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22081 Hamburg .
Frau
Heidemarie
Lüth, MdB
Persönlich Hamburg,
den 05. Febr. 2001
Petitionsauschuß des Deutschen
Bundestages (12.
Schreiben)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Schuldrecht.
AZ.: Pet 4-14 07-401-23253, Meine diversen Schreiben
Sehr geehrte Frau Lüth,
obwohl ich nun schon seit August des vergangenen
Jahres, zuletzt auf mein Schreiben vom 31. 12. 2000 bis zum heutigen Tage
noch keine Nachricht von Ihnen erhalten habe (außer einem Aktenzeichen),
soll es mich nicht daran hindern, Ihnen weiterhin zum Thema bankfinanzierten organisierten Massenbetrug skandalöse
1. Uns liegt ein internes Gutachten der
Commerzbank vom 16. 06. 93 vor, in welchem im Zusammenhang mit den
kreditfinanzierten überteuerten ETW's als "steuerbegünstigte
Kapitalanlagen" folgende Feststellungen getroffen werden:
-überhöhte/aufgeblähte
Verkaufspreise/Gesamtkosten (hierdurch bedingt: hoher Beleihungsauslauf und
Blankoanteil).
-besondere Risiken: VerbrKrG mit
Widerrufsrecht und Einwendungsdurchgriff (verbundenes Geschäft).
Weiter wird in dem Gutachten zutreffend
gesagt, daß ein Ausgleich der trotz Steuerersparnis verbleibenden Unterdeckung
durch den in Aussicht gestellten Wertzuwachs der Immobilie wegen des von
vornherein überhöhten Kaufpreises nicht möglich ist.
Auf Seite 6 des bankinternen Gutachtens
der Commerzbank wird dann nochmals auf das VerbrKrG eingegangen und zutreffend
gesagt, daß das Widerrufsrecht und die Regel über "verbundenes
Geschäft" in vollem Umfang gelten, weil der Beleihungsauslauf i.d.R. 100 %
des Verkaufswertes, bzw. des Kaufpreises übersteigt.
Wenn die Commerzbank im Jahre 1993 bereits
gewußt hat, daß die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs. 2, Ziff. 2 VerbrKrG keine Anwendung
finden kann, weil es sich wegen der gewaltigen Überfinanzierung nicht um
Realkredite sondern um Personalkredite handelt, und die §§ 7+9 VerbrKrG
deshalb Anwendung finden müssen, dann hat dies natürlich auch der Vors.
Richter des XI. Zivilsenats, Gerd Nobbe, gewußt.
weiter Seite 2.
Seite 2 zum Schreiben an den
Petitionsausschuß vom 05. 02. 2001
Er begeht daher zweifelsfrei
Rechtsbeugung, wenn er die Auffassung vertritt (vgl. Urteil -XI. ZR 193/99-
vom 18. 04. 2000), der § 9 VerbrKrG
werde auch bei der größten Überfinanzierung gemäß § 3 Abs. 2, Ziff. 2 VerbrKrG
ausgeschlossen, wenn an dem überfinanzierten Kaufobjekt für das Darlehen eine
Grundschuld bestellt werde.
Wir haben ja auch schon mehrfach darauf
hingewiesen, daß der Vors. Bundesrichter Gerd Nobbe zumindest indirekt auf der
Lohnliste der Banken steht, was durch die Tatsache bewiesen wird, daß er seine
Urteile auf bankennahen RWS-Seminaren in Luxushotels vermarktet, was natürlich
nur mit bankenhörigen und verbraucherfeindlichen Urteilen möglich ist.
2. Der IX. Zivilsenat hat am 28. 09. 2000 -IX.ZR
279/99- (WM 2000/2443ff) ein Urteil erlassen, nach welchem die sog. "Funktionsverträge",
durch welche es den Banken ermöglicht werden soll, bei dem von ihnen finanzierten
organisierten Massenbetrug im Hintergrund zu bleiben, wegen Verstoßes gegen
das Rechtberatungsgesetz nichtig sind. Es handelt sich dabei um den sogenannten
"Geschäftsbesorgungsvertrag" und die von dem Geschäftsbesorger
bzw. seinen Beauftragten abgeschlossenen Folgeverträge: Kaufvertrag, Darlehensvertrag
und Grundschuldbestellung mit Unterwerfung der getäuschten "Anleger"/Kreditnehmer
unter die sofortige Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen.
Selbstverständlich hat dieses Urteil bei
den Banken blankes Entsetzen ausgelöst, denn, wie wir in unserem
Natürlich gilt dies auch für die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die vom Volk gewählt worden sind und
deren Aufgabe es ist, die Interessen des Volkes gemäß Grundgesetz zu vertreten
und für deren Belange sie sich einzusetzen haben. Davon haben wir nach nunmehr
6 Monaten intensiver Korrespondenz leider noch nichts bemerken können. Das
Deutsche Volk hat nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches aufgrund einer
Umerziehung durch die damaligen westlichen Alliierten die Entwicklung vom
obrigkeitshörigen Untertan zu einem demokratischen Staatsbürger vollzogen. Nur
die deutsche Justiz ist noch weit entfernt von einem westlichen demokratischen
Standard. So wie im Dritten Reich sehr viele Richter "Büttel" der
Partei gewesen sind, so haben wir heute -und leider bei unserem höchsten
Gericht- Richter (z.B. Gerd Nobbe und Dr. Ganter), die man nur als
"Büttel" der Bankenlobby bezeichnen kann.
Sehr geehrte Frau Lüth,
ich weiß nicht genau, wann der
Petitionsausschuß entsprechend seiner Aufgabenstellung endlich mal eine
Initiative ergreifen wird, geschweige, den von mir erbetenen Zwischenbericht
verfasst, aber eines weiß ich genau, die große Anzahl der Opfer des
bankfinanzierten organisierten Massenbetrug wird weitermachen. Eines muß dem
Parlament und allen Personen oder Institutionen doch klar sein:
Bald sind wieder Wahlen
weiter Seite 3.
Seite 3 zum Schreiben an den Petitionsausschuß
von 05. 02. 2001
Wer sich den auferlegten,
verfassungsgemäßen Aufgaben widersetzt, hat keine Chance auf eine Wiederwahl.
Ich empfehle ein Buch:
"Das gekaufte Parlament"
Autor: Friedhelm Schwarz
Piper-Verlag
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
Peter Nagel

Vielen Dank für Dein Interesse und Deine Aufmerksamkeit
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Saturday, 03. February 2001, Munich, Germany