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Aufklärung Seite 15, Die Entsklavung des Bürgers


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Entsklavung des Bürgers | Korruption in der BRD


Betrug und Korruption als ganz normales amtliches Geschäftsgebarenr? Eine URL als Ergebnis auf der Suche nach Beiträgen über das Wort "Mehrparteiendiktatur". Ein Volltreffer!


Posting von KMBrandt am 04. Dezember 2001 14:44:32:

Hallo liebe Mitleser,

um weitere Missverständnisse über die wahren Begebenheiten in unserm (Un)Rechts- (Faschisten)Staat auszuräumen, hier noch einmal einige signifikante Auszüge, aus dem gestern angedeuteten Aufsatz "Entsklavung des Bürgers" von Prof. Dr. Helmut Saake.

Im 1., 2., 6. und 7. Absatz sind ausserdem auch die wesentlichen Ansätze für die Lösung unseres Problems aufgezeigt:

[...] Nicht Verbrechen oder Monstrositäten auf höchster Staatsebene sind ein Skandal für Machthaber, sondern Information und Orientierung der Öffentlichkeit über derartige Ungeheuerlichkeiten: Transparenz der Machtausübung! Die Vertuschung ihrer Verbrechen muß gewährleistet sein, dann erst sind die Herrschernaturen zufrieden! [...]

[...] Zugleich macht die Vertuschungskunst verständlich, warum der informierte und orientierte Bürger von den Machthabern als Feind angesehen wird. Das Bewußtsein des informierten und orientierten Bürgers ist nicht mehr manipulierbar: Der Bürger wird dank authentischer Kenntnis souverän! Das aber bedeutet das Ende krimineller Amtsinhaber. [...]

[...] Zugleich versetzt der so mißbrauchte Rechtsstaat die entsprechend betroffenen Bürger in eine Position, die insofern unter derjenigen der Sklaven in der Antike steht, als der antike Sklave, etwa im Römischen Reich, sein Besitztum behielt, der von den Bundesregierungen mißbrauchte Rechtsstaat hingegen das Menschenrecht des geschätzten Eigentums in den bezeichneten Fällen skrupellos und lügnerisch verhöhnt. Auch muß davon ausgegangen werden, daß das Kohl-Regime diese Verletzung des Menschenrechts auf Schutz des Eigentums mit voller Absicht und strategisch gezielt vorbereitet und verwirklicht hat. [...]

[...] Die Abgabenlast hat für gerade die wichtigsten Bevölkerungskreise wie Familien mit mehreren Kindern fast durchgängig die verheerende Konsequenz des sozialen Abstiegs oder Absturzes und der beinahe unausweichlichen Verelendung oder des Neu-Sklaventums. Werden Firmenzusammenschlüsse mit gleichzeitigem Stellenabbau zur Steigerung der Wirtschaftskraft zahlreicher, wächst das Heer der Benachteiligten und Entrechteten um so mehr. Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind in den 16 Jahren des Kohl-Regimes ausgerechnet die Familien jährlich um etwa 20 Milliarden DM zu hoch belastet worden. Gleichzeitig wurde der Wirtschaft eine Entlastung um jährlich 50 Milliarden DM zuteil. [...]

[...] Wenn einer der höchsten und angesehensten Richter der Bundesrepublik nach vierzig Jahren der Erfahrung in richterlichen Positionen "das Knobeln" als "im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil" bewertet, dürfte die in dieser Empfehlung enthaltene Kritik eines Richters an der Justiz kaum mehr zu überbieten sein. Letztlich wird damit dem rechtsuchenden Bürger der Abschied von der Justiz nahegelegt. [...]

[...] Letztlich ist jeder Bürger selbst gefordert, kreativ zu sein und legale Maßnahmen zu ergreifen, die ihn aus der schier unüberschaubaren Entmündigung durch Hyperbürokratien und universale Regelungsexzesse herausführen sowie von der politischen Versklavung durch die Mehrparteiendiktatur und den Korruptionstotalitarismus befreien. [...]

[...] Verwirklicht der Bürger seine Freiheit nicht selbst, wird er entmündigt bleiben. Der Staat als Obrigkeit oder Mehrparteiendiktatur hat kein Interesse daran, den Bürger als Untertan aus der Unfreiheit zu entlassen. Es muß das Ethos des Bürgers bleiben, seine Freiheit gegen Hyperbürokratien und universale Bevormundung namens Globalisierung zu verteidigen. - Schützt der Bürger seine eigene Freiheit nicht mehr, wird er auch die seines Nächsten nicht mehr schützen. Dann zerbricht eine der Säulen der abendländischen Zivilisation [...]

Man sollte es bei Gelegenheit ganz gelesen haben:

Quelle: http://www.efv-ag.de/referat3.htm (aussgerechnet ein Finanz und Vermögensberatungsunternehmen) oder im folgenden Artikel auf dieser Seite

mfg
KMB



DIE ENTSKLAVUNG DES BÜRGERS

 

Daß der Staat die Übersicht über sein eigenes administratives Handeln und seine in Verwaltungsvorgängen tätigen Beamten verliert, ist - wenn überhaupt - meist nur mit sensibler Verhaltenheit in den Massenmedien thematisiert worden. Erst als Bundeskanzler Helmut Schmidt seine schroffe Kritik am Bundesnachrichtendienst in die Öffentlichkeit gelangen ließ und die Effizienz dieses Geheimdienstes dahingehend verspottete,. daß die Lektüre der NEUEN ZÜRICHER ZEITUNG das Studium der Berichte aus Pullach überflüssig mache, verlautbarten Erwägungen dergestalt, daß der Sinn des Bestehens und der kostspielige Unterhalt mehrerer Geheimdienste nebeneinander bestritten wurde. Auch in Publikationen wurde der Wert der geheimdienstlichen Arbeit angezweifelt, zumal nicht selten "Leerlauf" auf den unterschiedlichen Ebenen zu verzeichnen sei. Kritisiert wurde die strategisch gezielte Geheimhaltung von Arbeitsvorgängen der Dienste den jeweiligen Parallelbehörden gegenüber. Bekannt wurde dabei, daß dieselbe Abschottung auch innerhalb der Geheimdienste von Abteilung zu Abteilung oder Arbeitsgruppe zu Arbeitsgruppe verfolgt werde bzw. üblich sei. So erklären sich leicht Doppel- und Dreifach-Aktionen, mehrfache Wiederholungsvorgänge sowie deren umfassender Mißbrauch - etwa derart, daß Mitarbeiter ältere Informationen umfrisieren und mit neueren Bagatellen mischen, so aufbereitete Nachrichten spezifischen Detekteien, an denen sie selbst Beteiligungen besitzen, zuspielen und dann entweder an das eigene Haus oder an die Paralleldienste weiterverkaufen. Da sie als interne Kenner mit den Mängeln der Kontrolle in der eigene Behörde bestens vertraut sind, wird für sie die Ausnutzung der lückenhaften oder inexistenten Übersicht des Dienstherrn ein lukratives Geschäft. Dem Bürger als Außenstehendem fehlt jede authentische Kenntnis dieser vom Dienstgeheimnis geschätzten Praktiken, so daß er mühelos über Legalität oder Kriminalität behördlicher Handlungen oder Eigenmächtigkeiten irregeführt, getäuscht oder nach Belieben manipuliert werden kann.

Aufschlußreich darf die Apologetik heißen, die der frühere Koordinator der Geheimdienste, Bernd Schmidtbauer, inzwischen intensiv der Öffentlichkeit entschwunden, der journalistischen Kritik entgegenbrachte, als er mit der Feststellung konfrontiert wurde, etwa 95 % der Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes seien überflüssig, weil ihre Tätigkeit meist nur in Zeitungslektüre bestehe. Dazu Schmidtbauer: "Um langfristige Tendenzen feindlicher Spionage aufspüren und herauspräparieren zu können, (sei) die beständige Auswertung auch allgemein zugänglicher Informationen notwendig!" Zeitungslektüre als Berufsarbeit "hochkarätiger Beamter"! Daß Schmidtbauer mit seiner dürftigen Ausflucht letztlich Helmut Schmidts Entwertung der Effizienz des Bundesnachrichtendienstes schlagend bestätigte, scheint dem früheren Koordinator wohl entgangen zu sein.

Diese und vergleichbare Mißstände in der Administration profitieren davon, daß beim Bürger weithin Unkenntnis und daher schier unbegrenztes Vertrauen oder aufgrund der von Amtsinhabern praktizierten Dienstverschwiegenheit eine perfekte Orientierungslosigkeit des Bürgers, strategisch gezielt verhängt, vorausgesetzt werden kann. Unkenntnis aber und fehlende Orientierung machen den Bürger durch die jeweils Sachkundigen beeinflußbar oder von ihnen abhängig und bedingen im Extremfall sogar intellektuelle Manipulierbarkeit oder geistige Unfreiheit. Derartige Fehlentwicklungen widersprechen den Grundsätzen der Demokratie elementar.

Während jedoch die strukturellen und organisatorischen Mißstände der Unkontrollierbarkeit und Unbeherrschbarkeit von Administrationseinheiten oftmals unausweichliche Folgen der Herausbildung von Mammutbehörden und Hyperbürokratien darstellen, müssen Formen beabsichtigter Konfusion und Intransparenz als bewußte und angestrebte Administrationskriminalität angesehen werden. Horrende Beispiele dafür sind der Zwick-Skandal in Bayern, die verfassungswidrige Ausübung eines unzulässigen Zweitamtes durch die bayerischen Ministerpräsidenten Strauß und Streibl, der Agentenskandal im Bundeskanzleramt und die Legalisierung der stalinistischen Enteignungsverbrechen von 1945 bis 1949 oder später - durch die Regierung Kohl.

Obwohl verschiedene bayerische Finanzbeamte den Fall des größten Steuerschuldners im Freistaat, des Dr. med. Zwick, korrekt erfaßt hatten, wurde ein wesentlicher Komplex dieses Skandals durch die künstliche Kompetenzstreiterei zweier bayerischer Staatsanwaltschaften in die Verjährung manipuliert, während der umfassendere Mißstand des Steuerverfahrens in Höhe von ungefähr 70 Millionen DM einer rascheren Erledigung entzogen wurde, indem der damalige bayerische Finanzminister Tandler den sachbearbeitenden Finanzbeamten, der ihn, Tandler, als zuständigen Minister mit diesem Gravamen vertraut machen wollte, mit stimmgewaltigem Mißmut aus dem ministeriellen Amtszimmer vertrieb, um formal seine "Unkenntnis" des Falles Zwick entsprechend der Anweisung des damaligen Ministerpräsidenten Streibl ("Halt Dich da raus !") aufrechterhalten zu können.

Da Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber nach der Aufdeckung zahlreicher "Geschäftstüchtigkeiten" und Erstaunlichkeiten der Wahrnehmung der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten durch seinen Amtsvorvorgängers Strauß, offenbar darüber konsterniert war, gerade in das Amt des Ministerpräsidenten eingeführt mit der Tatsache konfrontiert zu werden, daß seine Amtsvorgänger Strauß und Streibl ein verfassungsrechtlich unzulässiges Zweitamt über Jahre hin bedenkenlos ausgeübt und insofern fortgesetzt die Landesverfassung gebrochen hatten, um dank dieses Amtsprivilegs der Mißachtung der Verfassung, Einkünfte wohl in Millionenhöhe beziehen zu können, wies er, Stoiber, die Übernahme des verfassungsrechtlich unzulässigen Zweitamts strikt zurück und unterbreitete diese Ungeheuerlichkeit - die fortgesetzten Verfassungsbrüche seiner Amtsvorgänger - der Öffentlichkeit (SPIEGEL 11/1994).

Ausschließlich dank dieser Information, über die wohl nur der Ministerpräsident verfügte und die nur er der Allgemeinheit mitteilen konnte, wurde dem Bürger die Ignoranz über die Amtsführung der betreffenden beiden Ministerpräsidenten genommen, so daß ein sehr begrenztes, jedoch außerordentlich wichtiges Faktum höchster Regierungskriminalität dem Bürger einen authentischen Einblick in die politische Realität der Macht und damit des Straußismus in Bayern bekannt wurde, dem Bürger also dank der Information durch Ministerpräsident Stoiber eine genuine Orientierung zur Wirklichkeit der Strauß-Diktatur gewährt wurde (STERN 17/1994)!

Über Stoiber brach unverzüglich ein Sturm der Empörung durch Parteifreunde herein. Nicht die Monstrosität der fortgesetzten Verfassungsbrüche erregte den Zorn der Parteigewaltigen wie des damaligen CSU-Vorsitzenden und Bundesfinanzministers, denn Verfassungsbrüche sind offensichtlich ein beliebtes, natürliches und übliches Amtsprivileg, sondern die "Ungeheuerlichkeit", daß Ministerpräsident Stoiber den Bürgern diesen notwendigen Einblick in die Authentizität des Straußismus ermöglicht hatte. Mit anderen Worten: Nicht Verbrechen oder Monstrositäten auf höchster Staatsebene sind ein Skandal für Machthaber, sondern Information und Orientierung der Öffentlichkeit über derartige Ungeheuerlichkeiten: Transparenz der Machtausübung! Die Vertuschung ihrer Verbrechen muß gewährleistet sein, dann sind es die Herrschernaturen zufrieden! Dafür eignet sich optimal die Amtsüblichkeit der Aktenvernichtung: "QUOD NON EST IN ACTIS, NON EST IN MUNDO" - ein bekanntlich von Strauß erstaunlich oft zitiertes Sprichwort (SPIEGEL 30 + 31/1996).

Zugleich macht die Vertuschungskunst verständlich, warum der informierte und orientierte Bürger von den Machthabern als Feind angesehen wird. Das Bewußtsein des informierten und orientierten Bürgers ist nicht mehr manipulierbar: Der Bürger wird dank authentischer Kenntnis souverän! Das aber bedeutet das Ende krimineller Amtsinhaber. OBOEDIENTIA FACIT IMPERANTEM: Der Gehorsam ermöglicht den Herrscher! Dank Information wird der Bürger ermächtigt, den Machthaber als unwürdigen und illegitimen Kommandierer zu durchschauen und ihm den Gehorsam zu verweigern.

Durch die Verhaftung des Agenten der Bundesregierung Werner Mauss, der als "Fachmann" für Entführungsfälle besonders in Lateinamerika galt, brachte die kolumbianische Regierung einen Fall ins Rollen, der für Kolumbien ein besonders großes Ärgernis darstellte, weil die dortigen Behörden den dringenden Verdacht besaßen, Mauss wähle aufgrund geheimer Zusammenarbeit mit der Rebellenbewegung die Opfer aus, deren Entführung durch die Rebellen und deren spätere Befreiung durch Mauss auf der Grundlage der Zahlung von Millionenbeträgen die Logistik einer Kriminalitätskoordinierung aufweise. Indem die kolumbianische Regierung authentische Fotos an die Öffentlichkeit brachte, die Mauss mit seiner Ehefrau vor einer umfangreichen Sammlung falscher Pässe abbildeten - allesamt vom Bundeskanzleramt dem Agenten zwecks Vortäuschung der jeweils aktuell notwendigen "neuen", d.h.: falschen Identität im Entdeckungsfall zur Verfügung gestellt -, wurde der Allgemeinheit bekannt, welche dubiosen Machenschaften im Kanzleramt der Ära Kohl amtsüblich waren - die Massenproduktion falscher Pässe, wie man sie eigentlich nur von Menschenschmugglern, Schlepperbanden oder aus der Terroristenszene kannte. Während die kolumbianische Regierung international die Schuldhaftigkeit des Agenten Mauss propagierte, beteuerte die Bundesregierung seine Unschuld - auch noch zu einem Zeitpunkt, als der Führungsoffizier des Mauss diesen Agenten als "nicht führbar" öffentlich vorgestellt und einen genuinen Bericht über seine ruchlosen Praktiken vorgetragen hatte, um darin die Verantwortlichkeit höchster Stellen zu zeigen, durch die der illegitime Handlungsspielraum des Agenten für geradezu unbegrenzte Machenschaften gesichert werde (WELT 9. Dezember 1996)!

Dank seiner exorbitanten Gewinne aus den "Befreiungsaktionen" errichtete sich Mauss eine festungsartige Anlage in Rheinland-Pfalz, in der er ungezählte Beweismittel hortete, die wichtigste Persönlichkeiten belasten oder enttarnen könnten. Nachdrücklich forderte Mauss den Einsatz höchster Stellen für seine Freilassung durch die kolumbianische Regierung aus der von ihr verfügten Haft. Er decouvrierte niemanden und wurde daher schließlich von den kolumbianischen Behörden freigelassen. Am resoluten Engagement des damaligen Geheimdienst-Koordinators im Bundeskanzleramt Schmidtbauer wurde kenntlich, welche Bedeutung die Bundesregierung der Lösung dieses "Problemfalles" beimaß. Nicht ausgeschlossen werden sollte, daß Mauss aufgrund seines "Spezialwissens" und seiner Sammlung von Dokumenten ebenfalls authentische Beweismittel über das tatsächliche Privatvermögen etwa des damaligen Bundeskanzlers besaß, das sich einer außerordentlichen Geheimhaltungsintensität erfreut (WELT 14. April 1997 und LIECHTENSTEINER VOLKSBLATT 14. August 1996)

Tatsache jedenfalls ist, daß ausschließlich infolge der Information der Öffentlichkeit durch die kolumbianische Regierung und ihrer Entschlossenheit, Einmischungen nach Art der "Vermittlungsdienste" des Agenten Mauss nicht hinzunehmen, sondern dagegen mittels weltweit bekanntgegebener Enttarnung einzuschreiten, die unvorstellbaren Praktiken im Bundeskanzleramt auch in der Bundesrepublik ruchbar wurden und dem Bürger die Veranlassung gewährten, einer vertrauensunwürdigen Regierung definitiv das Vertrauen zu entziehen. An diesem Agentenskandal im Bundeskanzleramt wird ersichtlich, daß ein seinem Führungsoffizier außer Kontrolle geratener Agent wegen der Gleichgültigkeit oder Verluderung des Rechtsbewußtseins im Machtzentrum gerade deshalb für das eine oder andere Regierungsmitglied besonders interessant und wertvoll sein kann.

Von ganz einzigartiger Monstrosität qualifiziert wird der Megaskandal der Legalisierung stalinistischer Enteignungen auf dem früheren Territorium der heutigen neuen Bundesländer in der Zeit von 1945 bis 1949 und teilweise auch noch danach. Bekanntlich hat das System Kohl, in dem der Straußismus zu seiner Höchstform ausgewachsen war, die sogenannte "Bodenreform" nachträglich anerkannt und seinerseits ihre Aufrechterhaltung als Bedingung des Beitritts der damaligen DDR zum Grundgesetz ausgegeben. Weder die USA noch Großbritannien oder Frankreich, auch nicht die damalige DDR und sogar nicht einmal die Sowjetunion haben die Wahrung der stalinistischen Enteignungen von 1945 bis 1949 zur Bedingung der Wiedervereinigung gemacht (FAZ 3. März 1998).

Vielmehr haben sowohl der sowjetische Staatspräsident Gorbatschow und sein Außenminister Schewardnadse (FAZ 17. März 1998 + ENTEIGNUNGEN 45/49) als auch der amerikanische Präsident Bush und sein Außenminister Baker wie auch der bundesdeutsche Außenminister Genscher permanent bestätigt, die Sowjetunion habe zu keinem Zeitpunkt die Wiedervereinigung Deutschlands von der Aufrechterhaltung der stalinistischen Enteignungen abhängig gemacht. Die Unterstellung der Bedingung für die Zustimmung der Sowjetunion zum Zusammenschluß der beiden deutschen Staaten geht hingegen auf die Strategie des Kohl-Regimes zurück, aus dem Verkauf des Volkseigentums der DDR, soweit es sich um die besagten stalinistischen Enteignungen handelt, die Erlöse für die Finanzierung der Kosten der Wiedervereinigung zu erzielen. Mithin hat die Kohl-Administration fortgesetzt die Öffentlichkeit belogen und das Bundesverfassungsgericht, das diese offensichtliche Lüge wohl nur allzugern akzeptiert hat, manipuliert. Als exzeptionell perfide kommt jedoch hinzu, daß die CDU, die größte Partei der damaligen Regierungskoalition, über etwa vierzig Jahre hin ihre verfassungsrechtliche Unanfechtbarkeit damit unter Beweis stellte, daß sie stets wieder beteuerte, das stalinistische Unrecht werde niemals anerkannt und dürfe keinen Bestand haben. Nachdem die Kohl-Regierung jedoch auf der Grundlage des Einigungsvertrages in den Besitz des DDR-Volkseigentums gelangt war, hat sie nicht nur die vormaligen CDU-Beteuerungen ruchlos "über Bord geworfen", sondern sogar eine hyperstalinistische Räubermentalität an den Tag gelegt, indem das Kohl-Regime durch rückwirkende Gesetzesregelungen nicht-enteignete Besitztümer - über die stalinistische Enteignungskriminalität hinaus - nachträglich enteignete und seiner Staatshehlerei unterwarf. Im Gegensatz dazu haben die Stalinisten bzw. Ex-Stalinisten tätige Reue geleistet, indem sie ihr vormaliges Unrecht durch den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation oder durch den Militäroberstaatsanwalt in Moskau annullierten und Tausenden von deutschen Opfern des Stalinismus’ durch Rehabilitierungsverfahren ausdrücklich ihr Recht wiederherstellten bzw. die den Opfern zugefügten Enteignungen für nichtig erklärten. Während also die Stalinisten sich von ihrer Kriminalität durch tätige Reue abwandten und auf Wiedergutmachung bedacht waren, verriet das Kohl-Regime dreist und schurkenhaft seine früheren hehren Grundsätze des Widerstandes gegen das stalinistischen Unrecht, indem es das Enteignungsräubertum der Stalinisten durch Mißbrauch der Instrumente des demokratischen Rechtsstaats durch nachträgliche Enteignungen noch überboten. Mithin stand das Kohl-Regime moralisch besonders tief unter den Stalinisten, weil es eine notwendige Rechtsposition ruchlos preisgab und das stalinistischen Enteignungsräubertum, das die Stalinisten jetzt bereuen, noch ausweitete und übertraf, ja nicht einmal die vom obersten Gericht der DDR anerkannten Besitztumsverhältnisse respektierte. Die Verruchtheit des Kohl-Regimes stellte also entsprechend alle früheren kommunistischen Diktaturen des Ostblocks noch in den Schatten.

Unlängst hat das amerikanische Repräsentantenhaus mit seiner Resolution 562 vom 12.10.1998 die Nachfolgeregierungen der vormaligen Enteignungsstaaten ultimativ aufgefordert, endlich die Restitution der Besitztümer, die den stalinistischen Enteignungen zum Opfer gefallen waren, zu leisten. Die Resolution 562 besitzt für die Bundesrepublik unvergleichlich virulentere Aktualität, als das Kohl-Regime und die jetzige Bundesregierung durch Anwendung der Rückwirkungsregelung unverändert Enteignungen vornehmen, aufrechterhalten oder vollenden, wie die Staatshehlerei dokumentiert!

Zugleich versetzt der so mißbrauchte Rechtsstaat die entsprechend betroffenen Bürger in eine Position, die insofern unter derjenigen der Sklaven in der Antike steht, als der antike Sklave, etwa im Römischen Reich, sein Besitztum behielt, der von den Bundesregierungen mißbrauchte Rechtsstaat hingegen das Menschenrecht des geschätzten Eigentums in den bezeichneten Fällen skrupellos und lügnerisch verhöhnt. Auch muß davon ausgegangen werden, daß das Kohl-Regime diese Verletzung des Menschenrechts auf Schutz des Eigentums mit voller Absicht und strategisch gezielt vorbereitet und verwirklicht hat. Der Chefunterhändler der letzten DDR-Regierung, Professor Dr. Günter Krause, legte öffentlich dar, daß die Bundesregierung in den damaligen Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 hinsichtlich der Frage der Enteignungen den Begriff "Entschädigung" durch den Terminus "Ausgleichsleistungen" ersetzt zu sehen wünschte. Darauf habe sich die DDR-Delegation eingelassen (WELT 2., 4. und 24. Februar 1999)! Im nachhinein muß jedoch festgestellt werden, daß sie darauf hereingefallen ist, denn mit dem Begriff "Ausgleichsleistungen" eröffnete sich die Kohl-Regierung die Möglichkeit weitgehender Willkür, von der sie menschenverachtenden Gebrauch machte.

Die Perfidie, deren sich das Kohl-Regime im Zusammenhang mit den stalinistischen Enteignungen befleissigte, darf indes nicht als unvermeidliche Maßnahme im Sinne einer "totalen Ausnahme" gesehen werden, sondern charakterisiert die Herrschafts- oder Staatsform des Kohlismus’ grundsätzlich. Das verdeutlicht besonders eindrucksvoll die in den 16 Jahren der Kohl-Machthabung sich flächendeckend als Systemkonstituens herrschende Megakorruption. Von daher ist die entsprechende Mißwirtschaft in der von Kohl mit allen Mitteln geförderten Europäischen Union nicht verwunderlich, sondern eine unabwendbare Folge und konsequente Notwendigkeit. Da die Bundesrepublik jährlich etwa 22 Milliarden DM an Überschuß in die "gemeinsame EU-Kasse" zahlte, ermöglichte Bonn eine der gigantischsten Korruptionsakkumulationen der Welt. - Der "Bericht der Fünf Weisen" gelangte zwar zu vernichtenden Beurteilungen der EU-Kommission und ihrer Bürokratie, er dürfte allerdings nicht einmal die sprichwörtliche "Spitze des Eisbergs" erfaßt haben (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG 17. März 1999).

Wie am Paradigma der Madame Cresson ersichtlich ist, können meist nur "unerhebliche Bagatellen" eruiert werden, deren Vertuschung niemandem größerer Mühe wert war. Die wirklich interessanten Korruptionsdimensionen im zwei-, drei- und vierstelligen Millionenbereich unterliegen einer solch "gewissenhaften Juristifikation", daß selbst überragende Fachleute keine Beanstandungen entdecken können. Dazu wären allenfalls sachkundige Mitarbeiter mit authentischen Kenntnissen fähig, die jedoch die Enttarnung der Administrationskriminalität nur um den Preis der Verletzung des Dienstgeheimnisses und also des Verlustes ihrer Position samt Amtsprivilegien leisten können. Zuhöchst verdienstvoll muß daher die Entschlossenheit des niederländischen EU-Beamten Paul van Buitenen genannt werden, der die Exzesse des hyperbürokratischen Gangstertums nicht mehr ertragen wollte und die Öffentlichkeit informierte.

In der Regel werden jedoch vor allem Verläßlichkeit und Amtsverschwiegenheit so brutal durchgesetzt, daß jeder mögliche Zeuge keinen Zweifel am Verhängnis hat, das ihn trifft, wenn er die gebotene Kollegialität, Solidarität und Loyalität verletzt. Oftmals lautet der fachkundige Rat, daß die gerichtliche Nachweisbarkeit nicht zu leisten sei. Sollte das wider Erwarten dennoch einmal möglich sein, werden völlig unstreitig rechtsstaatliche Instrumente wie Erlasse, Beschlüsse oder Gesetzgebungsverfahren eingesetzt, so daß im nachhinein jede Angriffsfläche geglättet wird. Am Moksel-Skandal, bei dem es sich lediglich um eine "Kleinst-Peanut" in Höhe von 300 Millionen DM handelte, kann diese Legalisierungskunst als "Vollendung der Verwirklichung des Rechtsstaats" mustergültig vorexerziert werden. Infolgedessen besteht für die Machthaber immer wieder die Möglichkeit, Legalität und Rechtsstaatlichkeit mit perfekter Ästhetik vorzuheucheln, so daß der Bürger, der bis unter sein Existenzminimum ausgeplündert und unter das (soziale) Niveau des antiken Sklaven abgeschichtet wird, nicht einmal ahnen oder gar erkennen kann, bis zu welchen Exzessen der Menschenverachtung und Menschenrechtsverhöhnung die Amtsinhaber ihn irreführen, täuschen, belügen, intellektuell entmündigen, entwürdigen und der notwendigsten Orientierung berauben. Können die Machthaber den Bürger wirtschaftlich nicht disziplinieren, das heißt: ruinieren, verbleibt immer die Chance, Orientierungslosigkeit über ihn zu verhängen. Oft läßt sich beides für die Amtsinhaber auch leicht verknüpfen, wie der gegenwärtige Zustand der Steuergesetzgebung zeigt.

Die Abgabenlast hat für gerade die wichtigsten Bevölkerungskreise wie Familien mit mehreren Kindern fast durchgängig die verheerende Konsequenz des sozialen Abstiegs oder Absturzes und der beinahe unausweichlichen Verelendung oder des Neu-Sklaventums. Werden Firmenzusammenschlüsse mit gleichzeitigem Stellenabbau zur Steigerung der Wirtschaftskraft zahlreicher, wächst das Heer der Benachteiligten und Entrechteten um so mehr. Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind in den 16 Jahren des Kohl-Regimes ausgerechnet die Familien jährlich um etwa 20 Milliarden DM zu hoch belastet worden. Gleichzeitig wurde der Wirtschaft eine Entlastung um jährlich 50 Milliarden DM zuteil. Großkonzerne, die vor Jahren noch erheblich zum Steueraufkommen beitrugen, sind inzwischen praktisch von Steuern befreit. Multimillionäre und Milliardäre zahlen keine Steuern. Dem Lohnempfänger hingegen wird die Steuer "prophylaktisch" sogleich abgezogen!

Durch die Konfusion des Dschungels der Steuergesetze können auch Fachleute nicht mehr hindurchdringen. Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog, Jura-Professor und Grundgesetzkommentator, gestand öffentlich, daß auch er selbst die Steuergesetze nicht mehr überblicke. Eine grundlegende Steuerreform sei notwendig.

Bereits im Jahr 1982 hat Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Willi Geiger aufgrund der Fehlentwicklungen in der Justiz folgende Schlußfolgerung gezogen: "Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil." Das heißt in allem Ernst: "Unter den in der Bundesrepublik Deutschland obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär" (DEUTSCHE RICHTERZEITUNG 9/1982).

Wenn einer der höchsten und angesehensten Richter der Bundesrepublik nach vierzig Jahren der Erfahrung in richterlichen Positionen "das Knobeln" als "im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil" bewertet, dürfte die in dieser Empfehlung enthaltene Kritik eines Richters an der Justiz kaum mehr zu überbieten sein. Letztlich wird damit dem rechtsuchenden Bürger der Abschied von der Justiz nahegelegt. Für die staatliche Administration auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene muß - mutatis mutandis - dieser Ratschlag in noch höherem Maße gelten: Nachgerade ist dem Bürger die Auswanderung zu empfehlen. Daß im heutigen Deutschland der Bürger offenbar nicht einmal den "hohen Stand" eines antiken Sklaven genießt, eröffnet die Feststellung des Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Hans Herbert von Arnim, der eine besonders krasse Entmündigung der Bürger bzw. des Volkes beklagt: "Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wahrheit nichts zu sagen. Besonders kraß ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten Entscheidungen fallen." STAAT OHNE DIENER (1993) S. 335!

Bereits 1986 hat die junge Generation in Bayern, der dafür vorzüglichste Wertschätzung gebührt, vom damaligen Ministerpräsidenten Glasnost und Perestroika gefordert. Mithin hielt die bayerische Jugend das Strauß-Regime für ein breschnewistisches oder spätstalinistisches System, das mit den Ideen Gorbatschows zu demokratisieren sei. In der Tat ist totale Transparenz eine optimale Kondition für Demokratie und damit für die Beendigung der besonders krassen Entmündigung des Bürgers in der Bundesrepublik, für die Befreiung des Bürgers aus dem politischen Sklavenstand zum Entscheidungsträger. Das politische Handeln auf allen Ebenen ist einer weitestgehenden oder allumfassenden Öffentlichkeit zuzuführen: Der gläserne Abgeordnete, der gläserne Amtsinhaber bis "hinauf" zum gläsernen Minister, Bundeskanzler und Bundespräsidenten sind erforderlich. In einer Demokratie müssen Immunität oder Mehrfach-Immunität und Dienstgeheimnis oder Amtsverschwiegenheit grundsätzlich unzulässig heißen. Lediglich seltene Ausnahmefälle sind auf der Grundlage plebiszitärer Entscheidung zu genehmigen. Dem Bürger ist auf allen Ebenen der Primat durch Volksentscheide verfassungsrechtlich zu sichern. Alle gewählten Amtsinhaber müssen vom Bürger durch Plebiszite abgesetzt werden können. Das Volk muß das Recht besitzen, das Vermögen krimineller oder hochverräterischer Amtsinhaber zu konfiszieren. Spitzenpolitiker oder Mafiabosse, die ihr Vermögen nicht erklären oder seine Herkunft nicht als legal erweisen können, sind entsprechend per Plebiszit zu enteignen. Dem Bürger ist umfassender Einblick in Herrschaftswissen und Regierungsüblichkeiten sowie Amtsprivilegien der Machthaber zu gewähren. Das Volk ist stets wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig über das regierungsamtliche Handeln zu informieren. Optimale Orientierung des Bürgers hinsichtlich aller Staatsvorgänge, vor allem der Gesetzgebungsverfahren, und seiner, des Bürgers, geänderten oder verbesserten Rechte ist fortlaufend zu garantieren.

Bürgerinitiativen haben durch engagiertes Handeln bereits beachtliche Erfolge erzielt. So hat die Hamburger Studentengruppierung "Mehr Demokratie in Hamburg" (VOLKSBEGEHREN 9.-23. März 1998) einen solchen Zuspruch in der Öffentlichkeit gefunden, daß der Senat fast schon das Ende des Parlamentarismus eingeläutet hörte. Um die studentisch getragene Bürgerinitiative zu blockieren, unternahm der Senat eine Konkurrenzaktion, als wolle auch er eine umfassende Gesetzesgrundlage für Plebiszite schaffen. Diese Sabotagemaßnahme führte zu allgemeiner Verwirrung und gezielter Konfusion, so daß die studentische Aktion zwar ein sensationelles Ergebnis aufzuweisen hatte, indes um wenige Stimmen - die Parallel-Initiative des Senats, deren Besonderheit und Heimtücke kaum erkennbar, hatte einen Teil der Zustimmung für Plebiszite angezogen - den entscheidenden Erfolg verfehlte.

In Bayern errang die Bürgerinitiative zur Abschaffung des Senats des Freistaates so weitgehend die Zustimmung der Bürger, daß die Beseitigung dieses "Verfassungsorgans", welches sich der Qualifikation erfreute, überflüssiger als ein Kropf zu sein, auf Anhieb glückte.

Diese Beispiele zeigen, daß schon in der Gegenwart - trotz Heimtücke und Irreführungsstrategien der Machthaber - Bürgerinitiativen erfolgreiche Aktionen planen, einleiten und durchführen können. Entsprechend sind von allen plebiszitären Ansätzen aus, soweit sie als sinnvolle, demokratische Fortschritte anerkannt werden müssen, die der Bürger zwecks Wiedererlangung seiner Freiheit als Souverän vornimmt, um Initiativen zu ergreifen, die durch Eingaben oder Anträge an parlamentarische Petitionsausschüsse auf Landes- und Bundesebene sowie an die zuständigen Ressortminister oder Dienststellen Volksbegehren und Volksentscheide thematisieren und zur politischen Dauerforderung erheben. Diskussionsforen mit diesen Zweckbestimmungen werden bereits eingerichtet, so daß sich die Frage der Unterstützung oder Mitwirkung stellen kann. Letztlich ist jeder Bürger selbst gefordert, kreativ zu sein und legale Maßnahmen zu ergreifen, die ihn aus der schier unüberschaubaren Entmündigung durch Hyperbürokratien und universale Regelungsexzesse herausführen sowie von der politischen Versklavung durch die Mehrparteiendiktatur und den Korruptionstotalitarismus befreien. Die plebiszitäre Abschaffung des bayerischen Senats dokumentiert eine Erfolgsgarantie: Der Bürger kann durch Beharrlichkeit und Entschlossenheit dem Leviathan namens Parteien-Staat beikommen und Verfassungsorgane schaffen, abschaffen oder gestalten! Verwirklicht der Bürger seine Freiheit nicht selbst, wird er entmündigt bleiben. Der Staat als Obrigkeit oder Mehrparteiendiktatur hat kein Interesse daran, den Bürger als Untertan aus der Unfreiheit zu entlassen. Es muß das Ethos des Bürgers bleiben, seine Freiheit gegen Hyperbürokratien und universale Bevormundung namens Globalisierung zu verteidigen. - Schützt der Bürger seine eigene Freiheit nicht mehr, wird er auch die seines Nächsten nicht mehr schützen. Dann zerbricht eine der Säulen der abendländischen Zivilisation: DILIGES PROXIMUM TUUM SICUT TEIPSUM (Matth. 22, 39).

Prof. Dr. Helmut Saake

Eckerkamp 30, 22391 Hamburg

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Thusday, 18. Oktober 2001, Munich, Germany