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vom Unser
Zeichen Rufnummer Datum
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XX 089/693
xxx xx 15.09.1998
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Betreff: Geschädigter einer fehlfinanzierten Immobilie / Imobilienvertriebsbetrug
/ Rückabwicklung
Sehr
geehrte Herr / Frau Rechtsanwalt,
ich habe Ihre Adresse von der
Adressenliste der Aktion Solidarität aus dem Internet und wende mich nun an
Sie da ich dringend juristische Hilfe
für meinen Fall benötige. Ich bin seit 27.10.1996 in einer Umschulungsmaßnahme,
mein Geld ist seit 06.1997 alle, die Banken drohen mir zwischenzeitlich mit
Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung und ich bin bisher leider nur
auf Anwälte gestoßen die entweder nicht in der Lage waren mir zu helfen, oder
die Notwendigkeit nicht erkannten.
Ich
schildere nun hiermit eine Übersicht über den Vorfall:
Ich
habe mich im Januar 1996 von einem Bekannten, Christoph Jodl, der sich als
Finanzierungsberater bezeichnet und Angestellter eines Immobilien Vertriebsbüros
war, dazu überreden lassen eine 1 Zimmer mit ca 38qm Wohnung in Aachen zu
kaufen. Diese Immobilie war ein Neubau, und laut Angaben bereits vollständig
vermietet.
Das Objekt wurde vollständig
durch einen Bankkredit in Höhe von 139.000 DM der Nürnberger Hypothekenbank
und einen Bankkredit in Höhe von 30.000 DM von Securenta finanziert. Es war
alles Notariell beglaubigt, und die Bank gab sich damit zufrieden die Immobilie
allein als Bürgschaft anzunehmen. Für den Fall ausfallender Mietzahlungen
wurde eine Mietgarantie vereinbart, die Bestandteil des Kaufvertrages war.
Da ich, wie oben erwähnt, den Vermittler persönlich kannte, brauchte ich tatsächlich
keine Provision zahlen und bekam den Bauträgerrabatt in Höhe von DM 15.000
DM. Die Finanzierung der Wohnung hätte bei ordnungsgemäßer Vermietung eine
monatliche Belastung von ca. 220,00 DM bedeutet. Unter diesen Bedingungen
entschloss ich mich tatsächlich die Wohnung zu kaufen. Als Bauträger und Verkäufer
galt vertraglich ein Firmenkonsortium Namens IHV/RIV in Aachen. Vertrieben
wurde des gesamte Objekt von dem Vermittler.
Seit Juni 1996 bin ich rechtmäßiger
Besitzer dieser Immobilie.
Die ersten Mietzahlungen hätten
im Juli 1996 erfolgen sollen, wurden aber nur zum Teil überwiesen. Laut Auskunft
der zuständigen Hausverwaltung läge es daran das die Überweisungen automatisch
durchgeführt würden und die Daten noch nicht vollständig erfasst worden seien.
Als die Mietzahlungen im September vollständig zum erliegen kamen, hieß es
plötzlich das die Wohnung gar nicht vermietet sei und der Mietgarantiegeber
Konkurs angemeldet habe. Eine Woche später unterrichtete ein Rundschreiben
des Vertriebes in München die Käufer über den vermutlichen Konkurs des Mietgarantiegebers
und empfahl, sich an den Anwalt des Vertriebsbüros zu wenden. Ich wandte mich
an diesen Anwalt, aber dieser konnte auch nur sagen das man ohne Aussicht
auf Erfolg gegen den Mietgarantiegeber klagen könne, diesen Prozess auch gewinnen
würde, aber das Geld wohl kaum zurück bekäme.
Ich beauftragte diesen Anwalt
vorerst mit der Räumungsklage. Das einzige was ich von diesem jedoch erfuhr,
waren zwei unsinnige, falsche und überhöhte Rechnungen und später eine korrigierte
Rechnung die dann das Sozialamt Aachen zahlte.
Es stellte sich nämlich heraus,
daß die Wohnung zwar vermietete sei, aber der Mieter nicht zahlte. Und wie
ich später noch herausfand, noch nie gezahlt hatte. Ich begann mit der Kündigung
des Mietvertrages, da sich sonst niemand darum kümmerte. Wie ich dann durch
Mithilfe von Hr. Jodl erfuhr war der Mieter zum diesem Zeitpunkt im September
1996 inhaftiert. Die Inhaftierung hatte zu Folge, das daß Sozialamt Aachen
die Miete übernahm.
Im Dezember 1996 erstattete ich
Strafanzeige gegen die IHV / RIV wegen Betrug.
Die Mietzahlungen hörten im Februar
1997 auf, und wie ich vom Sozialamt in Aachen erfuhr wurde der Mieter wieder
freigelassen und habe dem Sozialamt mitgeteilt das er die Miete wieder selber
übernehme. Was er aber nicht tat. Ich begann abermals das Kündigungsverfahren
einzuleiten.
Da ich keinen Mietverwalter hatte
und die Hausverwaltung König und Partner, die sich dafür zwar anbot aber durch
regelmäßige Lügen und Unfähigkeit bewiesen hatten, daß sie dafür nicht in
Betracht kamen, versuchte ich zuerst dieses allein durchzuführen. Auf einer
Eigentümerversammlung in 03.1997 erfuhr ich dann das andere Mieter zwischenzeitlich
einen anderen Mietsonderverwalter hatten und wandte mich an diese, die dann
auch die Verwaltung übernahmen
Ebenfalls in 03.1997 wurde von
den Münchner Eigentümern des besagten Objektes eine außerordentliche Eigentümerversammlung
einberufen, in der ebenfalls ein Rechtsanwalt und ein Bausachverständiger
erschienen.
Es hieß, daß das Objekt ungefähr
max. 80.000 DM Wert sei und das der Kaufvertrag eine versteckte Klausel enthielt,
der zu entnehmen war das Haus und Grundstück nur Teil eines anderen Grundstücks
und somit einer anderen Eigentümergemeinschaft ist. Weiterhin wurde bekannt
das der damalige „Eigentümer“ des Objektes das Wohnungsamt zur Hilfe nahm,
um die Wohnungen zu besetzen, damit diese sich als vermietet besser verkaufen
ließen.
Fazit: das Haus war voll
mit zahlungsunfähigen und zum Teil sozial bedenklichen Mietern, und hatte
zwischenzeitlich bereits den Ruf des „asozialen Molochs“ in Aachen. Es sollte
der Anwalt beauftragt werden um zwecks Rückabwicklung für die gesamte Eigentümergemeinschaft
zu klagen. Dieses ist aber leider nie geschehen und ich habe von den Initiatoren
nichts wieder zu hören bekommen.
Über meinen neuen Mietsonderverwalter
kam ich an einen Anwalt der mich bei der Räumungsklage erfolgreich unterstützte
und der säumige Mieter wurde im September 1997 zwangsgeräumt. Mich kostete
der Spaß neben den fehlenden Mieteinnahmen zusätzlich 4.500,- DM Räumungskosten,
von denen ich immerhin im Januar 1998 2.300,- DM vom Gerichtsvollzieher zurückbekam.
Im Sommer 1997 wurde von einem
anderen Eigentümer eine Mängelliste aufgestellt, aus der erhebliche Mängel
am Bauwerk zu entnehmen sind. Dies wurde von der Hausverwaltung erst bestritten
und ein halbes Jahr später durch einen von der Hausverwaltung bestellten Sachverständigen
bestätigt: Das Haus ist auf Lehm gebaut, und hätte im Tiefgeschoß abgedichtet
werden müssen: Der Keller steht regelmäßig bis zu 1,5 Meter unter Wasser.
Die Staatsanwaltschaft in München
hatte meine Anzeige abgewiesen und nach meiner Beschwerde wieder aufgenommen.
Seit dem habe ich nur einmal im Herbst 1997 wieder von denen gehört, das diese
die Unterlagen nicht wiederfinden könnten. Ich habe sie Ihnen erneut zugesandt.
Seitdem habe ich nichts wieder von der Münchner Staatsanwaltschaft gehört.
Die Polizei aus Aachen hatte
sich zwischenzeitlich des Falles IHV/RIV angenommen und ermittelt wegen betrügerischen
Konkurs. Sie sandten mir und anderen Eigentümern den Fragebogen „Geschädigte in Immobilienvertriebsgeschäften“
im August 1997 den ich ziemlich genau ausfüllte und dokumentierte. Auch von denen
habe ich leider nichts mehr gehört.
Im Juli 1997 kündigte mir mein
damaliger Arbeitgeber den Arbeitsvertrag.
Die Wohnung steht seit September
1997 leer und mein unregelmäßigen Anfragen bei dem durch mich beauftragen
Mietsonderverwalter endetet nun damit, das ich diesem im Mai 1998 kündigte
da er die Wohnung weder vermietete, noch den Eindruck macht, daß er Anstrengungen
zur Vermietung unternahm.
Im März diesen Jahres fand in
München mit der Hausverwaltung eine Eigentümerversammlung mit der sogenannten
„kleinen Eigentümergemeinschaft“ statt. Es wurde noch einmal in Zusammenarbeit
mit der Hausverwaltung und mit den Eigentümern aus München die Anstrengung
unternommen gegen die Bauausführung vorzugehen und auf juristischem Wege eine
Nachbesserung auf Garantie wegen der Wasserschäden zu erwirken. Die Hausverwaltung
hat es immerhin geschafft den Eigentümern eine Rechnung von 30 DM / qm Eigentumsanteil
als Vorschuss für Rechtsanwaltskosten zu stellen (bei mir DM 800,-). Seit
dem hat man nichts mehr darüber gehört, außer das der Wasserschaden zugenommen
hat.
Im wesentlichen interessant war
aber noch das der ehemalige Geschäftsführer der IHV, Hr. Bauens auch auf der
Eigentümerversammlung erschien um als Informant zur Verfügung zu stehen. Er
ließ verlauten, daß laut Bauplanung das Gebäude in einer Betonwanne gebaut
werden sollte, um Wasserschäden abzuwenden. Es konnte aber bisher nicht bewiesen
werden, ob diese Wanne auch tatsächlich gebaut wurde. Weiterhin ließ Hr. Bauens
verlauten das die IHV das Objekt zu einem Sonderpreis an den Vermittler überlassen
habe, mit der Garantie das der Vermittler das alleinige
Vertriebsrecht hat. Zur Bedingung das der Vertrieb bis zum 31.12.1995
vollzogen ist. Nach Ablauf dieser Frist geht das gesamte Objekt (die nicht
verkauften Wohnungen) in den Besitz des Vermittlers über. Die IHV / RIV erschien
ab diesem Zeitpunkt nur noch aus formalen Gründen im Kaufvertrag. Das heißt, das zum Zeitpunkt meines Erwerbes
dieser Wohnung durch mich, nicht die IHV der Eigentümer war sonder der Vermittler.
Wer hat mich nun tatsächlich betrogen? (außer den Banken, der Hausverwaltung
und und und...). Die als Konkurs gemeldete IHV / RIV oder die noch heute zahlungskräftige
existierende Vermittler? Mit diesem Wissen und den Gedanken an die Möglichkeit
einer Rückabwicklung über die noch existierende Vermittler, wandte ich mich
nun erneut im Juni 1998 an einen Anwalt. Von diesem habe ich bis heute, trotz
z.T. täglicher Nachfragen, nur von seiner Sekretärin gehört das er zurückruft.
Was er jedoch noch nie getan hat. Hier im folgenden sehe ich nun die Möglichkeit
einer heute noch nachträglichen Rückabwicklung über den damaligen rechtmäßigen
Eigentümer: der Vermittler.
- Der Vermittler hat die
Wohnungen zu überhöhten Preisen angeboten und verkauft.
- Dem
Vermittler war der nahende Konkurs der IHV / RIV bereits Ende
1995 bekannt.
- Dem
Vermittler waren bauliche Mängel über die IHV / RIV bekannt
- Dem
Vermittler war bekannt das meine Wohnung zwar vermietet war,
aber der Mieter nicht zahlte
- Dem Vermittler war im Januar
1996 bereits der eigentlich Eigentümer
Der Vermittler hat den Kaufvertrag
dahingehend geändert das nicht ersichtlich ist, daß das Grundstück und das
Gebäude nur Teil einer bereits bestehenden Eigentümergemeinschaft ist.
All dieses hat der Hr Bauens
bisher mehrfach bestätigt, und erklärte sich gegenüber Hr. Jodl auch telefonisch
bereit vor Gericht als Zeuge auszusagen.
Was mich betrifft, hatte ich
immer die Hoffnung, daß sich dieses Ding endlich mal vermieten läßt und ich
davon zumindest einen Teil der Kosten aufwenden könnte.
Ich bin, wie bereits erwähnt
seit Oktober in einer Qualifizierungsmaßname durch das Arbeitsamt als Netzwerkspezialist
für Windows NT. Ich bin froh das ich diese genehmigt bekommen habe, aber es
ist sehr anstrengend und zeitaufwendig. Diese besteht aus insgesamt 24 Prüfungen,
von denen 7 extern durch den Sofwarehersteller erfolgen. Bei einer Mindestanforderung
zum Bestehen der Prüfung zwischen 70% und 80% richtige Antworten. Der Unterrichtsstoff
umfaßt für das gesamte Ausbildungsjahr ungefähr 9500 Seiten (fast auswendig
lernen, zumindest verstehen und wiederzugeben). Von denen habe ich ca. 8000
Seiten hinter mir.
Ich stehe ständig vor der Wahl mich entweder um diese Wohnung zu
kümmern und die Ausbildung sausen zu lassen oder meine Zeit in die Ausbildung
zu investieren und die Wohnung hinten an zu stellen. Tatsache ist das ich
in den Ablauf des Schulwesen eingebunden bin, und kein Telefon und keine Zeit
zur Verfügung habe. Ich schildere dieses hier um darzustellen warum ich persönlich
im Laufe des letzten Jahres weniger aktiv war und um mich zu entschuldigen,
wenn ich das ein oder andere verschlafen habe. Aber was soll ich tun? Aber
nun erkenne ich das auch dieses nicht gerade die richtige Entscheidung war
um meine Situation zu verändern. Welcher Arbeitgeber stellt sich als Drittschuldner
hochqualifiziertes Personal mit 150.000,00 DM Schulden ein? Aber wie könnte
ich als unqualifizierter Arbeitsloser solch eine Wohnung bezahlen?
Ich bin die meiste Zeit damit
beschäftigt die Wohnung zu räumen, zu vermieten, mich mit der Hausverwaltung
und dem Finanzamt und den Anwälten rumzuschlagen. Neuerdings auch, mich mit
den Banken und der Lebensversicherung herumzuärgern.
Mich hat diese Unternehmung bis
heute 39.472,89 DM und unzählige Arbeitsstunden und Telefongebühren gekostet.
Bei einer Gesamteinnahme (inklusive AfA) von 9.423,43 DM für dieses Objekt.
D.h. die Sache hat meine gesamten Ersparnisse geraubt und ich bin zur Zeit
restlos Pleite. Die Wohnung bedeutet zur Zeit eine monatliche Belastung von
DM 1366,00 DM und ich habe im Juli 1998 die Zahlungen mit Anschreiben an die
Banken eingestellt. Zum einklagen der Mietschulden und Anwalts- und Gerichtskosten
des säumigen Mieters habe ich bereits Prozesskostenbeihilfe beantragt.
Ich weiß nicht wie ich mich in
diesem Fall verhalten und zur Wehr setzen kann. Und an wen kann ich mich wenden?
Ich tue mein möglichstes und wundere mich warum es kaum Anwälte gibt die in
solch einem Fall weiterhelfen können und warum die Staatsanwaltschaft nichts
unternimmt. Glücklicherweise bin ich jetzt im Juli auf die Aktion Solidarität
gestoßen, hatte aber leider keine Möglichkeit die Informationen downzuloaden
da es Probleme mit dem Provider Telekom und AOL gibt. Die AS hat mir die Unterlagen
nun als Diskette gesandt, aber ich hatte noch keine Zeit sie vollständig zu
lesen.
Nun wende ich mich an Sie, und
bitte Sie hiermit mich in diesem Fall zu vertreten und mich schnellstmöglich
darüber zu informieren ob es Ihnen möglich ist dieses zu tun. Bitte informieren
Sie mich ebenfalls wenn Sie keine Möglichkeit sehen damit ich mich gegebenenfalls
nach einem anderen Vertreter umsehen kann. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie
mir einen kompetenten Vertreter nennen können.
Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an die obengenannte Adresse. Ich bin ebenfalls über Anrufbeantworter
erreichbar und rufe schnellstmöglich zurück. Per Fax bin ich nur nach vorheriger
telefonischer Absprache zu erreichen.
Ich bedanke mich im voraus für
Ihre schnellstmögliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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