechtsstreit mit einer kreditgebenden Bank ist der Kreditnehmer/Verbraucher vor dem Nobbe-Senat genau so recht- und chancenlos wie im Dritten Reich ein Staaatsbürger in einem Rechtsstreit mit der NSDAP vor dem früheren Volksgerichtshof unter dem damaligen Vors. Roland Freisler. Mit dem Urteil des IX. ZS vom 28. 09 2000 war den Banken die Gewißheit, ihre kriminellen Früchte behalten zu können, plötzlich genommen. In heller Aufregung wandten sie sich deshalb sofort an den IX. ZS und forderten ihn auf, den "Schaden", den er den Banken durch sein Urteil vom 28. 09. 2000 zugefügt hatte, wieder gutzumachen. Der Bundesrichter Dr. Ganter, der an dem Urteil mitgewirkt hat, setzte sich denn auch sofort hin und schrieb einen "wissenschaftlichen Aufsatz" (WM 2001/195f.), der mit absurden "Rechtserwägungen" zu dem von den Banken erwünschten Ergebnis kommt, daß trotz des Nichtigkeit-Urteils des IX. ZS vom 28. 09. 2000 die Darlehensverträge und die Kreditsicherungsverträge -jedenfalls für die Vergangenheit- gültig bleiben. Einen derart widerlichen und peinlichen Anbiederungsaufsatz eines höchsten deutschen Richters an die Bankenlobby hat es seit Bestehen der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Die Unterwürfigkeit des Herrn Dr. Ganter gegenüber der Bankenlobby ist nur noch vergleichbar mit der Unterwürfigkeit eines Herrn Roland Freisler gegenüber dem "Führer". Wenn man bedenkt, wie z.B. amerikanische Richter keine Hemmungen haben, dem sog. kleinen Mann auch gegenüber Weltkonzernen zu seinem Recht zu verhelfen, dann kann man sich für die deutsche Justiz nur schämen.

 

Natürlich gilt dies auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die vom Volk gewählt worden sind und deren Aufgabe es ist, die Interessen des Volkes gemäß Grundgesetz zu vertreten und für deren Belange sie sich einzusetzen haben. Davon haben wir nach nunmehr 6 Monaten intensiver Korrespondenz leider noch nichts bemerken können. Das Deutsche Volk hat nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches aufgrund einer Umerziehung durch die damaligen westlichen Alliierten die Entwicklung vom obrigkeitshörigen Untertan zu einem demokratischen Staatsbürger vollzogen. Nur die deutsche Justiz ist noch weit entfernt von einem westlichen demokratischen Standard. So wie im Dritten Reich sehr viele Richter "Büttel" der Partei gewesen sind, so haben wir heute -und leider bei unserem höchsten Gericht- Richter (z.B. Gerd Nobbe und Dr. Ganter), die man nur als "Büttel" der Bankenlobby bezeichnen kann.

 

Sehr geehrte Frau Lüth,

 

ich weiß nicht genau, wann der Petitionsausschuß entsprechend seiner Aufgabenstellung endlich mal eine Initiative ergreifen wird, geschweige, den von mir erbetenen Zwischenbericht verfasst, aber eines weiß ich genau, die große Anzahl der Opfer des bankfinanzierten organisierten Massenbetrug wird weitermachen. Eines muß dem Parlament und allen Personen oder Institutionen doch klar sein:

 

Bald sind wieder Wahlen

 

 

 

weiter Seite 3.

 

 

 

Seite 3 zum Schreiben an den Petitionsausschuß von 05. 02. 2001

 

 

 

Wer sich den auferlegten, verfassungsgemäßen Aufgaben widersetzt, hat keine Chance auf eine Wiederwahl. Ich empfehle ein Buch:

 

"Das gekaufte Parlament"

Autor: Friedhelm Schwarz

Piper-Verlag

 

 

 

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

 

 

 

Peter Nagel

 

 

 

 

 

 

 


Vielen Dank für Dein Interesse und Deine Aufmerksamkeit

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Saturday, 03. February 2001, Munich, Germany